Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Birmendorf, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2012
760. Strassen (Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Birmensdorf,
Erwägungen
Strasseninstandsetzung) Die Stierlibergstrasse zwischen dem Kasernenareal und der Ausbil- dungsanlage Stierliberg (Weiler Grossmatt) wurde 1982/83 gebaut und ist sanierungsbedürftig. Die bituminösen Oberbauten (Belagsschichten) sind am Ende ihrer Gebrauchsdauer angelangt. Wilde Netzrisse – ober- flächennah und durchgehend über die gesamte Belagsstärke –, Ab- lösungen von Belagsschichten und lokal ausgeprägte Ablösungen der talseitigen Belagsränder in Hanglage prägen den heutigen Zustand dieser Bergstrasse. Unterhalts- und instandsetzungspflichtig ist der Kanton als Eigentümer der Strasse (§ 26 Abs. 1 Strassengesetz, Art. 26.2 Waffenplatzfinanz- vertrag vom 10. Februar 1983). Die Instandsetzung hat zum Ziel, den Zustand der bestehenden Strassen für die nächsten 30 bis 50 Jahre zu sichern bzw. zu erhalten und den jährlichen Unterhaltsaufwand möglichst gering zu halten. Es stehen folgende Massnahmen an: – Belagsinstandsetzung; – Instandsetzung und Erneuerung der Randabschlüsse; – Verbesserung der Fussgängersicherheit; – Ersetzen der bestehenden Roste, Freilegung und Sicherung der Kont- rollschächte (Oberflächenwasser); – Ertüchtigung der Geröllstreifen (Hangentwässerung); – Einbau von Drahtgitterelementen; – Strassenmarkierung. Mit der Umsetzung der vom Tiefbauamt empfohlenen Massnahmen besteht die Möglichkeit, Teile der bestehenden Belagsschichten im Objekt zu belassen und die vorhandene Restlebensdauer auszunutzen. Der sogenannte Teilersatz (schichtweise Instandsetzung als Kombination von alten und neuen Belagsschichten) ist eine kostengünstige Alternative zum Totalersatz aller Schichten zu einem späteren Zeitpunkt. Im Zusammenhang mit der Strasseninstandsetzung wird die Beleuch- tung örtlich angepasst und es wird die Kabelrohranlage erweitert, um im Bereich einer Haarnadelkurve eine aktive Signalisation zu ermögli- chen.
In Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt wurde nach einem Submis- sionsverfahren (Einladungsverfahren) eine Spezialfirma mit der Projek- tierung und der Sicherstellung der Baumassnahmen (einschliesslich Submission) dieser Strasseninstandsetzung beauftragt. Die Ingenieur- leistungen betragen Fr. 98 500 (einschliesslich MWSt). Für die Instandsetzung der 2700 m langen Bergstrasse ist mit folgen- den Kosten zu rechnen: in Franken Projektierungskosten (einschliesslich Sicherstellung 98 500 Baumassnahmen) Instandsetzungskosten (gemäss Kostenvoranschlag 2 440 000 vom 21.6.2012): davon Bauarbeiten 1 849 000 davon Nebenarbeiten 404 000 davon Technische Arbeiten 187 000 Total (einschliesslich MWSt) 2 538 500
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 2 538 500 zulasten der Investitions- rechnung Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, Konto 5019 0 00000, Anpassungen Strasse an A XXI, Vorhaben unter der Referendumsgrenze, zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2012 (Fr. 691 000) und im KEF 2012–2015, Planjahr 2013 (Fr. 1 847 500), enthalten. Die Folgekosten beschränken sich auf die üblichen Kapitalfolgekosten für Abschreibungen von jährlich Fr. 102 000 und für kalkulatorische Zinsen von jährlich rund Fr. 60 000.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Stierlibergstrasse (Verbindung Kasernen- anlage – Ausbildungsanlage Grossmatt) in der Länge von 2700 m auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 538 500 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand: 16. April 2012)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi