RRB Nr. 736/2018
Kantonale Volksabstimmung vom 25. November 2018, Verzicht auf Anordnung
22 d’avust 2018German1 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 25. November 2018, Verzicht auf Anordnung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2018
736. Beschluss des Regierungsrates über den Verzicht
Erwägungen
auf die Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung vom 25. November 2018
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Am 25. November 2018 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).
III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in be- sonderen Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt.
V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli