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Decision

RRB Nr. 709/2025

Kantonsschule Zimmerberg, Wädenswil, Neubau, Generalplaner, Vergabe

2 da fanadur 2025German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2025

709. Kantonsschule Zimmerberg, Wädenswil, Neubau,

Erwägungen

Generalplaner (Vergabe) Mit RRB Nr. 367/2025 wurde für die neue Kantonsschule Zimmerberg eine gebundene Ausgabe von Fr. 14 900 000 (einschliesslich MWSt) für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung, einschliess- lich anteiliger Baunebenkosten und Reserve, bewilligt. Für die Generalplanerleistungen liegt aufgrund eines im offenen Ver- fahren durchgeführten Projektwettbewerbs eine Empfehlung der Jury zur Auftragsvergabe vor. Aufgrund der Empfehlung der Jury und der Würdigung im Bericht des Preisgerichts sind die Generalplanerleistun- gen nach Art. 21 Abs. 2 lit. i der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (LS 720.1) an die Gunz & Künzle Archi- tekten GmbH, Zürich, zu vergeben. Mit der vorliegenden Vergabe werden die gesamten Planungsleistun- gen für die Projektierung, Ausschreibung und Realisierung des Bauvor- habens (Phasen 31–53 gemäss Norm SIA 112 : 2014) freigegeben. Die Vergabesumme von Fr. 19 547 000 (einschliesslich MWSt) gemäss An- gebot vom 7. November 2024 kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 21 500 000 erhöhen. Die Vergabesumme von Fr. 10 000 000 (einschliesslich MWSt) für die Teilaufträge 1 und 2 ist im mit RRB Nr. 367/2025 bewilligten Projektie- rungskredit enthalten und geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Vergabe des Teilauftrags 3 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits. Die Planerleistungen wurden gesamthaft ausgeschrieben, damit der gleiche Planer das Bauvorhaben projektieren, ausschreiben und reali- sieren kann. Für die Projektierung und die Ausschreibung (Teilaufträ- ge 1 und 2) wird das Planerhonorar durch den Projektierungskredit ge- deckt, für die Realisierung (Teilauftrag 3) wird das Planerhonorar durch den Objektkredit gedeckt. Die Planerleistungen werden darum im ab- zuschliessenden Planervertrag in Teilaufträge aufgeteilt und in Etappen mit entsprechenden Vertragsergänzungen in Auftrag gegeben. Die Teil- aufträge werden erst dann ausgelöst, wenn die entsprechenden Kredite bewilligt sein werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Generalplanerleistungen für den Neubau der Kantonsschule Zimmerberg werden gemäss Angebot vom 7. November 2024 für die Teilaufträge 1 bis 3 zu Fr. 19 547 000 an die Gunz & Künzle Architekten GmbH, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorher- gesehenes auf Fr. 21 500 000 erhöhen.

II. Die Vergabe für den Teilauftrag 3 erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits.

III. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli