RRB Nr. 699/2024
Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Wallisellen, Änderung, Genehmigung
26 da zercladur 2024German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024
699. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Wallisellen, Änderung, Genehmigung)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [GG, LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Ge- nehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wallisellen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wallisellen (GO) beschlos- sen. Die Änderungen umfassen die Einführung einer Zielnorm zur Wohn- raumpolitik.
3. Folgende Bestimmung gibt zu Bemerkungen Anlass: a) Die Teilrevision umfasst keine Inkraftsetzungsbestimmung. Die In- kraftsetzungsbestimmung zur letztmals erfolgten Totalrevision (Art. 54 GO) kann bei Teilrevisionen nicht zur Anwendung kommen. In der Folge hat der Stadtrat Wallisellen über die Inkraftsetzung zu beschlies- sen und diesen Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung im kommunalen Publikationsorgan zu veröffentlichen (§ 48 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 GG). b) Im Übrigen geben die geänderten Bestimmungen zu keinen Bemer- kungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wallisel- len am 3. März 2024 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Wallisellen, Stadtverwaltung, Zentral- strasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen, den Bezirksrat Bülach, Bahnhof- strasse 3, Postfach 722, 8180 Bülach, und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli