Gemeinnütziger Fonds Bildung, Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021
764. Gemeinnütziger Fonds Bildung, Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Sektor schule & kultur des Volksschulamtes (VSA) ist die Fach- stelle für Kulturvermittlung für die Kindergärten, Primarklassen sowie Sekundarstufen I und II. Er fördert die Teilnahme von Schulklassen am kulturellen Leben und vermittelt den Lernenden die Vielfalt der Künste. Der Sektor arbeitet mit den kulturellen Einrichtungen (Museen, Konzert- häuser, Theater, Kinos, Literaturveranstalter, Festivals) in Stadt und Kan- ton sowie mit Kulturschaffenden zusammen. Das Programm «Kulturpro- jekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II im Kanton Zürich» des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA), dessen kulturelle An- gebote vom Sektor schule & kultur durchgeführt werden, wurde von 2016 bis 2021 mit einem Betriebsbeitrag von Fr. 3 600 000 unterstützt (RRB Nr. 1224/2016). Das Programm und die Ausrichtung des Beitrags sind nun für 2022 und 2023 zu erneuern. Ab 2024 erfolgt die Finanzierung gestützt auf § 2 Abs. 1 lit. f der Kulturfondsverordnung vom 24. Februar 2021 (LS 612.3) aus dem Kulturfonds.
B. Rechtliche Grundlagen Gemäss § 15 Abs. 3 lit. c des Lotteriefondsgesetzes vom 2. November 2020 (LFG, LS 612) werden bis Ende 2023 aus dem Gemeinnützigen Fonds der Bildungsdirektion für Kulturangebote und Projekte im Bil- dungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe jährlich höchstens 6 Mio. Franken für Betriebsbeiträge an Organisationen und besondere Vorha- ben zugewiesen. Der Regierungsrat hat am 9. Dezember 2020 mit der Ver- ordnung über den Gemeinnützigen Fonds (LS 612.1) Vorgaben für die Zu- sprechung von Geldern für die einzelnen Vorhaben festgelegt. Zudem hat er am 24. August 2016 mit der Richtlinie für Projekt- und Betriebs- beiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bil- dungsbereich und in der Kinder- und Jugendhilfe Vorgaben für eine Zu- sprechung von Fondsgeldern in den einzelnen Förderkategorien beschlos- sen (Richtlinie, RRB Nr. 803/2016).
C. Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II Das MBA unterstützt im Auftrag der Bildungsdirektion im Rahmen des Programms «Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundar- stufe II im Kanton Zürich» seit vielen Jahren die Teilnahme von Schul- klassen der Mittelschulen, der Berufsfachschulen und der Berufsvorbe- reitungsjahre im Kanton Zürich am kulturellen Leben. Es stellt finan- zielle Mittel für vergünstigte Eintritte in kulturelle Einrichtungen in Stadt und Kanton (Museen, Konzerthäuser, Theater, Literaturveranstalter) zur Verfügung und fördert die Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden, die Workshops und Projektwochen in den Schulen der Sekundarstufe II anbieten. Der Sektor schule & kultur des VSA soll weiterhin im Auftrag des MBA für die Durchführung dieser kulturellen Angebote auf der Se- kundarstufe II verantwortlich bleiben. Die Durchführung umfasst ins- besondere die Planung, Ausschreibung, Organisation und Kostenabrech- nung des Angebots, die Bewirtschaftung der Webseite und die Kommu- nikation per Newsletter, Schulblatt und soziale Medien. Das MBA ent- schädigt das VSA mit einer jährlichen Pauschale. Zielsetzung und Beschreibung Kulturangebote ergänzen als subsidiäre Bildungsleistungen das An- gebot der einzelnen Bildungsstufen. Ziel ist es, dass möglichst viele Schü- lerinnen und Schüler kulturelle Erfahrungen machen können. Während in den Mittelschulen ein wichtiger Gesichtspunkt dieser Auseinanderset- zung die Begegnung mit der dramaturgischen Umsetzung von im Unter- richt behandelten Texten und die aktuelle Interpretation musikalischen und bildnerischen Schaffens darstellt, ist für die Berufsfachschulen und die Anbietenden von Berufsvorbereitungsjahren ein niederschwelliger Kontakt mit der Welt des Theaters, der Oper, konzertanter Aufführun- gen und von Kunstausstellungen von bildungspolitischer Bedeutung. Eine Vielzahl der Lernenden erhält dank der Einführung durch die Schule Zu- gang zu wichtigen Kulturinstitutionen und zum kulturellen Schaffen. Oft entstehen daraus schulische Projekte und Abschlussarbeiten, die dazu dienen, das Erlebte zu reflektieren und aus Sicht der heutigen Jugend zu interpretieren. Das dadurch erworbene Wissen ist Teil der schulischen Allgemeinbildung. Mit seinem Angebot soll das Programm jährlich gegen 25 000 Lernende der Sekundarstufe II erreichen. Zielgruppe und Nutzniessende Die vom MBA finanzierten kulturellen Angebote richten sich an alle Schulklassen und Lehrpersonen der Sekundarstufe II im Kanton. Ziel ist es, dass möglichst viele Lernende sowohl an den Mittelschulen als auch an den Berufsfachschulen und in den Berufsvorbereitungsjahren viel- seitige kulturelle Erfahrungen machen können. Dies wiederum ermög-
licht die pädagogische Aufarbeitung der Themen im Unterricht sowie die Sensibilisierung der Jugendlichen für die verschiedenen Ausdrucksfor- men. Dazu gehören auch die Begegnungen mit Kunstschaffenden und Workshops der anbietenden Kulturinstitutionen. Die nationale, die kan- tonale und auch die kommunale Kulturpolitik richten zudem grosses Augenmerk darauf, dass die Bevölkerung am kulturellen Leben teil- nimmt. Den Schulen kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu. Finanzen Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II 2022 2023 Total (Beträge in Franken) Mittelschulen 320 000 320 000 640 000 Beiträge Berufsfachschulen und Anbietende 220 000 220 000 440 000 von Berufsvorbereitungsjahren Mandat VSA 60 000 60 000 120 000 Beantragter Beitrag aus dem Gemeinnützigen 600 000 600 000 1 200 000 Fond Bildung Die Jahrestranchen 2022 bis 2023 betragen jeweils Fr. 600 000. Davon sind jährlich Fr. 220 000 für die Berufsfachschulen und Anbietende von Berufsvorbereitungsjahren sowie Fr. 320 000 für die Mittelschulen vor- gesehen. Für das Mandat an schule & kultur des VSA sind Fr. 60 000 ein- geplant. Mit den Geldern sollen die Kulturangebote und Projektaktivi- täten für die Schulklassen der Sekundarstufe II gesichert werden. Insbe- sondere soll der partizipatorische Ansatz, der eine intensivere Ausein- andersetzung der Lernenden mit den Künsten umfasst, gefördert und weiterentwickelt werden.
D. Würdigung Das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekun- darstufe II» entspricht den Anforderungen der Richtlinie und namentlich der Förderkategorie 1.3.1 «Kulturangebote für Schülerinnen und Schüler der Volksschulstufe sowie der Sekundarstufe II». Unterstützt werden insbesondere partizipatorisch ausgerichtete Projekte, Veranstaltungen mit einem hohen partizipativen Anteil und Vergünstigungen zu Kultur- angeboten in Stadt und Kanton. Dies entspricht auch den in den Lehr- plänen und in den Berufsbildungsverordnungen gesetzten pädagogischen Zielen für die Sekundarstufe II sowie der nationalen und kantonalen Kulturpolitik. Die Angebote sind für alle Schülerinnen und Schüler und für alle Lernenden der Sekundarstufe II zugänglich. Zudem erhöhen diese Angebote die Sensibilität der Lehrpersonen gegenüber der Kultur- arbeit im Kanton Zürich und tragen zur Annäherung und zum Dialog zwischen den Kulturinstitutionen und den Schulen der Sekundarstufe II bei.
E. Auszahlungsmodalitäten und Auflagen Über die Verwendung der Mittel aus dem Gemeinnützigen Fonds Bil- dung entscheidet gemäss § 15 Abs. 4 LFG die zuständige Direktion bei Beiträgen bis zu 1 Mio. Franken. Über höhere Beiträge entscheidet der Regierungsrat. Für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schul- klassen der Sekundarstufe II im Kanton Zürich» ist für 2022 bis 2023 eine Ausgabe von insgesamt höchstens Fr. 1 200 000 zu bewilligen. Die Jahres- tranchen betragen für beide Jahre jeweils Fr. 600 000. Die Gelder sind in den Planjahren 2022 und 2023 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2021–2024 eingestellt. Das MBA erstattet jährlich Bericht an die Bildungsdirektion über die Verwendung der Beiträge auf dem dafür zur Verfügung stehenden For- mular. Die Beiträge für 2022 und 2023 werden ausgerichtet, wenn der Berichterstattung des MBA zu entnehmen ist, dass die Bedingungen die- ses Beschlusses und der Richtlinie weiterhin erfüllt sind. Der Gemeinnützige Fonds ist nach Möglichkeit bei Kulturangeboten und Projekten an öffentlichkeitswirksamen Stellen und unter Verwen- dung von dessen Logo zu erwähnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II im Kanton Zürich» des Mittelschul- und Berufsbildungs- amtes wird für die Jahre 2022 und 2023 ein Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 1 200 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli