RRB Nr. 728/2011
Zentrales Vorschlagswesen, Aufhebung
8 da zercladur 2011German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2011
728. Vorschlagswesen (Aufhebung)
Erwägungen
Das betriebliche Vorschlagswesen wurde in der Verwaltung 1947–1949 geschaffen und ist seither mehrmals überarbeitet worden. Als Vor- schlagswesen wird die ständige betriebliche Einrichtung zur Förderung, Begutachtung und Anerkennung von Verbesserungsvorschlägen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung oder Unterneh- mung verstanden. Die Vorschläge sollen die Aufgabenerfüllung verein- fachen, verbessern sowie gefahrenfreier und humaner machen. Mit RRB Nr. 3924/1993 wurde das heute gültige Konzept des Vorschlags- wesens letztmals angepasst und mit RRB Nr. 1158/2007 wurden folgende Personen für die Amtsdauer 2007–2011 in die Kommission für das Vor- schlagswesen gewählt: Jörg Kehl, Leiter Abteilung Professuren an der Universität Zürich, als Vorsitzender; Sonja Stettler, Personalfachverant- wortliche, Direktion der Justiz und des Inneren, Dimitrios Gakidis, Leiter Service Center Bewirtschaftung Betrieb und Instandhaltung im Immobilienamt, Baudirektion, sowie Francesca Giuliani, Qualitäts- koordinatorin des Universitätsspitals Zürich, als Mitglieder; Martin Wyrsch, Wachtmeister bei der Flughafenpolizei, Kantonspolizei, Sicher- heitsdirektion, und Hans Wepfer, Chauffeur mbA im Tiefbauamt, Bau- direktion, als Vertreter der Personalverbände, sowie Peter Winkler, Leiter Management Development im Personalamt, Finanzdirektion, als Sekretär der Kommission. Francesca Giuliani arbeitet nicht mehr im Universitätsspital. Ihr Sitz konnte nicht mehr besetzt werden und ist daher vakant. Hans Wepfer wurde im Jahre 2009 pensioniert, nimmt aber seine Funktion als Vertreter für die Personalverbände weiterhin wahr. Verbunden mit der neuen Legislatur ergibt sich für den Regie- rungsrat Handlungsbedarf, da die Wiederwahl bzw. Neuwahl der Kom- missionsmitglieder ansteht. Seit der Einführung des betrieblichen Vorschlagswesens 1947 wurden insgesamt 467 Vorschläge eingereicht und seit der Jahrtausendwende bewegt sich die Anzahl der Eingaben von Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern auf sehr tiefem Niveau. So reichten diese in den Jahren 1997 bis 1999 insgesamt mehr Vorschläge als in den letzten elf Jahren (2000–2010) zusammen ein. Seit 2000 konnten gerade noch 36 Eingaben geprüft werden und nur ein ganz kleiner Teil davon wurde umgesetzt bzw. prämiert. Auffällig viele Vorschläge nahmen sich in den letzten Jahren dem Thema Lohnabrechnung an.
2004 forderte die Kommission für das Vorschlagswesen die Personal- beauftragten der Direktionen und der Staatskanzlei (zusammenge- schlossen im Personaldienst-Rapport) auf, eine Standortbestimmung zum Vorschlagswesen vorzunehmen. Bereits damals wurde festgehalten, dass das Instrument nicht mehr zeitgerecht sei und dass das Hinterfragen von Arbeitsabläufen und Einbringen von Verbesserungsvorschlägen eigentlich zum Aufgabenbereich bzw. zu den Pflichten aller Mitarbeiten- den gehöre. In der Folge wurde verstärkt für das Vorschlagswesen ge- worben, eine verbesserte Wirkung konnte jedoch nicht erreicht werden. Verschiedene Gründe sind als Ursachen für den geringen Erfolg des Vorschlagswesens in Betracht zu ziehen: Die Steuerung und Organisa- tion des zentralen Vorschlagswesens liegt zu wenig nahe an den Organi- sationseinheiten und bei den Mitarbeitenden. Die zentrale Führung durch die Kommission und die Behandlung der Vorschläge ausserhalb der Linieninstanzen verhindern die nötige Verbindung mit den betref- fenden Organisationseinheiten. Der Innovation im beruflichen Alltag wird ein hoher Stellenwert zugewiesen und dies findet zunehmend Ein- gang in den Stellenbeschreibungen der Mitarbeitenden. Diese dezent- rale Verlagerung bei der Behandlung von innovativen Vorschlägen ist mit ein Grund für den sich verringernden Bekanntheitsgrad des zentralen Vorschlagswesens. Im Rahmen einer Überprüfung brachte das Personalamt das Vor- schlagswesen am Personaldienst-Rapport vom 9. Dezember 2010 erneut zur Sprache. Damit ergab sich die Gelegenheit, das Vorschlagswesen nochmals einer kritischen Prüfung zu unterziehen und die zukünftige Ausrichtung festzulegen. Das zentral organisierte Vorschlagswesen wird von den Direktionen eher kritisch und als wenig wertschöpfend beurteilt. Eine Weiterführung in der heutigen Form wird abgelehnt. Es wird eingewendet, dass das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen heute ein Teil des Aufgabenbereichs der einzelnen Mitarbeitenden sei. Eine Mehrheit spricht sich dafür aus, das Vorschlagswesen in Zukunft dezentral und auf freiwilliger Grundlage in der Kompetenz der Direk- tionen und der Staatskanzlei einsetzen zu können. Einzelne Direk- tionen, wie z. B. die Baudirektion, haben diesen Ansatz bereits gewählt. Die Vereinigten Personalverbände halten in ihrer Vernehmlassungs- antwort fest, dass das gegenwärtige zentrale Vorschlagswesen bei den Mitarbeitenden zu wenig bekannt sei und mit entsprechender Werbung attraktiver gemacht werden könne. Falls das Vorschlagswesen zentral aufgehoben werden sollte, wünschen sie die Delegation in die Direk- tionen bzw. Staatskanzlei nach klaren, einheitlichen und verbindlichen Regeln.
Das zentrale Vorschlagswesen ist somit auf das Ende der Legislatur 2007–2011 aufzuheben und die Kommission für das Vorschlagswesen aufzulösen. Es liegt in der Kompetenz der Direktionen und der Staats- kanzlei, ein Vorschlagswesen bzw. ein Ideenmanagement oder ein ähn- liches Instrument zu führen. Der Ideenbriefkasten der Baudirektion liefert dazu ein Anwendungsbeispiel.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das zentrale Vorschlagswesen wird auf den 1. Juli 2011 aufgehoben und die Kommission für das Vorschlagswesen wird auf diesen Zeitpunkt aufgelöst.
II. Mitteilung an – die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, – die Kommission für das Vorschlagswesen (c/o Personalamt), – die Finanzkontrolle, – den kantonalen Ombudsmann, – den Datenschutzbeauftragten, – die Parlamentsdienste des Kantonsrates, – die Verwaltungskommission der Gerichte (c/o Verwaltungsgericht), – die Zürcher Fachhochschulen, – die Universität, Rektorat, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, – das Universitätsspital, Spitaldirektion, Rämistrasse 100, 8091 Zürich, – das Kantonsspital Winterthur, Spitaldirektion, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, – das Zentrum für Gehör und Sprache, Leitungsteam, Frohalpstrasse 78, 8038 Zürich, – die Gebäudeversicherung, Direktion, Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich, und – die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (Cécile Krebs, Museumstrasse 15, 8400 Winterthur).
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi