RRB Nr. 720/2019
Sachplan Militär 2017, Erste Objektblattserie und Anpassungen im Programmteil, Schreiben an das VBS
21 d’avust 2019German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2019
720. Sachplan Militär 2017, Erste Objektblattserie und Anpassungen
Erwägungen
im Programmteil (Stellungnahme) Mit Schreiben vom 27. Mai 2019 unterbreitete das Eidgenössische De- partement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport den Kanto- nen die erste Objektblattserie zum Sachplan Militär 2017 zur Anhörung und Mitwirkung nach Art. 19 der Raumplanungsverordnung (SR 700.1). Der Sachplan Militär dient gestützt auf Art. 13 des Raumplanungs- gesetzes (SR 700) der raumplanerischen Sicherung und räumlichen Ab- stimmung der militärischen Standorte, die nicht der Geheimhaltung unter- liegen. Er ist von Bundesstellen, Kantonen und Gemeinden bei der Er- arbeitung, Anwendung und Überprüfung ihrer Sach-, Richt- und Nut- zungspläne zu berücksichtigen. Im Rahmen der vorliegenden Anhörung legt der Bund in einer ersten Serie angepasste Objektblätter zu zwölf Standorten vor. Mit dem Waffen- platz Kloten-Bülach ist auch ein Objekt im Kanton Zürich enthalten. Die vorgelegten Anpassungen am Programmteil sind geringfügig und betref- fen den Kanton Zürich nicht.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Be- völkerungsschutz und Sport (Zustelladresse: Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern): Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zur ersten Objektblattserie zum Sachplan Militär (SPM) Stellung nehmen zu können, und äussern uns wie folgt:
A. Grundsätzliche Bemerkungen Die geplanten Anpassungen am Objektblatt Waffenplatz Kloten-Bü- lach stehen im Zusammenhang mit Anpassungen am Objektblatt Flug- hafen Zürich aus dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und sind mit diesem abgestimmt. Auch die im Sachplan Militär geplante Aktuali- sierung ist mit der laufenden Teilrevision 2017 des kantonalen Richtplans abgestimmt.
B. Anträge zum Objektblatt Waffenplatz Kloten-Bülach Der Waffenplatz liegt gemäss den Gewässerschutz- und Grundwasser- karten des Kantons Zürich teilweise im Gewässerschutzbereich Au. Wei- ter liegen die Trinkwasserfassungen Thal und Holberg sowie die unge- fasste Quelle «Goldentor» auf dem Gelände. Die Berücksichtigung des Gewässerschutzes richtet sich nach den Festlegungen im SPM-Pro- grammteil 2017, Abschnitt 3.5.5. Zudem gelten die mit Verfügungen der Baudirektion Nrn. 1066/1993 und 683/2000 genehmigten Schutzzonenre- glemente für die Grundwasserfassungen Thal (Grundwasserrecht I 11-2) und Holberg (Grundwasserrecht I 8-49). Antrag 1: Das Kapitel 3b «Perimeter Infrastruktur» ist auf S. 4 wie vorne dargelegt um die Hinweise zu den kantonalen Schutzreglementen zu ergänzen. Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes «Erweiterung Roll- wegsystem» des Flughafens Zürich sind verschiedene, bereits mit dem Kanton Zürich vereinbarte ökologische Aufwertungsmassnahmen. Da ein direkter Zusammenhang zwischen diesen Aufwertungsmassnahmen und der militärischen Nutzung des Waffenplatzes Kloten-Bülach besteht, sind alle Aufwertungsflächen der Flughafen Zürich AG als befristet anzugeben und einzuzeichnen. Hierzu gehören auch die Aufwertungs- flächen ausserhalb des SIL-Perimeters. Antrag 2: Es ist eine textliche Ergänzung auf S. 5 zur befristeten Verfügbarkeit gewisser Flächen vorzunehmen. Der Hinweis soll zum Ausdruck bringen, dass gewisse Flächen im Waffenplatzperimeter dem Militär spätestens ab 2028 nicht mehr zur Verfügung stehen, da sie für Aufwertungsmassnahmen des Flughafens Zürich verwendet werden.
C. Weitere Hinweise Bezüglich der Mitnutzung der Strasseninfrastruktur des Waffenplatzes Kloten-Bülach, insbesondere der «Fahrschulstrasse», sind Abklärungen zwischen dem Amt für Verkehr des Kantons Zürich und dem VBS im Gang. Es geht dabei um Planungen zur Glattalbahn und zur Anbindung an das Velonetz. Die gegenseitige Abstimmung der Planungen im Bereich Strasseninfrastruktur wird begrüsst.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli