RRB Nr. 713/2020
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 2. Serie
8 da fanadur 2020German22 min
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2020
713. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 2. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2020 wurden bis anhin Fr. 1 035 000 bewilligt. So- mit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2020 noch Fr. 18 965 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 2. Serie 2020 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:
1. Stiftung pro offene Türen der Schweiz, Pilotprojekt «Selbsthilfe- freundliche Gesundheitsinstitutionen für den Kanton Zürich» Bereiche Soziales, Gesundheit Gesuchstellende Die Stiftung besteht seit 1973. Sie bezweckt die Organisation Unterstützung von Menschen in geistiger und see- lischer Not, vor allem über Selbsthilfegruppen. Ausgangslage Im Kanton Zürich gibt es grosse Selbsthilfezen- tren in Zürich, Winterthur und Uster. Ein Teil der Arbeit dieser Zentren besteht in der Vernet- zung mit Gesundheitsinstitutionen. Die bishe- rige Zusammenarbeit war jedoch eher zufällig und personen- bzw. situationsabhängig. 2017 star- tete die Stiftung pro offene Türen der Schweiz ein schweizweites Vorprojekt, um ein Modell für die Zusammenarbeit von Selbsthilfezentren, Ge- sundheitsinstitutionen und Selbsthilfegruppen zu erarbeiten mit dem Ziel, den Gesundheits- institutionen Zugang zum Erfahrungswissen aus den Betroffenen- und Angehörigen-Selbst- hilfegruppen zu ermöglichen. Die drei Zürcher Selbsthilfezentren nahmen am Vorprojekt teil. Sie wollen nun das erarbeitete Kooperations- modell umsetzen.
Projektziel Austesten und Anwenden des erarbeiteten Ko- operationsmodells im Kanton Zürich Projektbeschrieb Im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojektes soll das vorliegende Grundmodell den Gegebenhei- ten im Kanton Zürich angepasst werden. Die drei erwähnten Selbsthilfezentren werden sich unter Leitung der Stiftung mit mindestens 17 Gesund- heitsinstitutionen über die institutionelle und persönliche Zusammenarbeit vernetzen und den Austausch unter den beteiligten Institutionen, Fachleuten und Selbsthilfegruppen fördern. Angestrebt werden Kooperationsvereinbarun- gen. Gesundheitsinstitutionen, welche die ver- einbarten Massnahmen umsetzen und qualita- tive Vorgaben erfüllen, erhalten ein Prädikat. Kosten Fr. 647 700 Gewünschter Beitrag Fr. 249 700 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 342 000. Die Standortgemeinden beteiligten sich mit Fr. 56 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Aus sozialpolitischer Sicht ist es angebracht, das Potenzial der Selbsthilfe ergän- zend zu einem Behandlungsprozess und in der Nachsorge gezielt zu nutzen. Davon können Pa- tientinnen und Patienten, aber auch Angehörige und das weitere Umfeld profitieren. Gleichzei- tig wird die Bekanntheit der Selbsthilfezentren und -gruppen im Kanton gesteigert. Letztlich dürfte das Projekt auch zur Entlastung staat- licher Leistungen beitragen. Es ist angebracht, dass sich auch die am Projekt beteiligten Ge- sundheitsinstitutionen finanziell engagieren. Des- halb wird der Beitrag des Kantons auf Fr. 200 000 gekürzt. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000
2. Stiftung Obere Mühle Dübendorf, Bühnenausstattung Bereich Kultur Gesuchstellende Die Stiftung besteht seit 1990. Im Auftrag der Organisation Stadt Dübendorf betreibt sie in der Liegenschaft Obere Mühle das gleichnamige Kultur- und Be- gegnungszentrum. Dem Zentrum kommt regio- nale Bedeutung zu. Die Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern unterstützt die Stiftung mit einem Betriebsbeitrag von jähr- lich Fr. 80 000. Ausgangslage Die Stadt Dübendorf stellt der Stiftung die Lie- genschaft unentgeltlich zur Verfügung. In deren Räumlichkeiten finden pro Jahr rund 120 öffent- liche Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Ka- barettabende, Ausstellungen usw.) statt. Etwa die Hälfte davon wird durch die Stiftung organi- siert, die übrigen Anlässe von externen Veran- staltern. Seit Jahren genügen die vorhandenen Räumlichkeiten den Erfordernissen nicht mehr. Deshalb hat die Stadt entschieden, durch den Bau eines Mehrzweckgebäudes das Raumange- bot zugunsten der Stiftung und der kulturell tä- tigen Vereine zu vergrössern. Die Stadt finan- ziert das Bauprojekt mit einem Investitionsbei- trag von rund 8,5 Mio. Franken. Damit ermög- licht sie aber nur eine minimale Grundausstattung für den Bühnenbetrieb (elementares Mobiliar und elementare Technik). Für die zusätzliche Bühnenausstattung ist die Stiftung Obere Mühle zuständig. Projektziel Einbau einer Bühne mit angemessener Infra- struktur, sodass professionelle Veranstaltungen möglich sind Projektbeschrieb Für den Betrag von insgesamt Fr. 491 000 möchte die Stiftung Anschaffungen für die Bühnen- technik (Licht, Ton und Bildprojektion) tätigen. Dazu zählen u. a. zusätzliche Bühnenpodeste, ein Tanzteppich, ein Dirigentenpodest, ein Kon- zertflügel sowie eine Hebeeinrichtung. Kosten für das Gesamtprojekt Fr. 8 991 000
Finanzierung Die Stadt Dübendorf übernimmt Kosten von Fr. 8 500 000. Der Beitrag wurde in der Volksab- stimmung vom 9. Februar 2020 bewilligt. Die Stiftung ist zuständig für die Ausstattung, die einen professionellen Betrieb ermöglicht. Kosten für die Zusatzausstattung Fr. 491 000 Gewünschter Beitrag Fr. 491 000 Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Eine grosszügige Unterstützung zugunsten der Bühnenausstattung ist angebracht. Es ist aber der gesuchstellenden Stiftung zuzu- muten, für die Ausstattung ihres regional be- deutenden Kulturveranstaltungsortes auch Dritt- mittel zu akquirieren. Bewilligter Beitrag Fr. 440 000
3. Verein Schweizer Kinder- und Jugendchorförderung (SKJF);
8. Schweizer Kinder- und Jugendchorfestival 2022 in Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Der SKJF besteht seit 2006. Er fördert die Schwei- Organisation zer Kinder- und Jugendchorkultur, indem er die Schweizer Kinder- und Jugendchöre über die Sprachgrenzen hinweg vernetzt sowie Veranstal- tungen, darunter auch das Schweizer Kinder- und Jugendchorfestival, durchführt. Ausgangslage Der SKJF plante für den Zeitraum vom 13. bis 16. Mai 2021 die Durchführung des 8. Schwei- zer Kinder- und Jugendchorfestivals in Winter- thur. In Folge der Corona-Pandemie wurde der Anlass auf den Zeitraum vom 26. bis 29. Mai 2022 verschoben. Projektziel Förderung des musikalischen Austauschs von Kindern und Jugendlichen Projektbeschrieb Am Kinder- und Jugendchorfestival 2022 in Win- terthur sollen mehr als 50 Chöre aus der gesam- ten Schweiz mit rund 2000 Kindern und Jugend- lichen teilnehmen. Ein für das Festival erarbei- tetes, bereits vorliegendes Songbook verhilft den Chören zu einem gemeinsamen Repertoire und wird das spontane gemeinsame Singen ermög- lichen. Der viertägige Anlass umfasst ein dichtes
Konzertprogramm. In das Festival integriert ist zudem ein eintägiger Singplausch für Kinder im Primarschulalter. Dazu kommen offene Singen, Workshops und Weiterbildungsveranstaltungen. Kosten Fr. 932 530 Gewünschter Beitrag Fr. 150 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 220 550. Von der Stadt Winterthur werden Fr. 100 000 er- wartet, vom Bund Fr. 220 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 231 980 ge- wünscht, von Sponsoren Fr. 10 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Anlass ermöglicht es den teil- nehmenden Kindern und Jugendlichen, sich musikalisch weiterzubilden und Gleichgesinnte aus anderen Landesteilen kennenzulernen. Zu- dem wird die Bevölkerung von Winterthur und Umgebung vom Festivalangebot profitieren. Im Finanzierungsplan des Festivals werden die Sponsoringeinnahmen nur mit Fr. 10 000 veran- schlagt. Dem SKJF sollte es möglich sein, einen höheren Beitrag zu akquirieren. Zudem richtet sich der Fondsbeitrag bei vergleichbaren Veran- staltungen grundsätzlich nach dem finanziellen Engagement der jeweiligen Standortgemeinde. Somit beträgt die Gesamtleistung des Kantons ebenfalls Fr. 100 000, je hälftig aufgeteilt in einen À-fond-perdu-Beitrag und eine Defizit- garantie. Bewilligter Beitrag À-fond-perdu-Beitrag Fr. 50 000 Defizitgarantie Fr. 50 000 Total Fr. 100 000
4. Universität Zürich, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (EBPI); Publikation «Illegale Drogen, Sex, Hepatitis, Aids und das 4-Säulen-Modell – eine Schweizer Dokumentations analyse 1967–2018/19» Bereiche Gesundheit, Soziales Gesuchstellende Das EBPI ist Teil der Medizinischen und der Organisation Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Es ist tätig in Forschung und Lehre im Bereich der öffentlichen Ge- sundheit und bietet der Öffentlichkeit verschie- dene Dienstleistungen, u. a. das Zentrum für Reisemedizin. Ausgangslage Zur Drogenproblematik in der Schweiz sind bis anhin zahlreiche historisch ausgerichtete Bücher, Essays und grössere Zeitungsartikel erschienen, die aber jeweils nur Teilaspekte des Themas be- leuchten. Eine Darstellung, die auch umfassend auf die Einführung des 4-Säulen-Prinzips (Ab- kehr von reinen Repressionsmassnahmen hin zu zusätzlichen Präventions-, Therapie- und Scha- densminderungsmassnahmen) in Zürich ein- geht, fehlt bis heute. Projektziel Herausgabe einer Zeitdokumentanalyse, welche die medizinischen, sozialen und politischen Fol- gen des Konsums illegaler Drogen beschreibt, ebenso die nach Einführung des 4-Säulen-Prin- zips verbleibenden Altlasten sowie die neuen Problemfelder wie das Aufkommen von Desig- nerdrogen in der heutigen Freizeit- und Life stylewelt. Projektbeschrieb In der geplanten Publikation werden die medi- zinischen, sozialen und politischen Folgen der vor über 50 Jahren beginnenden Drogenepide- mie und den damit zusammenhängenden Hepa- titis- und Aids-Erkrankungen dargestellt. Die Veröffentlichung soll die Situation in der ge- samten Schweiz abbilden und richtet sich an einen breiten Kreis Interessierter. Prominent be- handelt wird u. a. die pionierhafte Einführung des 4-Säulen-Prinzips im Kanton Zürich, das zu einer markanten Verringerung von Neuerkran- kungen (Hepatitis, Aids) führte. Dargelegt wer-
den sollen aber auch die gegenwärtigen Prob- leme im Zusammenhang mit dem Konsum il- legaler Drogen, wie die Aufgaben, die zukünf- tig angegangen werden sollten. Noch ist offen, in welchem Verlag die Publikation erscheinen wird. Geplant ist eine Auflage von 1500 Exem- plaren des rund 350 Seiten starken Buches, das zahlreiche Abbildungen sowie tabellarische und grafische Darstellungen enthalten wird. Der angestrebte Verkaufspreis beträgt Fr. 35 bis Fr. 45. Kosten Fr. 215 000 Gewünschter Beitrag Fr. 70 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 5000. Stiftungen und Private leisten Fr. 30 000, der Bund Fr. 50 000. Von den am Projekt beteiligten Städten wird eine Unterstützung von Fr. 10 000 erwartet, von Sponsoren Fr. 40 000 sowie von anderen Kanto- nen Fr. 10 000. Der offene Restbetrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Bezug zum Kanton Zürich ist aufgrund der historischen Ausgangslage hin- reichend erfüllt. Das 4-Säulen-Prinzip stellte einen Durchbruch in der zürcherischen Drogen- politik dar und hatte schweizweit Signalwir- kung. Bewilligter Beitrag Fr. 70 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass der Lotteriefondsbeitrag ausschliesslich zur Deckung der Druckkosten verwendet wird.
5. Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR); Sensibilisierungskampagne «Mein Recht. Dein Recht.» Bereiche Soziales, Bildung Gesuchstellende Das SKMR besteht seit 2011 und hat seinen Organisation Hauptsitz in Bern. Seine Aufgabe besteht dar- in, Behörden, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zu unterstützen und die öffentliche Diskussion über Menschen- rechte zu fördern.
Ausgangslage Die Schweiz weist beim Schutz und der Förde- rung der Menschenrechte grundsätzlich einen hohen Standard auf, allerdings bestehen noch Lücken (wie z. B. bei der erst teilweise umge- setzten Gleichstellung von Menschen mit Be- hinderungen). Einem Teil der Schweizer Bevöl- kerung ist zudem wenig bewusst, welche wich- tige Rolle den Menschenrechten im eigenen Le- bensalltag zukommt. Projektziel Durchführung einer Sensibilisierungskampagne, um das Bewusstsein der Bevölkerung für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu stärken Projektbeschrieb Die Kampagne umfasst eine interaktive Wan- derausstellung im öffentlichen Raum: An stark frequentierten Orten wie z. B. dem Zürich Haupt- bahnhof, der Seepromenade Luzern und dem Hauptbahnhof Bern werden Plakate gezeigt, die je einen der 30 Artikel der Allgemeinen Er- klärung für Menschenrechte thematisieren. Über diese Plakate können mit Smartphones weitere Informationen in Form von Kurzfilmen abgerufen werden. Vorgesehen ist auch eine als Online-Magazin gestaltete Internetseite, die Zu- griff auf alle Ausstellungsinhalte ermöglicht. Schliesslich soll mit einer Umfrage erfasst wer- den, mit welchen Themen die Menschenrechts- erklärung aktuell ergänzt werden sollte. Kosten Fr. 540 000 Gewünschter Beitrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 60 000. Vom Bund erwarten die Projektinitiantinnen und -initianten einen Beitrag von Fr. 50 000, von den anderen Kantonen insgesamt Fr. 100 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 280 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Kanton Zürich profitiert di- rekt von der Kampagne, da eine der vier geplan- ten Ausstellungen in der Stadt Zürich verwirk- licht werden soll. Die Sensibilisierung für Men- schenrechte ist unterstützenswert und wichtig
für den demokratischen Prozess. Die Kampa- gne scheint geeignet, breite Kreise der Bevöl- kerung zu erreichen und einen wertvollen Bei- trag in der aktuellen Diskussion um das Thema Menschenrechte zu leisten. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit folgender Auflage verbunden: Die erste Tranche des be- willigten Beitrages (90%) kann ausbezahlt wer- den, wenn die Gesamtfinanzierung des Projek- tes sichergestellt ist und das SKMR dem Lot- teriefonds einen verbindlichen Terminplan für die Präsentation der Plakatausstellung vorlegt.
6. Verein Arbeitsgemeinschaft Zürcher Bildhauer (AZB), neue Atelierplätze Bereich Kultur Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1983. Er setzt sich ein Organisation für den Erhalt und die Schaffung bzw. Förde- rung von Werkplätzen für Bildhauerinnen und Bildhauer und betreibt seit 1986 in mehreren Gebäuden auf dem Areal des Gaswerks Schlie- ren Ateliers und Aussenplätze. Ausgangslage Der AZB stellte in den vergangenen drei Jahr- zehnten einem seiner Mitglieder das Gebäude Turmstrasse 5 in Schlieren als Einzelatelier zur Verfügung. Nach dem Tode dieses Künstlers soll das Gebäude saniert und durch den Einbau von vier neuen Einzelateliers besser genutzt werden können. Projektziel Schaffung zusätzlicher Atelierplätze Projektbeschrieb Der AZB beabsichtigt, in der erwähnten Lie- genschaft vier Bildhauerateliers einzubauen. Dazu sollen im denkmalgeschützten Gebäude ein Zwischenboden eingezogen sowie eine neue Erschliessung mit einer gemeinsamen Sanitär- zelle eingebaut werden. Zudem muss die Haus- technik angepasst werden, da verschiedene Ener- gie- und Brandschutzvorschriften einzuhalten sind. Kosten Fr. 539 000 Gewünschter Beitrag Fr. 130 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des AZB beträgt Fr. 164 000. Die Gemeinden Zürich und Schlieren sind um einen Beitrag von Fr. 130 000 ersucht worden. Von Privaten und Sponsoren wird ein Beitrag von Fr. 115 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplanten Sanierungs- und Umbaumassnahmen sind gerechtfertigt, die budgetierten Kosten werden als realistisch be- urteilt. Bewilligter Beitrag Fr. 130 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die Standortgemein- den mit mindestens Fr. 100 000 am Vorhaben be- teiligen. Sollte der entsprechende Beitrag gerin- ger ausfallen, wird der Kantonsbeitrag anteil- mässig gekürzt.
7. Verkehrskadetten Samstagern/Richterswil (VKASR); Neubeschaffung von Fahrzeugen Bereich Sicherheit und Verwaltung Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1971. Er stellt sich in den Organisation Dienst aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teil- nehmer und arbeitet eng mit den Behörden und den Strassenverkehrsverbänden zusammen. Die Verkehrskadettinnen und -kadetten überneh- men u. a. folgende Aufgaben: Verkehrsregelung an Feiertagen, bei Umzügen, bei Gesellschafts- und Festanlässen sowie auf Verlangen von Be- hörden und Privaten; Hilfeleistungen bei Ver- kehrsunfällen, Bränden, Überschwemmungen usw. Ausgangslage Der VKASR besitzt zwei Busse mit Baujahr 2005. Mit diesen Fahrzeugen werden die Kadet- tinnen und Kadetten zu den Einsätzen gefahren. Zudem dienen die Fahrzeuge dem Transport von Signalisationsmaterial. Beide Busse sind mittlerweile reparaturanfällig. Projektziel Kauf von zwei Fahrzeugen Projektbeschrieb Der VKASR hat sich für den Kauf von zwei Fahrzeugen des Typs VW T6 Caravelle Trend- line entschieden. Diese müssen mit dem Logo der Verkehrskadetten foliert werden.
Kosten Fr. 95 000 Gewünschter Beitrag Fr. 35 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 20 000. Von den Gemeinden werden Fr. 35 000 erwar- tet (was als hoch anzusehen ist), von Stiftungen und Privaten Fr. 5000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Verkehrskadetten entlasten die Kantonspolizei im Bezirk Horgen insbeson- dere von der Verkehrsregelung bei Anlässen. Bewilligter Beitrag Fr. 35 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die Gemeinden mit einem Beitrag von mindestens Fr. 10 000 am Vor- haben beteiligen. Sollten die Gemeindebeiträge geringer ausfallen, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am bewilligten Beitrag.
8. Politische Gemeinde Stallikon, Chronik «900 Jahre Stallikon» Bereich Kultur Gesuchstellende Politische Gemeinde Stallikon Organisation Ausgangslage 2024 feiert die Gemeinde Stallikon ihr 900-jäh- riges Bestehen. Aus diesem Anlass möchte der Gemeinderat eine Gemeindechronik veröffent- lichen. Projektziel Herausgabe eines Buches über die Geschichte der Gemeinde Stallikon Projektbeschrieb Im Buch, verfasst von einem Historiker, soll die Geschichte der Gemeinde chronologisch von den Siedlungsanfängen bis zur Gegenwart dar- gestellt werden. In der Chronik prominent ver- treten ist der Weiler Aumüli (Bauten des Müller- gewerbes und zugehöriger Landwirtschaftsbe- trieb), der im Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung sowie im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgeführt ist. Das illus- trierte Buch mit einem Umfang von 180 Seiten und einer Erstauflage von 1200 Exemplaren er- scheint im Verlag Schneider Communications
AG, Ottenbach. Der voraussichtliche Verkaufs- preis beträgt Fr. 50, an Einwohnerinnen und Einwohner von Stallikon wird das Buch güns- tiger abgegeben. Kosten Fr. 161 550 Gewünschter Beitrag Fr. 35 000 Übrige Finanzierung Die Gemeinde hat einen Kredit von Fr. 162 000 für die Erarbeitung und die Produktion der Pu- blikation bewilligt. Aus dem Verkaufserlös wer- den Fr. 7000 erwartet. Mit einem Beitrag aus dem Lotteriefonds sollen die Kosten der Gemeinde verringert werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist zu begrüssen, dass die Ge- meinde Stallikon im Hinblick auf das Jubiläum erstmals eine Ortsgeschichte erarbeiten lässt. Ein Beitrag des Lotteriefonds an eine Jubilä- umspublikation misst sich jeweils auch an den regionalen inhaltlichen Bezügen. Vorliegend ist dieses Kriterium nur beschränkt erfüllt, weshalb eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag gerecht- fertigt ist. Bewilligter Beitrag Fr. 20 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auflage verbunden, dass dem Kanton kostenlos acht Be- legexemplare zugestellt werden.
9. Verein Tischlein deck dich; Ersatzkühlfahrzeug Bereich Soziales Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1999. Er sammelt Le- Organisation bensmittel und mittlerweile auch Non-Food- Artikel und leitet sie über ein eigenes Verteil- system an armutsbetroffene Menschen weiter. Ausgangslage Der Verein verfügt gesamtschweizerisch über sechs Logistikplattformen, über die er im ver- gangenen Jahr rund 4540 Tonnen Lebensmittel an rund 20 000 armutsbetroffene Menschen ver- teilen konnte. Der Plattform Ost in Winterthur kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Von dort werden die eingesammelten Lebensmittel mit Kühlfahrzeugen an mehr als 40 Abgabestellen in den Regionen Zürich und Nordwestschweiz ausgeliefert, wo sie von den Kundinnen und Kun- den direkt bezogen werden können. Die Platt- form Winterthur muss eines ihrer Kühlfahr- zeuge ersetzen.
Projektziel Kauf eines neuen Kühlfahrzeuges Projektbeschrieb Der Verein hat sich für den Kauf eines Renaults Truck Typ D12 entschieden. Das Fahrzeug ver- fügt über eine Hebebühne. Kosten Fr. 130 000 Gewünschter Beitrag Fr. 39 700 Übrige Finanzierung Die Stadt Winterthur beteiligt sich mit Fr. 5000. Stiftungen und Private leisten Fr. 85 300. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Verein leistet einen wichti- gen Beitrag zur Milderung der Situation von armutsbetroffenen Personen. Durch den Ersatz des alten Fahrzeuges ist es dem Verein Tischlein deck dich weiterhin möglich, die Belieferung insbesondere seiner 24 Abgabestellen im Kan- ton Zürich sicherzustellen. Bewilligter Beitrag Fr. 39 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass sich die Stadt Winterthur mit einem Beitrag von mindestens Fr. 5000 am Vorhaben beteiligt. Sollte der Gemeindebeitrag geringer ausfallen, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am bewilligten Beitrag.
10. Gemeinde Wald; Wald 2020 (Jubiläum 1200 Jahre Wald) Bereich Freizeit und Feste Gesuchstellende Politische Gemeinde Wald Organisation Ausgangslage 2020 feiert die Gemeinde Wald ihr 1200-jähri- ges Bestehen. Das Jubiläum soll mit einer An- zahl von Aktivitäten gefeiert werden. Projektziel Durchführung von unterschiedlichsten Veran- staltungen und Projekten Projektbeschrieb Im Zusammenhang mit dem Dorfjubiläum wer- den u. a. zwei Trails eingerichtet: Am Hitten- berg entsteht ein Hidden Trail (Postenlaufweg) und im Raum Mettlen/Güntisberg ein Foxtrail. Zudem wird der sogenannte Plättliweg, ein über einen Wasserkanal führender Weg aus Stein- platten, als Zeuge der industriellen Wassernut-
zung instand gestellt und mit Absturzsicherun- gen versehen. Zudem werden drei den histori- schen Wasserrädern auf dem Gemeindegebiet nachempfundene Skulpturen geschaffen und aufgestellt. Kosten Fr. 293 700 Gewünschter Beitrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Standortgemeinde beteiligt sich mit gesamt- haft Fr. 191 200. Sponsoren leisten einen Beitrag von Fr. 10 000. Aus anderen Einnahmequellen werden Fr. 42 500 erwartet. Würdigung Die nachfolgend aufgezählten Teilvorhaben ent- sprechen den Richtlinien des Lotteriefonds: die Errichtung des Postenlaufs und des Foxtrails, die Instandsetzung des Plättliwegs sowie die Skulpturen. Neben der Walder Bevölkerung profitieren auch auswärtige Besucherinnen und Besucher von diesen Vorhaben. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Beitrag darf nur für die Teilprojekte «Hidden Trail», «Foxtrail», «Plättliweg» und «Skulpturen» verwendet werden. – Die Arbeiten am «Plättliweg» sind der kan- tonalen Denkmalpflege vorzeitig anzukün- digen, damit eine fachliche Begleitung in je- nen Abschnitten sichergestellt ist, in denen sie nötig ist.
11. Verein Familien- und Jugendhilfe Winterthur (FUJH); Festschrift 150-Jahr-Jubiläum Bereich Soziales Gesuchstellende Der Verein besteht seit 1870. Sein Zweck besteht Organisation in der finanziellen Hilfe an bedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie in der all- fälligen Unterstützung von Sozialinstitutionen. Ausgangslage Der Verein wurde 1870 unter dem Namen «Frei- williger Armenverein Winterthur» gegründet, aus dem 1998 der Verein FUJH hervorging. Projektziel Herausgabe einer Vereinsgeschichte
Projektbeschrieb Die geplante Publikation, verfasst von einer Journalistin und einem Historiker, umfasst zwei Themenbereiche: Der erste Teil bildet die Ge- schichte des Vereins und sein Engagement als Ergänzung der staatlichen Fürsorge ab, in die- sem Zusammenhang werden auch die jeweili- gen kommunalen und kantonalen Fürsorgetä- tigkeiten beschrieben. Der zweite Teil widmet sich dem heutigen Verein und stellt insbeson- dere die Frage nach dem Nutzen der heutigen Vereinsangebote innerhalb der Angebotsland- schaft des Kantons Zürich. Die 64-seitige, bebil- derte Publikation erscheint in einer Erstauflage von 600 Exemplaren. Sie wird kostenlos an inte- ressierte Personen, Institutionen und Fachkreise abgegeben. Kosten Fr. 76 200 Gewünschter Beitrag Fr. 15 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 15 000. Die Stadt Winterthur beteiligt sich mit Fr. 5000. Andere Geldgeber leisten Fr. 15 000. Von Stiftun- gen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 26 200 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Verein leistet seit 150 Jahren wichtige Unterstützungsarbeit für Familien in der Region Winterthur. Die regionale Bedeutung ist somit hinreichend erfüllt. Die Geschichte im Bereich der Armenhilfe und damit der heutigen Sozialhilfe ist wenig erforscht. Die Publikation leistet einen Beitrag zu deren Aufarbeitung. Auf- grund der Leistung der Standortgemeinde von Fr. 5000 ist ein Beitrag von Fr. 10 000 angemes- sen. Bewilligter Beitrag Fr. 10 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass dem Kanton kostenlos drei Belegexemplare zugestellt werden.
12. Stiftung Miller’s Studio; Projekt Sanierung Miller’s Bereich Kultur Gesuchstellende Die Stiftung besteht seit 1990. Sie bezweckt den Organisation Betrieb eines Kulturzentrums auf nicht gewinn- orientierter Basis auf dem Areal der Mühle Tie- fenbrunnen. Ausgangslage Das Miller’s ist seit über 30 Jahren eine ange- sehene Spielstätte für lokal wie auch interna- tional renommierte Künstlerinnen und Künst- ler. Im Sommer 2019 hat die Stiftung mit eige- nen Mitteln Foyer, Theaterbar sowie Zuschauer- raum neu gestaltet. Für das zweite Halbjahr 2020 plant sie die Modernisierung von Technik, In- frastruktur und Bestuhlung. Projektziel Erneuerung von Licht- und Tontechnik sowie der Bestuhlung Projektbeschrieb Einerseits möchte die Stiftung die Licht- und Tontechnik erneuern und dabei vor allem das Mischpult und den Beamer ersetzen. Zudem ist die Beschaffung einer neuen Nebel-/Beduns- tungsanlage geplant. Anderseits soll die be- stehende Bestuhlung durch eine neue ersetzt werden, die flexibel ist. Abgerundet wird die Sanierung durch technische Massnahmen, vor allem in den Bereichen Sanitäranlagen und Gas- tronomie. Kosten Fr. 240 000 Gewünschter Beitrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 40 000. Die Stadt Zürich leistet Fr. 50 000. Von Stiftun- gen und Privaten werden Fr. 20 000 erwartet, von Sponsoren Fr. 30 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Dem Kulturbetrieb Miller’s kommt regionale Bedeutung zu. Die geplanten Massnahmen sind notwendig, um einen zeitge- mässen und publikumsgerechten Betrieb zu ge- währleisten. Bewilligter Beitrag Fr. 100 000
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken
1. Stiftung pro offene Türen der Schweiz Beitrag an Pilotprojekt «Selbsthilfefreundliche Gesundheitsinstitutionen» 200 000
2. Stiftung Obere Mühle Dübendorf Investitionsbeitrag für Bühnenausstattung 440 000
3. Verein Schweizer Kinder- und Jugendchorförderung
8. Schweizer Kinder- und Jugendchorfestival 2022 in Winterthur – À-fonds-perdu-Beitrag 50 000 – Defizitgarantie 50 000 Total 100 000
4. Universität Zürich, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention Druckkostenbeitrag für die Publikation «Illegale Drogen, Sex, Hepatitis, Aids und das 4-Säulen-Modell - eine Schweizer Dokumentationsanalyse 1967–2018/19» 70 000
5. Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte Beitrag für Kampagne zum Thema Menschenrechte 50 000
6. Verein Arbeitsgemeinschaft Zürcher Bildhauer Investitionsbeitrag zur Schaffung neuer Ateliers 130 000
7. Verkehrskadetten Samstagern/Richterswil Investitionsbeitrag für den Kauf von zwei neuen Kleinbussen 35 000
8. Politische Gemeinde Stallikon Druckkostenbeitrag für Gemeindechronik 20 000
9. Verein Tischlein deck dich Investitionsbeitrag für den Kauf eines neuen Kühlfahrzeuges 39 000
10. Politische Gemeinde Wald Investitionsbeitrag für Jubiläumsinvestitionen «1200 Jahr Wald» 50 000
11. Verein Familien- und Jugendhilfe Winterthur Druckkostenbeitrag für «Festschrift 150-Jahr-Jubiläum» 10 000
12. Stiftung Miller’s Studio Investitionsbeitrag für Sanierungsmassnahmen 100 000 Total 1 244 000
II. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflichtet, die bei den einzelnen Projekten aufgeführten Auflagen einzuhalten. III. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflich- tet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmäs- sigen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen. IV. Resultiert nach Abschluss des Projektes eine Überfinanzierung, ist dem Lotteriefonds davon eine Rückerstattung entsprechend seinem Anteil an der Finanzierung des Projektes zu leisten. V. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auflagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf- lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der Rechenschafts- bericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Rechenschaftsbericht akzeptiert hat. VI. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei Jahre seit diesem Beschluss und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstrecken. VII. Der Lotteriefonds ist an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwäh- nen (wenn möglich unter Verwendung des Logos des Lotteriefonds). VIII. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanz- kommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli