PJZ Polizei- und Justizzentrum Zürich, Neubau, Generalplanerleistungen, Vergabeerhöhung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2020
752. Polizei- und Justizzentrum Zürich Neubau,
Erwägungen
(Vergabeerhöhung Generalplanerleistungen, BKP 291) Mit Beschluss vom 26. März 2012 (Vorlage 4855) bewilligte der Kan- tonsrat für den Neubau des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) einen Objektkredit von 568,6 Mio. Franken. Mit Beschluss Nr. 740/2016 bewilligte der Regierungsrat für den Neubau des PJZ eine gebundene Ausgabe von 122 Mio. Franken. Mit Beschluss Nr. 337/2019 bewilligte der Regierungsrat zusätzliche gebundene Ausgaben von 48,5 Mio. Fran- ken. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt 739,1 Mio. Franken. Die Generalplanerleistungen für den Neubau des PJZ wurden mit RRB Nr. 1190/2007 gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverord- nung (SVO; LS 720.11) an die Theo Hotz AG, Zürich, vergeben. Nach dem Projektunterbruch zwischen September 2010 und dem Neustart im Mai 2012 wurden die Planungsarbeiten mit RRB Nr. 858/2014 erneut gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i SVO an das Generalplanerteam der Theo Hotz Partner AG, Zürich, zum Betrag von 50 Mio. Franken direkt ver- geben. Für die Generalplanerleistungen im Rahmen der gebundenen Ausgaben gemäss RRB Nr. 740/2016 wurde mit RBB Nr. 494/2017 eine Vergabeerhöhung von 25 Mio. Franken bewilligt. Für die Generalplanerleistungen im Rahmen der zusätzlichen ge- bundenen Ausgaben gemäss RRB Nr. 337/2019 liegen von der Theo Hotz Partner AG Angebote für Leistungen im Zusammenhang mit der betrieblichen und baulichen Infrastruktur für Projektänderungen und zusätzliche Nutzeranforderungen (Umsetzung der offenen Bürostruk- turen, Projektänderungen im Zusammenhang mit dem Gefängnisbe- trieb, Umstellung der Gebäudeverkabelung), einschliesslich Nebenkos- ten und Unvorhergesehenes, vor. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. i SVO sind diese zusätzlichen Leistungen durch die Theo Hotz Partner AG auszuführen. Unter Berücksichtigung dieser Arbeiten belaufen sich die Generalplanerleistungen gemäss Kos- tenschätzung und Prognose auf insgesamt rund 87 Mio. Franken. Der Vergabebetrag von 75 Mio. Franken ist deshalb um 12 Mio. Franken auf 87 Mio. Franken zu erhöhen. Dieser Betrag kann sich für Unvorherge- sehenes um 2 Mio. Franken auf 89 Mio. Franken erhöhen. Diese Summe ist durch den Objektkredit, den Kredit für die gebunde- nen Ausgaben und den Kredit für die zusätzlichen gebundenen Ausga- ben gedeckt und geht zulasten des Kontos Nr. 5040 0 00000, Hochbauten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Betrag der Vergaben an die Theo Hotz Partner AG, Zürich, gemäss RRB Nrn. 858/2014 und 494/2017 wird für die Leistungen zur Umsetzung der offenen Bürostrukturen, der Projektänderungen im Zusammenhang mit dem Gefängnisbetrieb und der Umstellung der Gebäudeverkabelung von Fr. 75 000 000 auf Fr. 87 000 000 erhöht. Die- ser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 89 000 000 erhöhen.
II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Immobilienamt.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicher- heitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli