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Decision

RRB Nr. 694/2019

Kantonales Labor, Amtliche Lebensmittelkontrolle, Stellenplan

10 da fanadur 2019German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2019

694. Kantonales Labor, Amtliche Lebensmittelkontrolle (Stellenplan)

Erwägungen

1. Übergang von Aufgaben im Bereich der amtlichen Lebensmittel- kontrolle von den Gemeinden auf den Kanton per 1. Januar 2020 Bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle nehmen derzeit sowohl der Kanton als auch die Gemeinden Aufgaben war. Mit RRB Nr. 207/2019 wurde die bisherige Kantonale Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstän- deverordnung vom 10. September 2014 aufgehoben und eine neue Voll- zugsverordnung zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzge- bung (VVLG) erlassen, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass die Lebensmittelkontrolle neu als rein kantonale Aufgabe gefasst und hauptsächlich durch das Kanto- nale Labor Zürich (KLZH) vollzogen wird. Die Gemeinden werden in fachlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht vollständig entlas- tet, d. h., deren Aufgaben und die bisher bei den Gemeinden angefallenen Kosten für die Lebensmittelkontrolle fallen weg. Der Informationsaus- tausch zwischen dem KLZH und den Gemeinden wird weiterhin in ge- nügender Weise sichergestellt, damit beide Seiten ihre gesetzlichen Auf- gaben erfüllen können.

2. Auswirkungen auf den Stellenplan des Kantonalen Labors In den Erläuterungen zur Änderung der VVLG (Ziff. 3.2.) wurden zu den personellen Auswirkungen folgende Ausführungen gemacht: «Voll- zieht das KLZH die Lebensmittelkontrolle auf dem gesamten Kantons- gebiet, erhöht sich der Personalbedarf um 20 Vollzeitstellen. Bei der Be- setzung dieser Stellen wird das KLZH auch auf den Bestand der bishe- rigen kommunalen Kontrolleurinnen und Kontrolleure zurückgreifen können, da diese grundsätzlich über die erforderlichen fachlichen Quali- fikationen verfügen.» (vgl. ABl 2019-03-15). Aufgrund der konkret von den Gemeinden zu übernehmenden Aufga- ben und vor dem Hintergrund, dass im Bereich Lebensmittelinspektorat des KLZH die entsprechenden Führungsstrukturen geschaffen werden müssen, teilen sich die 20 zusätzlichen Vollzeitstellen wie folgt auf bzw. ist der Stellenplan des KLZH wie folgt zu ergänzen: – 16,0 Stellen Laborant/in mbA (Lebensmittelkontrolleurin), Lohnklasse 16 – 4,0 Stellen Inspektor/in (Lebensmittelinspektor/in), Lohnklasse 18

Es handelt sich dabei um Stellenaufstockungen. Die Stellen wurden bereits in einem früheren Zeitpunkt in die Lohnklassen 16 (Lebensmit- telkontrolleurinnen und -kontrolleure; vgl. z. B. RRB Nr. 1708/2004) und 18 (Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren; vgl. z. B. RRB Nr. 2084/ 1991) eingereiht. Bei der Übernahme von Mitarbeitenden der Städte Winterthur und Zürich im Rahmen dieser Aufgabenverschiebungen von den Gemeinden zum Kanton werden gemäss gefestigter Praxis deren Dienstjahre bei den Städten angerechnet.

3. Finanzielle Auswirkungen Der Zusatzaufwand für die 20 Stellen fällt in der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen, an. In den Erläuterungen zur Änderung der VVLG (Ziff. 3.2.) wurde betreffend die Kosten für die Löhne, die Lohnnebenkosten, die Sachmittelstrukturen und die Weiterbildungen der zusätzlichen Kontrolleurinnen und Kont- rolleure mit einem zusätzlichen Bruttoaufwand von ungefähr 3 Mio. Fran- ken pro Jahr gerechnet. Unter der Annahme, dass den beanstandeten Betrieben rund Fr. 400 000 pro Jahr in Rechnung gestellt werden können, wurde ein zusätzlicher Nettoaufwand von rund 2,6 Mio. Franken pro Jahr erwartet. Im Nachgang zu RRB Nr. 207/2019 zeigte sich, dass sich aus Gründen der Besitzstandwahrung bei der Übernahme des städtischen Personals der Lohnaufwand (einschliesslich Lohnnebenkosten) um Fr. 300 000 pro Jahr erhöht. Deshalb wurde für das Budget 2020 und die folgenden Jahre ein zusätzlicher Bruttoaufwand von rund 3,3 Mio. Franken eingestellt. Dieser Aufwand wurde zusammen mit weiteren, nicht mit der Änderung des Stellenplans verbundenen Präzisierungen der finanziellen Auswirkun- gen (u. a. Wegfall der Einnahmen aus Lebensmittelkontrollaufträgen der Gemeinden) bei der Erarbeitung des KEF 2020–2023 berücksichtigt. Die finanziellen Auswirkungen (Nettoaufwand) des Übergangs der Auf- gaben im Bereich der amtlichen Lebensmittelkontrolle von den Gemein- den auf den Kanton betragen dabei insgesamt rund 3,2 Mio. Franken. Sie sind im KEF 2020–2023 vorgesehen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Kantonalen Labors wird mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2020 wie folgt ergänzt: Anzahl Stellen Richtposition Klasse VVO Stellenpunkte 4,0 Inspektor/in (Lebensmittelinspektor/in) 18 72 16,0 Laborant/in mbA (Lebensmittelkontrolleur/in) 16 256 20,0 328

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli