RRB Nr. 710/2020
Teilhabeprogramm, Konzept, Auftrag
8 da fanadur 2020German18 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2020
710. Teilhabeprogramm, Konzept
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 670/2019 legte der Regierungsrat in den Richtlinien der Regierungspolitik die Legislaturziele 2019–2023 fest. Zwei dieser Le- gislaturziele beziehen sich auf die Förderung der Teilhabe der Bevölke- rung am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben. Legislaturziel 3 («Alle Menschen können an der Zivilgesellschaft partizipieren») sieht dafür im Politikbereich Kultur, Sport und Freizeit spezifische Massnahmen für Religionsgemeinschaften, die Kulturförde- rung sowie für den Sport vor. Legislaturziel 5 («Alle Bevölkerungsgrup- pen sind in eine vielfältiger werdende Gesellschaft eingebunden») ist etwas weiter gefasst. Es verfolgt neben der Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen an der Gesellschaft im Politikbereich Gesellschaft und soziale Sicherheit Massnahmen insbesondere in den Bereichen Be- hindertenrechte, Integration, Diskriminierungsschutz und politische Be- teiligung. Gestützt auf diese beiden Legislaturziele startete die Direktion der Justiz und des Innern (JI) im Mai 2019 die Initialisierungsphase für ein Teilhabeprogramm. Nach Bildung einer Arbeitsgruppe «Teilhabe» im Ge- neralsekretariat der JI wurden die Fachstellen Kultur, Integration und Gleichstellung beigezogen und schliesslich am 27. Februar 2020 ein direk- tionsübergreifender Workshop durchgeführt. An diesem nahmen Fach- personen zur Teilhabearbeit aus allen Direktionen sowie der Staatskanz- lei teil. Die Ergebnisse der Initialisierungsphase hat der Regierungsrat am 29. April 2020 zur Kenntnis genommen. Den Abschluss der Initialisie- rungsphase bildet das vorliegende Konzept zum Teilhabeprogramm.
2. Konzept «Teilhabe» Teilhabe als Grundhaltung Unter Begriffen wie Partizipation, Einbezug, Inklusion, Befähigung, Zugänglichkeit usw. werden in unterschiedlichen Disziplinen verschie- dene Bezeichnungen für ähnliche Konzepte verwendet. Im vorliegenden Konzept wird dafür der in der Schweiz und international etablierte poli- tische Begriff der Teilhabe der Bevölkerung am demokratischen Ge- meinwesen verwendet. Dieser Begriff hat verschiedene Dimensionen:
Politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe beziehen sich auf die Beteiligung, Mitwirkung und Mitverantwortung der Bevölkerung am öffentlichen Leben. Im vorliegenden Konzept umfasst Teilhabe daher sowohl die Möglich- keit zur aktiven Partizipation als auch zum passiven Einbezogensein in gesellschaftliches Geschehen. Teilhabe ist aber kein gesellschaftlicher Zu- stand, sondern ein fortwährender gesellschaftlicher Prozess. Die Befähi- gung zur und Förderung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe umfasst daher auch, Bewährtes zu überprüfen und zu hinterfragen, Deutungs- und Definitionsmacht neu zu definieren und Handlungsmuster und Wahrnehmungsmuster allenfalls zu ändern. Das geht nicht ohne Experimente und das Ausprobieren von Neuem. Das Bun- desamt für Kultur erwähnt etwa in seinem Positionspapier zur kulturel- len Teilhabe (2016), dass sich die Teilhabe nicht durch eine bestimmte Massnahme erreichen oder durch eine bestimmte Kennziffer darstellen lasse. Teilhabe hat nicht nur verschiedene Dimensionen, sondern kann auch in unterschiedlichen Bereichen stattfinden: in der Familie, am Arbeits- platz, in der Nachbarschaft, in Vereinen und Bildungsinstitutionen, in Re- ligionsgemeinschaften, in der Armee, in der Gemeinde, im Kanton oder in der nationalen Politik. Die Akteurinnen und Akteure können Einzel- personen, Gruppen, Organisationen oder Gemeinden sein. Auch die Aus- prägungen der Teilhabe sind vielfältig: sie reichen von Anwesenheit und blossem Dabeisein bei einem Ereignis über das Informiertwerden, Ver- stehen und Lernen, zur Mitsprache oder zum Mitentscheiden bis hin zur Selbstorganisation und Eigeninitiative. Teilhabe ist ein wesentlicher Be- standteil des gesellschaftlichen Lebens, sie ist eine gesellschaftliche Grund- haltung. Komplexität und gesellschaftlicher Zusammenhalt Zusammenhalt und das Vertrauen der Bevölkerung in Staat und Ge- sellschaft sind für das friedliche Zusammenleben zentral. Gleichzeitig wird die kaum überblickbare Komplexität gesellschaftlicher Prozesse zu- nehmend erkannt. Die Gesellschaft wird vielfältiger, der Blick auf das Gemeinwohl schwieriger. Damit einher geht eine zunehmende Individua- lisierung und Gruppenbildung. Teilhabe als Grundhaltung soll zwar den Zusammenhalt und das Vertrauen in Staat und Gesellschaft stärken, sie will aber nicht bestimmte Inhalte, Werte oder Überzeugungen fördern. Sie soll vielmehr eine Methode sein, der verschiedene Akteurinnen und Akteure im gesellschaftlichen Zusammenleben zustimmen können, un- abhängig vom jeweiligen Inhalt, den sie vertreten.
Seine grosse soziale, politische, sprachliche, demografische und reli- giöse Vielfalt macht den Kanton Zürich als wirtschaftlichen Standort und als Wohnort attraktiv. Damit das so bleibt, muss die grosse Vielfalt und Partikularität der unterschiedlichsten Gruppen in unserer Gesellschaft nicht nur erkannt werden. Im Rahmen der Rechtsordnung sollen grund- sätzlich auch alle Gruppen, die sich engagieren möchten, die Möglichkeit haben, gehört zu werden. Erhaltung und Förderung der Teilhabe Im Kanton Zürich wird bereits viel zur Erhaltung und Förderung der Teilhabe unternommen. Sie erfolgt ganz wesentlich bereits bei der Auf- gabenerfüllung im Rahmen der Regelstrukturen durch zahlreiche Ver- waltungseinheiten in vielfältigen Arbeitsbereichen in allen Direktionen. Beispiele sind etwa das Sozialamt, das Sportamt, das Volksschulamt, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Amt für Jugend und Berufsbe- ratung, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, das Amt für Verkehr, das Personalamt, die Prävention und Gesundheitsförderung, das Impuls- programm Digitale Verwaltung, die Fachstellen für Gleichstellung, Inte- gration und Kultur, die Koordinationsstelle Behindertenrechte, das Amt für Raumentwicklung, das Immobilienamt und das Amt für Abfall, Was- ser, Energie und Luft, aber auch das Gemeindeamt, das Staatsarchiv so- wie selbstverständlich die verschiedenen Kommunikationsabteilungen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, illustriert aber aus Sicht der Teilhabe die grosse Bandbreite und Vielfalt der bereits geleisteten Arbeit im Kanton. Mit dem vorliegenden Konzept soll die Wirkung dieser Arbeiten ver- stärkt werden, indem sie unter dem Aspekt der Teilhabe hervorgehoben, ausgetauscht und vernetzt werden können. Dies dient nicht zuletzt der Erfüllung des in Art. 114 Abs. 1 der Kantonsverfassung (LS 101) festge- legten Aufgabe von Kanton und Gemeinden, das Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Tole- ranz sowie ihre Beteiligung am öffentlichen Leben zu fördern. In diesem Sinne geht es beim Teilhabeprogramm in erster Linie darum, bestehende Errungenschaften zu erhalten. In einzelnen konkreten Projekten soll darüber hinaus die Beteiligung der Bevölkerung am Staat und in der Zivilgesellschaft einerseits durch vorbeugendes und anderseits kooperatives sowie moderierendes staat- liches Handeln gefördert werden. Als Folge der einschneidenden Mass- nahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie war die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Le- ben stark eingeschränkt. Die Rückkehr zur Normalität verlangt viel Auf-
wand und Ressourcen. Das Teilhabeprogramm trägt dem Rechnung, in- dem es sich auf die Stärkung bereits bestehender Ressourcen konzent- riert und neue Projekte vor dem Hintergrund der aktuellen Lage beurteilt werden. Herausforderungen für die Erhaltung und Förderung der Teilhabe Die gesellschaftliche Entwicklung stellt auch den Kanton Zürich vor neue Herausforderungen. Prozesse wie Digitalisierung und Globalisie- rung zeigen zunehmend die Breite der verschiedenen Lebensformen, mit denen sich auch politische Präferenzen und Kräfteverhältnisse häufig in rascher Folge verändern (vgl. RRB Nr. 256/2019, S. 2ff.) Durch die Globalisierung werden Wirtschaftsverflechtungen, aber auch private Beziehungen immer internationaler – die Mobilität nimmt weiter zu. Handelsbeziehungen, der Finanzplatz und die lokale Wirtschaft im Kanton werden dabei sowohl von der geopolitischen Entwicklung als auch von lokalen Ereignissen in anderen Ländern beeinflusst. Der Wandel von einer industriellen zu einer wissensorientierten, technologiebasierten Wirt- schaft und Dienstleistungsgesellschaft bringt nicht nur eine Automatisie- rung von Arbeitsprozessen, sondern schafft auch neue Bildungsprofile und damit Herausforderungen, die bei der Bevölkerung Statusängste aus- lösen können. Die Urbanisierung setzt sich fort. Hochqualifizierte und einkommensstarke Bevölkerungsschichten konzentrieren sich zunehmend in den Städten, was die Gefahr eines wieder stärker werdenden «Stadt- Land-Grabens» gerade in Bezug auf politische und persönliche Werte und Lebensstile birgt. Gleichzeitig nimmt die individuelle Verfügbarkeit von Informationen zu. Die Digitalisierung der Medienlandschaft sowie die Verbreitung von neuen sozialen Medien entsprechen der zunehmenden Individualisierung und Fragmentierung nicht nur der Informationsbeschaffung, sondern auch der Kommunikation. Es wird schwieriger, den Wahrheitsgehalt von Informationen zu überprüfen. Die Skepsis gegenüber Wissenschaft und Expertentum sowie gegenüber traditionellen Medien nimmt zu. Gerade für demokratische Gemeinschaften, in denen die individuellen Freiheits- räume ein grosses Gewicht haben, ist aber das Vertrauen in Informations- grundlagen zentral. Schwinden solche gemeinsamen Grundlagen, wird das Fundament für gemeinsame Diskussionen und demokratische Ent- scheidungsprozesse geschwächt. Die Individualisierung von verschiedenen Lebensstilen, Familien- und Beziehungsformen, aber auch die Migration oder die veränderte Rolle der Frauen in der Gesellschaft und Arbeitswelt machen die Vielfalt unserer Gesellschaft sichtbarer. So steigt etwa die Partizipation der Frauen am Arbeitsmarkt, die Bildungsniveaus der Frauen haben sich jenen der Männer angeglichen. In der Strukturerhebung 2016 wurden im Kanton
Zürich mehr als 80 verschiedene gesprochene Sprachen erfasst. Die tra- ditionellen christlichen Religionsgemeinschaften verlieren Mitglieder, während der Anteil an Konfessionslosen und Mitgliedern anderer Re- ligionen insbesondere der Muslime und der orthodoxen Christinnen und Christen zunimmt. Gleichzeitig ist eine Veränderung der Position der tra- ditionellen Familie zu beobachten. Ein Paar kann heute verheiratet, nicht verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zusammenleben, als ge- mischtgeschlechtliches oder gleichgeschlechtliches Paar. Im Kanton Zü- rich wird immer später und immer weniger geheiratet und das Alleinwoh- nen ist heute die häufigste Haushaltsform. Diese offensichtlicher werdende Diversität von persönlichen und kol- lektiven Identitäten kann Ängste vor dem Verlust des Traditionellen und des Vertrauten wecken. Dies fördert die Polarisierung von Interessen und Gruppen. Schon seit einiger Zeit zeigen diverse Studien eine Tendenz zum Rückzug in identitätsbasierte Gruppen oder Milieus von Gleichgesinn- ten. Mit zunehmender Polarisierung steigt auch die Abneigung gegen die Positionen und Argumente der «anderen Seite». Das erschwert nicht nur diskursive Auseinandersetzungen, sondern erschwert zunehmend die Bil- dung von Kompromissen, welche eine wichtige Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben in freien und pluralistischen Gesellschaften darstellen. Gefährdet ist damit letztlich nicht nur die gesellschaftliche, sondern auch die politische Diskurs- und Kompromissfindungskultur, welche die Schweiz schon immer ganz besonders auszeichnete. Dies, obwohl die Schweiz noch nie eine homogene Gruppe Gleichgesinnter, sondern schon immer eine kulturell, sprachlich und konfessionell heterogene Gesellschaft war. Die Einbindung dieser verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Weltanschauungen in die Schweizerische Gesellschaft und Politik war und ist eine herausragende Stärke des Schweizer Systems. Gerade daraus hat sich eine Kultur der politischen Konkordanz und des Kompromisses ent- wickelt. Menschen, die sich von Staat und Politik nicht mehr gehört und nicht in das politische System eingebunden fühlen, können das Vertrauen in staatliche Institutionen und den politischen Diskurs verlieren. Dadurch nimmt der gesellschaftliche Zusammenhalt ab und es entsteht ein Poten- zial für Frustration, Desillusionierung und soziale Isolation. Dies kann einen Nährboden bieten für Radikalisierung und Extremismus. Protest- bewegungen wie die Gilets Jaunes in Frankreich oder die «Fridays for Future»-Klimabewegungen sind Ausdruck dieser zunehmenden Frustra- tion über das vermeintliche Unvermögen des Staates.
Im Kanton Zürich ist das Vertrauen in den Staat und das politische Sys- tem noch immer gross. Das soll so bleiben. Aber auch hier ist eine abneh- mende Bereitschaft zur Freiwilligenarbeit, sind sinkende Mitgliederzah- len in traditionellen Vereinen, insbesondere in ländlichen Gegenden, und die Schwierigkeit, kommunale Amtsträgerinnen und -träger für das Miliz- system zu rekrutieren, zu beobachten. Dies ist gerade deshalb relevant, weil die Freiwilligen-, Miliz- und Vereinskultur einen wichtigen Teil des «Kitts» für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz bilden. Staatliche Förderung der Teilhabe Staat und Gesellschaft sind nicht identisch und haben unterschiedliche Aufgaben. Das soll so bleiben. Dennoch kann der Staat wichtige Unter- stützung für den Erhalt und die Förderung des gesellschaftlichen Zusam- menlebens leisten. Staatliche Strukturen können mit geeigneten Mass- nahmen möglichst viele Menschen befähigen, an der Gesellschaft und am demokratischen Diskurs teilzuhaben. Gleichzeitig erfordert eine sol- che Gesellschaft aber auch das aktive und eigenverantwortliche indivi- duelle Engagement. Mit der Förderung der Teilhabe sollen möglichst viele unterschiedliche Bevölkerungsgruppen angesprochen werden. Menschen sind eingebettet in Familien und Freundeskreise, Communities und Ver- eine, Organisationen und funktionale Gruppen. Kriterien der Vielfalt sind zahlreich und spielen zusammen. Dazu gehören insbesondere die Natio- nalität, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Ethnie, Religion/ Glaube oder auch soziale Stellung. Zu den individuellen Unterscheidungs- merkmalen gehören etwa das Alter (Jugendlicher, Seniorin), aber auch die Herkunfts- bzw. Migrationsgeschichte, persönliche Geschichten (Krank- heit, Familie, Ereignisse usw.) sowie generationelle Kollektiverzählungen (Kriegsgeneration, Baby-Boomer usw). Dazu gehören aber auch Sprach- kenntnis und Bildungsstand genauso wie Beeinträchtigungen, Behinde- rungen oder Krankheiten. Diese Vielfalt bietet Chancen und bringt He- rausforderungen. Bedürfnisse, Interessen und Prioritäten von Menschen sind unter- schiedlich. Insofern sind die Zielgruppen der Teilhabe vielfältig: Klein- kinder, Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Familien mit Kindern, ältere Menschen, sozial benachteiligte Menschen, alleinstehende Menschen jeg- licher Altersgruppe, Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen und Migranten, sprachliche, religiöse und kulturelle Gruppen oder Menschen in Randregionen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Zielgruppen definieren sich weniger aufgrund von soziodemografischen Merkmalen, als vielmehr aufgrund des subjektiven Empfindens, keine gesellschaftli- che Bedeutung zu haben oder vom Staat nicht gehört zu werden. Die Ge- sellschaft ist eben nicht nur ein Zusammenschluss von privilegierten Mehr-
heiten und schützenswerten Minderheiten, sondern ein Nebeneinander von verschiedenen, sich teilweise überschneidenden Gruppen, die alle die Möglichkeit zur Teilhabe haben sollen. Ansprechpartner für den Kanton sind dabei in erster Linie staatliche Institutionen (z. B. Gemeinden) und Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Vereine, Kirchgemeinden oder NGOs). Der Akzent liegt auf der Kooperation mit und Stärkung der zivil- gesellschaftlichen Organisationen, die dann letztlich die individuelle Teil- habe der Einwohnerinnen und Einwohner fördern. In diesem Sinne ist der Staat nicht hoheitliche Regelungsinstanz, wel- che die Gesellschaft lenkt und führt, sondern vielmehr Bestandteil eines Netzwerks von gesellschaftlichen und politischen Akteurinnen und Ak- teuren, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie individuellen Bür- gerinnen und Bürgern. Der Staat hat dabei eine moderierende und ko- operative Rolle, indem er Initiativen aus der Gesellschaft aufgreift und fördert. Der Verwaltung kommt dabei die Funktion der «Türöffnerin» zu, die Anstösse aus der Gesellschaft aufnimmt und sichtbar macht. Diese staatliche Unterstützung kann dabei nicht nur in Form von Subventionen geleistet werden, sondern ebenso in Form von thematischem Austausch, Wissensvermittlung, öffentlicher Kommunikation oder logistischer Unter- stützung, Zurverfügungstellung oder Hilfe bei der Beschaffung von Infra- struktur und Räumlichkeiten. Ziele der Teilhabeförderung Das übergeordnete Ziel ist es, durch verbesserte Teilhabe das Vertrauen in Staat, Politik und Gesellschaft zu stärken und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Damit wird sozialer Ausgrenzung, Isolation und Radikalisierungstendenzen entgegengewirkt. Der Einbezug der Be- völkerung in sie betreffende Entscheidungsprozesse kann aus verschie- denen Gründen wünschenswert sein: a) aus legitimatorischen Gründen, weil breit abgestützte Entscheide demokratische Legitimität und grös- sere Akzeptanz bei den von den Konsequenzen Betroffenen geniessen; b) zur Stärkung der Bürgerkompetenz, weil die Teilhabe an Entscheidungs- prozessen das Interesse an und das Wissen über gesellschaftliche und poli- tische Ereignisse und Prozesse sowie die wahrgenommene Selbstbestim- mung und das gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein der Bevöl- kerung fördert; c) aus instrumentellen Gründen, weil die Beteiligung mög- lichst vieler Betroffenen mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen die bestmöglichen Lösungen verspricht. Ziel der angestrebten Massnahmen sind aber nicht Harmonie und Konsens. Vielmehr soll an deren Grund- lagen, nämlich der Diskussion und der Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen Lebenswelten und Weltansichten gearbeitet werden. Es geht um eine lebendige und intakte Streit- und Diskussionskultur in- nerhalb einer pluralistischen Gesellschaft. Es geht also um die Aufrecht-
erhaltung einer dialog- und konfliktfähigen Gesellschaft. Dazu soll einer- seits der Dialog zwischen der Bevölkerung und gesellschaftlichen Akteu- ren und der Verwaltung gestärkt werden. Anderseits sollen auch der Kon- takt, der Diskurs und der Austausch (Deliberation) zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen gefördert werden. Im Teilhabeprogramm geht es einerseits darum, das Thema der bereits institutionell geförderten Teilhabe in den Fokus der öffentlichen Aufmerk- samkeit und den Wert der Teilhabe für den gesellschaftlichen Zusammen- halt und das Vertrauen in die Institutionen in das Bewusstsein zu rücken. Eine zweite Aufgabe des kantonalen Teilhabeprogramms wird es sein, die verschiedenen Stellen in der kantonalen Verwaltung, die sich mit Teil- habeprojekten beschäftigen, zusammenzubringen und besser zu vernet- zen. Drittens schafft das Teilhabeprogramm die Möglichkeit, neue, zeit- lich befristete Projekte umzusetzen, die über die bisherige Arbeit der Ver- waltungseinheiten hinausgehen. Schliesslich sollen durch das Teilhabe- programm auch längerfristige Wirkungen im Sinne einer Öffnung der Institutionen und einer nachhaltigen Einbindung aller Bevölkerungsgrup- pen in die Arbeit der Verwaltung erzielt werden. So soll die Verwaltung für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner zugänglicher gemacht werden und auch innerhalb der Verwaltung selbst soll die gesellschaft- liche Vielfalt besser abgebildet werden.
3. Projekte Das Teilhabeprogramm soll entlang von drei Projekten entfaltet wer- den. Projekt 1: Vernetzung der Teilhabearbeit innerhalb der kantonalen Verwaltung Die Programminitialisierungsphase hat gezeigt, dass in allen Direktio- nen und in der Staatskanzlei bereits grosse Arbeit geleistet wird, um die Teilhabe der Bevölkerung zu fördern. Das Ziel dieses Projekts ist es des- halb, die Teilhabearbeit in der kantonalen Verwaltung nutzbar und sicht- bar zu machen. Dies soll geschehen, indem der Austausch zwischen Teil- habe-Fachpersonen in den Direktionen und der Staatskanzlei über ver- schiedene Arbeitsbereiche hinweg gefördert wird. So sollen das gegen- seitige Lernen gefördert, bereichsübergreifend Synergien genutzt sowie Doppelspurigkeiten vermieden werden. Mit dem Workshop vom 27. Fe- bruar 2020 wurde diese Vernetzung gestartet. Weitere Workshops, eine Teilhabe-Website sowie eine direktionsübergreifende Programm-Arbeits- gruppe werden den Austausch weiter vertiefen. Die Teilnahme an die- sen Vernetzungsangeboten wird freiwillig sein und der Rahmen und der Arbeitsaufwand werden mit den teilnehmenden Fachpersonen gemein- sam festgelegt.
Projekt 2: Verwaltung zugänglicher machen für eine vielfältige Gesellschaft Es ist eine Herausforderung für die kantonale Verwaltung, der steigen- den Vielfalt in der Gesellschaft gerecht zu werden und für alle Bevölke- rungsgruppen möglichst zugänglich zu sein. Das Ziel dieses Projekts ist es deshalb, innerhalb der JI die Prozesse und Dienstleistungen der Ver- waltung auf ihre Zugänglichkeit hin zu überprüfen. Das Teilprojekt um- fasst Themen wie Sprache und Kommunikation (einfache Sprache, Über- setzungen in verschiedene Sprachen), spezifische digitale Angebote für die Einwohnerinnen und Einwohner (in Abstimmung mit der Abteilung Digitale Verwaltung und E-Government der Staatskanzlei) oder die För- derung der Diversität bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden in der JI. Projekt 3: Experimentierfeld für neue Teilhabeprojekte Im Rahmen des Teilhabeprogramms sollen während der laufenden Legislatur auch einzelne neue Teilhabeprojekte begonnen werden. Ziel dieser Projekte ist es, Bereiche zu erproben, die von der bestehenden Teil- habearbeit des Kantons nicht bearbeitet werden. Diese Projekte sollen deshalb mit den Massnahmen koordiniert werden, die in den Richtlinien der Regierungspolitik zu den Legislaturzielen 3 und 5 formuliert sind. Ein erstes Experimentierfeld-Projekt bezieht sich auf die Massnahme RRZ 3a («Neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Reli- gionsgemeinschaften prüfen»). In diesem Projekt wird eine Zusammen- arbeit des Kantons mit den muslimischen Gemeinschaften aufgebaut. Die muslimischen Gemeinschaften stellen die grösste der verfassungs- rechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton dar. Das Projekt stärkt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) die Organisation dieses Dachverbands. Ziel ist es, die VIOZ als zuverlässige Ansprechpartnerin für den Kanton und die Öffentlichkeit zu etablieren. In ähnlicher Weise und koordiniert damit wird zurzeit die zweitgrösste verfassungsrechtlich nicht anerkannte Religionsgemeinschaft der christlich Orthodoxen durch die Römisch- katholische Körperschaft bei der Professionalisierung ihrer Strukturen unterstützt. Ein zweites Experimentierfeld-Projekt bezieht sich auf die Massnahme RRZ 5e («Die politische Beteiligung stärken»). In diesem Projekt soll die politische Beteiligung der Jugend im Kanton Zürich untersucht werden. Jugendliche und junge Erwachsene sind bei Abstimmungen und Wahlen tendenziell untervertreten. Dies ist einerseits die Folge der demografi- schen Entwicklung, anderseits nehmen die Jungen an politischen Prozes- sen aber auch unterdurchschnittlich teil. Über die Ursachen dieser gerin-
gen Teilnahme sowie die Faktoren, die eine Teilnahme fördern oder be- hindern, ist allerdings wenig bekannt. In Zusammenarbeit mit dem kan- tonalen Jugendparlament und weiteren Jugendorganisationen soll deshalb eine Analyse des politischen Engagements von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erarbeitet werden. Daraus sollen Empfehlungen zur För- derung der politischen Beteiligung dieser Gruppe abgeleitet werden.
4. Programmorganisation und Zeitplan Programmorganisation: Auftraggeber des Teilhabeprogramms ist der Regierungsrat, Auftragnehmerin ist die JI, bei der auch die Programm- leitung angesiedelt ist. Die Programmkoordination und die Leitung der einzelnen Projekte liegen beim Generalsekretariat der JI. Ein Fachaus- schuss steht der Programmkoordination beratend zur Seite. Mit dieser Projektorganisation auf der Führungsebene sind bereits verschiedene in den Legislaturzielen des Regierungsrates erwähnte Fachbereiche ein- bezogen. Um den Einbezug der anderen Direktionen und der Staatskanzlei bei der Steuerung des Programms zu gewährleisten, soll ein Programmaus- schuss aus Fachpersonen aller Direktionen und der Staatskanzlei gebil- det werden. Die Mitarbeit in diesem Programmausschuss ist freiwillig und der Aufwand richtet sich nach den Ressourcen der Mitglieder. Es sind halbjährliche Sitzungen vorgesehen. Der Programmausschuss soll im dritten Quartal 2020 in Absprache mit den Direktionen und der Staats- kanzlei zusammengesetzt werden. Der Programmausschuss wirkt als beratendes Gremium für die Programmleitung. Die einzelnen Projekte werden von je einer Projektleiterin bzw. einem Projektleiter geleitet, die von der JI beauftragt werden. Zeitplan: Im Mai 2019 startete die Programminitialisierungsphase. Diese wird mit der Festsetzung des vorliegenden Konzepts abgeschlos- sen. Im Juli 2020 beginnt die Phase der Programmdurchführung. Die Pro- grammdurchführung endet Ende 2022 und im Januar bis Mai 2023 wird das Programm abgeschlossen. Das Projekt 1 (Vernetzung innerhalb der Verwaltung) startete im Februar 2020 mit dem direktionsübergreifen- den Workshop. Bis zum Programmabschluss sind jährliche Workshops in vergleichbarem Format geplant. Die weiteren Elemente zur Umsetzung des Projekts 1 werden im dritten und vierten Quartal von der JI ausge- arbeitet. Zum Projekt 2 (Zugängliche Verwaltung in der JI) laufen in der JI bereits verschiedene Massnahmen, so zum Beispiel im Bereich der Mit- arbeiterrekrutierung oder der Übersetzungen (sprachliche Zugänglich- keit). Eine umfassende Übersicht über diese laufenden Bemühungen und ein Vorschlag, wie diese allenfalls noch zu ergänzen sind, werden in einer
Initialisierungsphase des Projekts 2 im zweiten Quartal 2021 ausgearbei- tet. Zum Projekt 3 (neue Teilhabeprojekte) werden im dritten Quartal 2020 die beiden erwähnten Projekte zur Stärkung der Dachorganisation der muslimischen Gemeinschaften sowie zur politischen Partizipation der Jugend im Kanton Zürich initialisiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Konzept zum Teilhabeprogramm wird festgesetzt.
II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird mit der Programm- leitung und der Umsetzung des Konzepts beauftragt.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli