Lexipedia

Decision

RRB Nr. 714/2026

Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit, Vernehmlassung

24 da zercladur 2026German5 min

Source zh.ch

Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit, Vernehmlassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2026

714. Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit

Erwägungen

(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 1. April 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung das Abkommen über Klima- wandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) zur Vernehmlassung unterbreitet. Das Abkommen ist ein neuartiges, plurilaterales Handels- abkommen und wurde am 15. November 2024 von Costa Rica, Island, Neuseeland und der Schweiz unterzeichnet. Es gehört zu den ersten internationalen Abkommen, die Handelspolitik gezielt mit Klima- und Umweltzielen verknüpfen. Ziel ist es, den internationalen Handel aktiv zur Förderung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu nutzen. Kern des Abkommens ist erstens die vollständige Abschaffung von Zöllen auf 360 Umweltgütern. Dazu zählen insbesondere Technologien im Bereich des Umweltschutzes (z. B. biologisch abbaubare Chemika- lien, Umweltanalytik), der erneuerbaren Energien und der Kreislauf- wirtschaft (z. B. Solar- oder Windkraft) sowie der Energieeffizienz (z. B. effiziente Steuerungen/smart meters oder Elektromobilität). Die Liste der Umweltgüter umfasst sowohl Fertigprodukte als auch einzelne Kom- ponenten. Die Verpflichtung zur Aufhebung der Zölle auf den ausge- wählten Gütern gilt für den Handel der Schweiz mit sämtlichen Staaten und nicht nur zwischen den Vertragsparteien. Das Abkommen bezweckt zweitens die Förderung umweltbezogener Dienstleistungen, die einen substanziellen Beitrag zur Erfüllung der im Abkommen aufgeführten Umweltziele leisten. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, auf diskriminierende marktzugangsbeschränkende Massnahmen zu verzichten. Umweltbezogene Dienstleistungen dürfen zudem keine signifikant negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Es handelt sich um Dienstleistungen, die zum Klimaschutz und zur An- passung an den Klimawandel beitragen, der Umweltverschmutzung vorbeugen oder sie verringern sowie um Dienstleistungen, welche die nachhaltige Nutzung, den Schutz oder die Wiederherstellungen von Bio- diversität, Ökosystemen und natürlichen Ressourcen fördern. Das Abkommen schränkt drittens die Ausrichtung von schädlichen Subventionen zugunsten fossiler Energien ein, indem es besonders um- weltschädliche Subventionen verbietet und die Einführung neuer Sub- ventionen grundsätzlich untersagt. Bisherige Subventionen dürfen wei- tergeführt, aber nicht ausgedehnt werden. Ausnahmen sind beispiels- weise in den Bereichen Energiesicherheit oder Katastrophenresilienz vorgesehen.

Ergänzend enthält das Abkommen unverbindliche Leitlinien zur Unterstützung von Umweltzeichen für Güter und Dienstleistungen. Auf der Grundlage solcher freiwilliger Eco-Labels können Produkte anhand ihrer Umwelteigenschaften ausgelobt und dadurch unterschieden wer- den. Das ACCTS verfolgt einen offenen Ansatz und soll künftig durch den Beitritt weiterer Staaten wachsen und damit Impulse für das multi- laterale Handelssystem setzen. Für die Schweiz sind insbesondere Ex- portsektoren wie Ingenieurleistungen, Maschinen- und Elektrotechnik, Eisenbahntechnologien sowie Finanz- und Prüfdienstleistungen relevant. Zur Umsetzung des Abkommens sind keine Anpassungen der Schwei- zer Gesetzgebung notwendig, da die Schweiz alle eingegangenen Ver- pflichtungen bereits erfüllt.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an wh.sekretariat@seco.admin.ch): Mit Schreiben vom 1. April 2026 haben Sie uns eingeladen, zum Ab- kommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) Stel- lung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Der Kanton Zürich als bedeutender Wirtschaftsstandort steht Han- delsabkommen grundsätzlich positiv gegenüber. Für eine kleine, offene Volkswirtschaft ist eine regelbasierte Aussenhandelspolitik von Vorteil. Der im Gegenzug für die Handelserleichterungen angestrebte Abbau von Subventionen für fossile Energieträger entspricht dabei grundsätz- lich den Zielen der schweizerischen Klima- und Umweltpolitik wie auch denen des Kantons Zürich. Der Anteil der Exporte nach Costa Rica, Island und Neuseeland ist mit rund 0,2% (rund 20 Mio. Franken) der gesamten Güterexporte des Kantons Zürich zwar sehr gering. Einfuhr- zölle auf Industriegüter wurden von der Schweiz bereits unilateral ab- geschafft. Entsprechend hat das ACCTS nur eine begrenzte wirtschaft- liche Bedeutung für den Kanton Zürich. Dasselbe gilt für die gesamte Schweiz. Einzelne Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Clean­ tech und Umwelttechnik, könnten jedoch profitieren. Wichtiger als die wirtschaftliche Bedeutung ist die Signalwirkung des Abkommens. Es ist zum einen ein Bekenntnis der Vertragspartner zum regelbasierten Multilateralismus, zum Freihandel und zum einseitigen Abbau von Zöllen. Prinzipien, von denen die Schweiz als kleine Volks-

wirtschaft profitiert, in einer Zeit, in der protektionistische Massnahmen wieder an Beliebtheit gewinnen. Zum anderen ist das Abkommen eine Art Pilotprojekt, da es erstmals Aussenwirtschafts- mit Umwelt- und Klimapolitik verknüpft. Ob eine Ausweitung des Abkommens auf wei- tere Staaten derzeit realistisch ist, ist fraglich. Viele Länder sind auf- grund der hohen Energiepreise heute eher zurückhaltend oder kritisch bezüglich neuer Verpflichtungen im Klima- und Umweltbereich. Das Verbot von besonders schädlichen Subventionen von fossilen Energien verfolgt den Zweck, wettbewerbsverzerrende Subventionen, wie sie in einigen Ländern angewendet werden, zu bekämpfen. Wir ge- ben dabei zu bedenken, dass auch der Handlungsspielraum der Schweiz zur Einführung von Subventionen für fossile Energien künftig einge- schränkt wird. Gleiches gilt für die Wiedereinführung von Zöllen. Zu- dem könnte das Abkommen als Druckmittel für innenpolitische Forde- rungen im Umwelt- und Klimabereich genutzt werden, die zu zusätzli- chen Regulierungen führen und die Unternehmen belasten. In Abwägung dieser verschiedenen Aspekte ist diesem Abkommen mit Blick auf die grundsätzlich positive Haltung der Schweiz gegenüber Freihandel und multilateraler Kooperation zuzustimmen. Das Abkom- men kann als ein Pilotprojekt betrachtet werden, indem Kosten und Nutzen, insbesondere vor einer allfälligen Erweiterung, noch einmal genau geprüft werden sollten.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli