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RRB Nr. 715/2022

Anfrage Sandra Bossert, Wädenswil, betreffend Abdeckungen von Jauchegruben, Beantwortung

11 da matg 2022German4 min

Source zh.ch

Anfrage Sandra Bossert, Wädenswil, betreffend Abdeckungen von Jauchegruben, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 76/2022

Sitzung vom 11. Mai 2022

715. Anfrage (Abdeckungen von Jauchegruben) Kantonsrätin Sandra Bossert, Wädenswil, hat am 7. März 2022 folgende Anfrage eingereicht: Über Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft und die Möglich- keiten diese zu reduzieren haben wir vor kurzem ausführlich im Rat de- battiert. Als eine Massnahme wurde das Abdecken der offenen Jauchegru- ben per sofort gefordert. Bei Neubauten ist dies bereits obligatorisch. In diesem Zusammenhang bitten wir die Regierung um die Beantwor- tung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele offene Jauchegruben sind im Kanton noch zu überdecken?

2. Das Abdecken ist verpflichtend. Kann sich der Regierungsrat vor- stellen, auf die aufwändige Eingabe eines Baugesuchs zu verzichten?

3. In den Talgebieten werden keine Subventionen zu Stallbauten mehr ausbezahlt, es sollen die Abdeckungen finanziell gefördert werden. Wie hoch sind sie im Vergleich zu den umliegenden Kantonen?

4. In den vergangenen Debatten im Kantonsrat war es offensichtlich für weite Kreise ein wichtiges Anliegen, den Ammoniakausstoss zu reduzieren. Wie stellt sich der Regierungsrat zu einer Erhöhung der kantonalen Beiträge zur Sanierung der Jauchegruben?

5. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass höhere Subventionen eine schnellere Sanierung der Jauchegruben und damit des Ammoniakaus- stosses bewirken würden? Wenn nein, warum nicht?

6. Ist der Regierungsrat bereit, die heute gültigen Ansätze für die Beiträge zur Sanierung der Jauchegruben im Kanton Zürich auf eine für die Betreiber attraktive Höhe zu erhöhen und damit eine schnelle Sanie- rung zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Sandra Bossert, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet:

Seit 1. Januar 2022 müssen gemäss der revidierten Luftreinhalte-Ver- ordnung (LRV, SR 814.318.142.1) Einrichtungen für die Lagerung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten mit einer dauerhaft wirksa- men Abdeckung zur Begrenzung der Ammoniak- und Geruchsemissio- nen ausgestattet werden (vgl. LRV, Anhang 2, Ziff. 551). Für bestehende Anlagen werden Sanierungsfristen von sechs bis acht Jahren gewährt. Bei Neuanlagen gilt im Kanton Zürich seit 2018 die Abdeckpflicht. Zu Frage 1: Die Abteilung Landwirtschaft des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) hat 2019 eine flächendeckende Umfrage zu den bestehenden Jau- chegruben durchgeführt, die ergeben hat, dass im Kanton Zürich zurzeit 450 offene Jauchegruben vorhanden sind. Es ist davon auszugehen, dass bis 2030 nicht die volle Anzahl abzudecken ist, da bis dahin einzelne Gru- ben ausser Betrieb genommen worden sind oder durch neue, abgedeckte Jauchegruben ersetzt wurden. Zu Frage 2: Die zuständige Bewilligungsbehörde für Baugesuche ausserhalb der Bauzone ist das Amt für Raumentwicklung, Fachstelle Landschaft (FSLA). Die FSLA hat bereits Mitte 2021 entschieden, dass für flache Abdeckun- gen von Jauchegruben keine Baubewilligung nötig ist. Ebenfalls können Zeltdachabdeckungen bewilligungsfrei erstellt werden, wenn sie in der Farbe dunkelbraun z. B. RAL 8014, ausgeführt werden. Zeltdachabde- ckungen in anderen Farben sind im Hinblick auf die Einpassung in die Landschaft baubewilligungspflichtig. Zu Frage 3: Der Kanton Zürich subventioniert die Abdeckungen analog den An- sätzen des Bundes mit Fr. 30 pro m². Die Kantone Aargau, Thurgau, Schaff- hausen, St. Gallen und Zug wenden ebenfalls den Beitragssatz von Fr. 30 pro m² an. Im Kanton St. Gallen gilt zusätzlich ein Mindestbetrag von Fr. 2000, womit Jauchesilos mit einer Abdeckfläche von unter 67 m² nicht unterstützt werden. Der Kanton Schwyz unterstützt die Abdeckungen ebenfalls mit Fr. 30 pro m² sowie einem zusätzlichen Beitrag von Fr. 10 pro m² durch den Bezirk, insgesamt also mit Fr. 40 pro m².

Zu Fragen 4–6: Die Baudirektion ist gegenwärtig daran, einen Massnahmenplan Am- moniak auszuarbeiten. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft prüft dabei gemeinsam mit dem ALN eine Reihe möglicher Massnah- men im Bereich der Landwirtschaft. Dazu zählt auch eine Erhöhung der Beiträge an die Sanierung von Jauchegruben. Der Massnahmenplan soll bis Anfang 2023 vorliegen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli