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Decision

RRB Nr. 714/2023

Metropolitankonferenz Zürich vom 15. Juni 2023, Ermächtigung

7 da zercladur 2023German4 min

Source zh.ch

Metropolitankonferenz Zürich vom 15. Juni 2023, Ermächtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juni 2023

714. Metropolitankonferenz Zürich vom 15. Juni 2023,

Erwägungen

Ermächtigung Die Metropolitankonferenz Zürich (MKZ) ist oberstes Organ des Ver- eins Metropolitanraum Zürich und tagt in der Regel einmal im Jahr. Die strategische Steuerung des Vereins obliegt dem Metropolitanrat, der sich aus acht Vertreterinnen und Vertretern der Kantonskammer und acht Vertreterinnen und Vertretern der Städte-/Gemeindekammer zusammensetzt. Der Metropolitanrat tagt vier- bis fünfmal jährlich. Die Volkswirtschaftsdirektorin vertritt in den genannten Gremien den Kan- ton Zürich und präsidiert diesen seit 2020. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Sitzung der MKZ vom 15. Juni 2023 in Wet- tingen. Dazu liegen Beschlussanträge des Metropolitanrates an die MKZ zur Rechnung 2022, zum Budget 2024, zur Statutenänderung sowie zum Vereinspräsidium der MKZ vor.

Jahresrechnung 2022 und Vereins- und Projektbudget 2024 Die Erfolgsrechnung 2022 wird wie üblich in zwei Teilen geführt: Die Rechnung des Vereins schliesst bei einem Gesamtertrag von Fr. 362 351 und einem Gesamtaufwand von Fr. 355 223 mit einem Gewinn von Fr. 7128 ab. Das Vereinsvermögen erhöht sich entsprechend. Die Rech- nung des Aktionsprogramms schliesst bei einem Gesamtertrag von Fr. 399 100 und einem Gesamtaufwand von Fr. 33 697 mit einem Gewinn von Fr. 365 403 ab. Das Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 2022 Fr. 428 765, die Reserve des Aktionsprogramms Fr. 1 324 932. Das Budget 2024 sieht für den Verein bei einem Ertrag von Fr. 361 560 und einem Gesamtaufwand von Fr. 535 000 ein Defizit von Fr. 173 440 vor. Dieses Defizit soll durch eine Entnahme aus dem Vereinsvermögen gedeckt werden. Das Aktionsprogramm für die Projekte 2024 sieht bei einem Ertrag von Fr. 400 000 und einem Aufwand von Fr. 435 000 eben- falls eine Entnahme aus der Reserve des Aktionsprogramms in der Grössenordnung von Fr. 35 000 vor. Den Anträgen auf Genehmigung – der Jahresrechnung 2022 und damit Entlastung der Vereinsorgane und des Vereinsbudgets 2024, mit Festsetzung des Mitgliederbeitrags von (unverändert) Fr. 360 pro Stimme, sowie – des Projektbudgets 2024 einschliesslich Kostenschlüssel kann zugestimmt werden.

Der provisorische Mitgliederbeitrag 2024 würde für den Kanton Zürich damit Fr. 97 560 betragen (2022: Fr. 97 920). Der Projektbeitrag an das Aktionsprogramm 2023 beträgt bei gleichbleibendem Schlüssel unver- ändert Fr. 72 600.

Teilrevision der Vereinsstatuten Die Vereinsstatuten der Metropolitankonferenz sollen aktualisiert werden, hauptsächlich mit dem Zweck, dass neu auch regionale Körper- schaften als Vereinsmitglieder beitreten können. Dazu sollen die folgen- den Artikel angepasst werden: Art. 6 Überprüfung von Zweck und Aufgaben Die Regelung, wonach der Verein periodisch seinen Zweck und seine Aufgaben sowie die erzielte Wirkung überprüft, wird beibehalten, der Passus «das erste Mal vier Jahre nach der Gründung» wird jedoch auf- gehoben, da er nicht mehr benötigt wird. Art. 8 Mitglieder mit Stimmrecht Neu können nicht nur Kantone, Städte und Gemeinden ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht werden, sondern auch öffentlich-rechtliche oder gemischtwirtschaftliche regionale Körperschaften, welche einen funktional-räumlichen Bezug zum Metropolitanraum Zürich geltend machen können und über einen rechtsgültigen Beschluss des zuständigen Entscheidgremiums betreffend Mitgliedschaftsantrag verfügen. Art. 9 Regionale Zusammenschlüsse und Körperschaften sowie Art. 17 Stimmkraft Städte und Gemeinden, die Mitglied mit Stimmrecht sind, können sich zu Regionalen Zusammenschlüssen vereinigen oder neu im Rahmen einer regionalen Körperschaft Vollmitglied der Metropolitankonferenz werden. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten, sich vertreten zu lassen: Ent- weder lassen sich alle Städte und Gemeinden der Region je einzeln durch ein Exekutivmitglied vertreten oder alle Städte und Gemeinden der Region treten gemeinsam als Vollmitglied auf. Die Stimmkraft und die Mitgliederbeiträge werden dann auf der Basis der aufsummierten Be- völkerungszahl der regionalen Körperschaft berechnet und das Stimm- recht von einem Exekutivmitglied ausgeübt. Die Teilrevision der Vereinsstatuten kann genehmigt werden.

Vereinspräsidium: Wahlen Turnusgemäss wird das MKZ-Präsidium neu durch eine Vertretung der Städte-/Gemeindekammer besetzt. Anders Stokholm, Stadtpräsident von Frauenfeld und derzeit Vizepräsident der Metropolitankonferenz, wird für die Amtsjahre 2023–2025 als Vereinspräsident vorgeschlagen. Als Vizepräsident der Metropolitankonferenz wird Marc Mächler, Regie- rungsrat des Kantons St. Gallen und Präsident der Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich, vorgeschlagen. Den Wahlvorschlägen kann zugestimmt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vertreterin des Regierungsrates wird ermächtigt, anlässlich der Metropolitankonferenz vom 15. Juni 2023 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Metropolitankonferenz vom 15. Juni 2023 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Volks- wirtschaftsdirektorin, die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli