RRB Nr. 742/2014
Strassen, Zürich, Bernerstrasse HVS 1, Projektgenehmigung
2 da fanadur 2014German3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2014
742. Strassen (Zürich, Bernerstrasse HVS 1)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 15. April 2014 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung der Bernerstrasse, Abschnitt Hermetschloobrü- cke bis Stadtgrenze, Zürich (Bau Nr. 07 107), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, den Strassenoberbau der Bernerstrasse zu er- neuern. Durch die Einbindung des Entwässerungsstreifens in den Stras- senquerschnitt muss die Spuraufteilung neu angeordnet werden. Neu wird der Verkehr in Richtung Schlieren zweispurig und stadteinwärts, wie bisher, einspurig geführt. Für den Langsamverkehr werden in beiden Richtungen die Rad- und Gehwege kombiniert. Die Strassenentwässe- rung muss den geltenden Gewässerschutzvorschriften angepasst und neu über den Entwässerungsstreifen erfolgen. Der Baubeginn ist für Ende August 2014 vorgesehen. Die Bauarbei- ten dauern bis Ende Dezember 2014. Mit Begehrensäusserung vom 5. Dezember 2013 hat sich das AFV zum Projekt geäussert. Die Bereinigung mit dem Tiefbauamt der Stadt Zürich ergab, dass die darin empfohlene Mittelinsel wegen der neu vorgesehe- nen Entwässerung nicht umgesetzt werden kann. Die Leistungsfähig- keit der Bernerstrasse wird durch die geplanten baulichen Massnahmen nicht beeinträchtigt. Da es sich bei dem Vorhaben um kleinere Anpassungen bzw. Opti- mierungen von untergeordneter Bedeutung handelt, hat die Stadt Zürich auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG verzichtet. Das Auf- lageverfahren nach §§ 16 f. StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist ist gegen das Projekt keine Einsprache ein- gegangen. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 322 vom 2. April 2014 festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Bernerstrasse betragen vo- raussichtlich rund Fr. 5 524 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 5 234 000.
Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Erneuerung der Bernerstrasse, Abschnitt Hermet- schloobrücke bis Stadtgrenze, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi