RRB Nr. 745/2023
Prüfung von Minergie-Anträgen, gebundene Ausgabe
14 da zercladur 2023German3 min
Source zh.ch
Prüfung von Minergie-Anträgen, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juni 2023
745. Prüfung von Minergie-Anträgen (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Seit der Gründung des Vereins Minergie 1998 ist die Baudirektion ge- stützt auf § 13c des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (LS 730.1) Zerti- fizierungsstelle für Minergie-Bauten im Kanton. Die Marke Minergie wird von der Wirtschaft, den Kantonen und dem Bund gemeinsam getra- gen und ist markenrechtlich geschützt. Minergie ist ein Baustandard für Neubauten und Gebäudeerneuerungen. In den letzten vier Jahren wurden jährlich rund 530 000 m² Energiebezugsfläche nach einem der drei Min- ergie-Standards zertifiziert. Das entspricht rund 300 Minergie-Zerti- fikaten pro Jahr. Die zurzeit geltenden Verträge mit zwei externen Auf- tragnehmern für die Prüfung der Minergie-Anträge laufen Ende Juli 2023 aus. Die vorhandenen personellen Mittel reichen nicht aus, die Minergie- Antragsprüfung intern zu gewährleisten. Aus diesen Gründen wird der Auftrag für die externe Minergie-Antragsprüfung erneut ausgeschrieben. Die Minergie-Standards werden etwa alle sechs bis acht Jahre weiterent- wickelt und an die technischen Entwicklungen angepasst. Im Herbst 2023 wird die nächste Anpassung vorgenommen werden. Die Auftragsdauer für die Prüfung der Minergie-Anträge soll an diese Periodizität angepasst werden. Die Prüfung der Minergie-Anträge soll wiederum in mehrere Lose aufgeteilt werden, um eine zeitnahe Bearbeitung sicherstellen zu können.
B. Kosten Die Kosten für die externe Minergie-Antragsprüfung (jährlich rund 300 Anträge) werden auf jährlich höchstens Fr. 400 000 (einschliesslich MWSt) geschätzt. Der Auftrag soll sich auf eine Laufzeit von sieben Jahren erstrecken. Gesamthaft beträgt die Ausgabe somit höchstens Fr. 2 800 000. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 [LS 611]) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft.
C. Finanzierung Die jährlichen Ausgaben für die externe Minergie-Antragsprüfung von höchstens Fr. 400 000 (einschliesslich MWSt), die Kosten für die Qualitätskontrolle, die eigenen Aufwände sowie die Abgaben an den Verein Minergie können vollständig mit den Einnahmen der Baudirek- tion aus den Zertifizierungsgebühren gedeckt werden. Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 (Planjahr 2024 Fr. 400 000, Planjahr 2025 Fr. 400 000, Planjahr 2026 Fr. 400 000) eingestellt. Der restliche Betrag wird in den Planjahren 2027 bis 2030 (je Fr. 400 000) eingeplant.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Prüfung von Anträgen zur Zertifizierung für Minergie-Stan- dards vom 1. August 2023 bis zum 31. Dezember 2030 wird eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 2 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, bewil- ligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli