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RRB Nr. 693/2016

Kantonsspital Winterthur, Notfall 2016, Projektierung, zusätzliche gebundene Ausgabe

6 da fanadur 2016German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2016

693. Kantonsspital Winterthur (Notfall 2016, Projektierung,

Erwägungen

zusätzliche Ausgabe) Die Notfallversorgung im Kantonsspital Winterthur ist zurzeit auf zwei Standorte verteilt. Die interdisziplinäre Notfallstation für Erwachsene und chirurgische Kindernotfälle befindet sich im Erdgeschoss des Be- handlungstrakts, die Notfallstation für Kinder und Jugendliche, die für medizinische Kindernotfälle zuständig ist, ist provisorisch im Verbindungs- trakt untergebracht. Diese Aufteilung führt zu Doppelspurigkeiten und widerspricht den betrieblichen Erfordernissen. Das Spital hat daher unter dem Begriff «Notfall 2016» ein Konzept zur Zusammenlegung der bei- den Notfalleinheiten im Erdgeschoss des Behandlungstrakts ausgearbei- tet. Das Projekt weist eine grosse Dringlichkeit auf, da insbesondere die Zahl der ambulant behandelten Notfallpatientinnen und -patienten in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Sie ist in den letzten fünf Jah- ren um rund 40% gestiegen. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 619/ 2015 genehmigt. Das Vorhaben ist zwischen Januar 2013 und Juli 2015 auf der Grund- lage eines Betriebskonzepts des Kantonsspitals Winterthur entwickelt und mit dem Vorhaben Ersatzneubau Hochhaus abgestimmt worden. Dafür bewilligte die Gesundheitsdirektion in vier Schritten einen Projektie- rungskredit von insgesamt Fr. 950 000, zunächst zur Erstellung einer Mach- barkeitsstudie (SIA-Phase 21, Konto 6310.3131) und anschliessend zur Ausarbeitung eines Vor- und Bauprojekts (SIA-Phasen 31 und 32, Konto 6350.5041). Die Machbarkeitsstudie war im Frühjahr 2015 mit Kosten von rund Fr. 111 600 abgeschlossen. In der Folge wurden die Ar- beiten für die Ausarbeitung des Vor- und Bauprojekts an die Hand ge- nommen. Der Perimeter und die Anforderungen an das Projekt wurden mehrmals angepasst und optimiert. Im November 2015 lagen erstmals verbindlichere Kostenangaben für die bauliche Umsetzung des Betriebskonzepts vor. Bei einer Kostenunge- nauigkeit von ±10% ergibt sich ein Investitionsvolumen von Fr. 14 900 000. Investitionskosten in dieser Grössenordnung können aus den Erträgen der Notfallstation nicht refinanziert werden. Das Kantonsspital Winter- thur gab daher im Nachgang ein Kostendach von Fr. 10 000 000 vor. Das Projekt wurde daraufhin nach dem Design-to-Cost-Ansatz angepasst. Die zu diesem Zeitpunkt bereits weit fortgeschrittenen Planungsarbei- ten sind daher sistiert und nach der Vorlage eines neuen Betriebskonzepts durch das Kantonsspital Winterthur im April 2016 wieder aufgenommen worden.

Im redimensionierten Projekt verzichtet das Kantonsspital Winterthur als eine wesentliche Sparmassnahme auf den vorgesehenen Umbau des Therapiebades in eine Notfallbettenstation. Diese verbleibt stattdessen an ihrem alten Standort im Polikliniktrakt, und das Therapiebad bleibt erhalten. Die Planung des ursprünglich grösseren Projekts und die Umplanung auf den verkleinerten Projektumfang führen zu zusätzlichen Kosten ge- genüber dem bereits bewilligten Projektierungskredit. Die Kosten der Vor- studie sowie die Ausarbeitung eines Vor- und Bauprojekts für das redi- mensionierte Projekt betragen gemäss Kostenvoranschlag des Hoch- bauamts vom 12. Mai 2016 Fr. 954 600. Die Mehrkosten der Planung des ursprünglichen Projekts belaufen sich auf Fr. 351 000, diejenigen für die Umplanung auf Fr. 109 000. Diese Kosten setzen sich, gegliedert nach SIA-Phasen, wie folgt zusammen: in Franken 21 Vorstudie (abgeschlossen) 111 600 31 Vorprojekt 150 000 32 Bauprojekt 616 000 33 Baubewilligung 77 000 Total Projektierungskosten redimensioniertes Projekt 954 600 Zusätzliche Kosten Projektierung ursprüngliches Projekt 351 000 Zusätzliche Kosten Umplanung (Projektredimensionierung) 109 000 Total zusätzliche Kosten 460 000 Total Projektierungskosten (einschliesslich 8% MWSt) 1 414 600 Gegenüber dem bisher bewilligten Projektierungskredit von Fr. 950 000 ergibt sich somit ein zusätzlicher Bedarf von Fr. 464 600. Die darin enthal- tenen Planungskosten für das ursprüngliche Projekt von Fr. 351 000 so- wie die zusätzlichen Kosten für die Umplanung von Fr. 109 000 werden abgeschrieben und direkt vom Kantonsspital Winterthur getragen. Für die weiterführende Planung ist gestützt auf § 21 Abs. 2 des Geset- zes über das Kantonsspital Winterthur (KSWG) eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 464 600 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung um eine gebundene Aus- gabe zur Planung und Projektierung eines baulichen Vorhabens. Der Gesamtbetrag von Fr. 1 414 600 geht mit Fr. 111 600 zulasten des Kontos 6310.3131, Planungen und Projektierungen Dritter, und mit Fr. 1 303 000 zulasten des Kontos 6350.5041, Erneuerungsunterhalt Hoch- bau, der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Der abzuschreibende Teil von Fr. 460 000 wird dem Kan- tonsspital Winterthur verrechnet. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016–2019 sind für das Projekt für 2016 Fr. 2 000 000, für 2017 Fr. 4 000 000, für 2018 Fr. 5 800 000 und für 2019 Fr. 500 000 ein- gestellt.

Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen, welche die Pro- jektierung betreffen, richtet sich nach § 34 der Finanzcontrollingverord- nung.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung des Projekts Notfall 2016 des Kantonsspitals Winterthur wird zu der mit Direktionsverfügungen vom 14. Januar 2013, 26. Februar 2015, 1. Juni 2015 und 2. Juli 2015 bewilligten Ausgabe von insgesamt Fr. 950 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 464 600 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Soma- tische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt. Die gesamte für die Projektierung des Vorhabens zur Verfügung stehende Summe beträgt damit Fr. 1 414 600.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi