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Decision

RRB Nr. 765/2024

Agglomerationsprogramme Zürich, 5. Generation, Mitwirkungsverfahren, Auftrag

3 da fanadur 2024German21 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024

765. Agglomerationsprogramme Zürich 5. Generation (Mitwirkungsverfahren)

Erwägungen

1. Allgemeines Programm Agglomerationsverkehr des Bundes Der Bundesrat leitete 2001 die Agglomerationspolitik auf der Grund- lage der Erkenntnis ein, dass das hohe Verkehrsaufkommen in den Ag- glomerationen nur bewältigt werden kann, wenn der Bund die Verkehrs- vorhaben der Kantone und Gemeinden mitfinanziert. Die entsprechende Verfassungsgrundlage wurde mit Art. 86 der Bundeverfassung (SR 101) im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben- teilung zwischen Bund und Kantonen geschaffen. Mit dem Infrastruk- turfonds wurde vorerst eine bis 2027 befristete Finanzierung von Infra- strukturen des Agglomerationsverkehrs sichergestellt. Mit dem Bundes- beschluss vom 30. September 2016 schufen die eidgenössischen Räte den unbefristeten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Mit dem gleichzeitigen Erlass des Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerations- verkehr (NAFG, SR 725.13) wurde das Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 aufgehoben und die Finanzierung des Programms Ag- glomerationsverkehr (PAV) zeitlich unbefristet gesichert. Im Rahmen des PAV fördert der Bund in den Agglomerationen eine kohärente Verkehrs- und Siedlungsplanung über kommunale, kantonale und nationale Grenzen hinweg, indem er sich finanziell an Verkehrsin- frastrukturen von Städten und Agglomerationen beteiligt. Voraussetzung ist ein Agglomerationsprogramm, das die Verkehrs- und Siedlungsent- wicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmt. Agglomerationsprogramme Die gesetzlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Prüfung und Um- setzung der Agglomerationsprogramme sind im NAFG, im Bundesge- setz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweck- gebundener Mittel (MinVG, SR 725.116.2), in der Verordnung vom 7. No- vember 2007 über die zweckgebundene Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (SR 725.116.21) sowie in der Verordnung des UVEK vom 20. Dezember 2019 über das Programm

Agglomerationsverkehr (PAVV, SR 725.116.214) enthalten. Mit den Mit- teln des NAF werden Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs finanziert (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. b NAFG). Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung in der Regel alle vier Jahre je einen Verpflichtungskredit für diese Beiträge (Art. 7 Bst. b NAFG). Agglomerationsprogramme sind längerfristig ausgelegte Planungen (Horizont 2040) zur Abstimmung in den Bereichen Verkehr, Siedlung sowie Landschaft und Umwelt. Sie sind Voraussetzung für die Mitfinan- zierung von Infrastrukturvorhaben durch den Bund. Der Bund leistet Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen des Strassen- und Schienenverkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs, soweit sie zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem führen und eine Finanzierung durch andere Bundesmittel ausgeschlossen ist (vgl. Art. 17a Abs. 1 und 2 MinVG). Der Bund gibt mit seinen Richtlinien Programm Agglomerationsver- kehr (RPAV) vom 1. Februar 2023 die Anforderungen an die Erarbeitung, Prüfung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme vor. Als Grund- anforderungen gelten: der Einbezug der betroffenen Gebietskörperschaf- ten und der Bevölkerung; die Existenz einer ausgewiesenen Trägerschaft; das Agglomerationsprogramm als Ergebnis einer stimmigen Gesamt- planung (bestehend aus Ist- und Trendanalysen, Zukunftsbild, Hand- lungsbedarf, Teilstrategien und priorisierten Massnahmen); die Kohä- renz über die verschiedenen Generationen hinweg sowie eine koordi- nierte Umsetzung. Die Massnahmen des Agglomerationsprogramms sind nach unter- schiedlicher Priorität geordnet: A-Massnahmen sind vom Bund grundsätzlich mitfinanzierbare Mass- nahmen mit hoher erwarteter Wirkung und fortgeschrittenem Planungs- stand. Art. 18 der PAVV regelt die Fristen, innerhalb deren die Ausfüh- rung von als A-Massnahmen bezeichneten Bauvorhaben spätestens be- gonnen werden muss. Für Vorhaben aus der dritten Generation endet die Frist Ende Dezember 2025, für Vorhaben der vierten Generation Ende März 2029 und für Vorhaben der fünften Generation voraussichtlich Ende März 2033. Als B-Massnahmen gelten Massnahmen, die erst mittelfristig bau- und finanzreif sein werden oder deren Kosten-Nutzen-Verhältnis bis zur nächsten Beurteilung verbessert werden kann. C-Massnahmen weisen entweder ein ungenügendes Kosten-Nutzen- Verhältnis oder einen ungenügenden Planungsstand auf, sodass eine eingehendere Überprüfung der Wirkung gar nicht möglich ist. Sie be- dürfen weiterer Abklärungen und Konkretisierungen.

Eigenleistungen sind Massnahmen, die bei der Wirksamkeitsbeurtei- lung der Agglomerationsprogramme zwar berücksichtigt werden, für die jedoch keine Mitfinanzierung durch den Bund beantragt werden kann. Dazu zählen Massnahmen im Bereich Siedlung und Landschaft sowie kleinere Massnahmen im Bereich Verkehr. Die Trägerschaften haben die Umsetzung dieser Massnahmen dennoch sicherzustellen, da sie für die Gesamtwirkung der Agglomerationsprogramme von Bedeutung sind und damit in der Beurteilung des Bundes mitberücksichtigt werden. Die Agglomerationsprogramme werden in «Generationen» erarbei- tet und dabei weiterentwickelt: 2007 wurde die erste Generation dem Bund eingereicht, 2012 die Zweite, 2016 die Dritte und 2021 die Vierte. Die Einreichung der fünften Generation ist für Ende März 2025 vorge- sehen. Nach Einreichung prüft der Bund die Programme und legt für die anerkannten A-Massnahmen die Höhe des Bundesbeitrags fest. Der Beitragssatz liegt zwischen 30% und 50% der anrechenbaren Kosten je Massnahme. Nach Beschluss der eidgenössischen Räte wird die Leistungs- vereinbarung zwischen Bund und Trägerschaft abgeschlossen. Danach beginnt die Umsetzungsfrist. Der Umsetzungsstand der Vorgängergene- rationen beeinflusst massgeblich die Höhe des Bundesbeitrags der nächst- folgenden Generationen. Für jedes Agglomerationsprogramm ist eine Trägerschaft vorzusehen, in deren Verantwortung einerseits die Erarbeitung des Programms, an- derseits die Koordination der Umsetzung liegt. Dabei hat die Trägerschaft gegenüber dem Bund den Nachweis zu erbringen, dass die zuständigen Organe aller beteiligten Gemeinwesen dem Agglomerationsprogramm zugestimmt und sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zur Umsetzung des Agglomerationsprogramms verpflichtet haben.

2. Bisherige Agglomerationsprogramme Zürich Programme und Trägerschaft Die Agglomerationsprogramme Zürich wurden bislang in vier Ge- nerationen erarbeitet und dem Bund eingereicht. Die erste Generation wurde als Gesamtprogramm ausgestaltet, welches die Planungsregionen Zürich, Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Limmattal erfasste. In der zweiten und dritten Generation wurden die vier separaten Pro- gramme Stadt Zürich-Glattal, Winterthur und Umgebung, Limmattal sowie Zürcher Oberland erarbeitet. In der vierten Generation wurde auf die Erarbeitung eines Agglomerationsprogramms für die Planungsregion Winterthur und Umgebung verzichtet. In der fünften Generation kommt zu den bestehenden vier Programmen neu das Agglomerationsprogramm Unterland-Furttal hinzu. Zusätzlicher Bestandteil der Programme bil- det ein Rahmenbericht (in der zweiten und dritten Generation «Dach-

konzept»). Durch diese Aufteilung in separate regionale Programme konnten die Inhalte besser auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Regionen angepasst und eine stärkere Verankerung in den Regionen er- zielt werden. Der Kanton Zürich, vertreten durch das Amt für Mobilität (AFM), ist Träger der Agglomerationsprogramme. Für das Programm Limmat- tal besteht eine gemeinsame Trägerschaft mit dem Kanton Aargau. Der Kanton Zürich ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft bei den Trägerver- einen «Agglo Obersee» (RRB Nr. 1426/2006) und «Verein Agglomera- tionsprogramm Schaffhausen» (RRB Nr. 1026/2009) auch Mitträger der Agglomerationsprogramme Obersee bzw. Schaffhausen. Agglomerationsprogramm Zürich der ersten Generation Mit RRB Nr. 1697/2007 wurde das erste Agglomerationsprogramm dem Bund eingereicht. Aufgrund der Programmwirkung hat der Bund einen Beitragssatz von 35% festgelegt. Zusätzlich wurde die Durchmes- serlinie als dringliche Massnahme mit 50% mitfinanziert. Insgesamt wur- den für 13 Massnahmen bzw. Massnahmenpakete Bundesbeiträge von bis zu 403 Mio. Franken in Aussicht gestellt. Agglomerationsprogramme Zürich der zweiten Generation Die vier Programme und das Dachkonzept wurden mit RRB Nr. 576/ 2012 dem Bund eingereicht. Aufgrund der Programmwirkung hat der Bund Beitragssätze von 40% (Winterthur und Umgebung, Zürcher Ober- land) bzw. 35% (Stadt Zürich-Glattal, Limmattal) festgelegt. Für die ins- gesamt 71 Massnahmen(-pakete) sind damit Bundesbeiträge von bis zu 319 Mio. Franken reserviert worden. Wichtige Ausbauprojekte sind die Tramverbindung Hardbrücke, die Limmattalbahn 1. Etappe sowie die dritte Etappe der vierten Teilergänzung der S-Bahn. Daneben werden Massnahmen zur Umgestaltung belasteter Ortsdurchfahrten und Mass- nahmen im Bereich Velo- und Fussverkehr (z. B. neue Veloquerung Nord am Bahnhof Winterthur, «Fil Bleu» entlang der Glatt zwischen Düben- dorf und Opfikon) mitfinanziert. Agglomerationsprogramme Zürich der dritten Generation In der dritten Generation wurden die Programme der zweiten Gene- ration weiterentwickelt und aktualisiert. Sie und das dazugehörige Dach- konzept wurden mit RRB Nr. 1158/2016 festgelegt und dem Bund einge- reicht. Aufgrund der Programmwirkung wurde ein Beitragssatz von 40% (Stadt Zürich-Glattal, Zürcher Oberland) bzw. 35% (Winterthur und Umgebung, Limmattal) an die mitfinanzierten Massnahmen(-pakete) festgelegt. Der Bund stellt für 120 A-Massnahmen Bundesbeiträge von bis zu 327 Mio. Franken in Aussicht. Die kostenmässig bedeutendsten Massnahmen umfassen die zweite Etappe der Limmattalbahn, den Aus-

bau der Engstringerkreuzung in Schlieren als wichtigen Teil der Ge- samtverkehrslösung im Limmattal sowie die Elektrifizierung der Bus- linien 69 und 80 in der Stadt Zürich. Daneben werden zahlreiche klei- nere Massnahmen mitfinanziert, z. B. eine Gleisquerung in Bülach und eine grosse Veloabstellanlage am Bahnhof Stadelhofen. Agglomerationsprogramme Zürich der vierten Generation Die Programme der dritten Generation wurden mit der vierten Ge- neration weiterentwickelt und aktualisiert. Sie wurden mit dem zugehö- rigen Rahmenbericht mit RRB Nr. 544/2021 beschlossen und eingereicht. Für die Agglomeration Winterthur und Umgebung wurde in der vierten Generation kein Agglomerationsprogramm eingereicht, da die Region den Fokus auf die Umsetzung der Massnahmen aus den Vorgängerge- nerationen gelegt hat. Aufgrund der Programmwirkung wurde ein Bei- tragssatz von 40% (Stadt Zürich-Glattal) bzw. 35% (Limmattal, Zürcher Oberland) an die mitfinanzierten Massnahmen(-pakete) festgelegt. Der Bund stellt für 140 A-Massnahmen Bundesbeiträge von bis zu 429 Mio. Franken in Aussicht. Die aus Kostensicht bedeutendsten Massnahmen umfassen das Tram Zürich Affoltern und die Verlängerung der Stadt- bahn im Abschnitt Flughafen – Kloten Industrie einschliesslich Velo- hauptverbindung in Kloten. Umsetzung der Agglomerationsprogramme Die Agglomerationsprogramme Zürich der ersten bis vierten Gene- ration enthalten knapp 1100 Massnahmen (einschliesslich Teilmassnah- men aus Massnahmenpaketen). Für etwa 370 Verkehrsmassnahmen hat der Bund einen Höchstbetrag von knapp 1,5 Mrd. Franken zugesichert. Neben dem Kanton Zürich selbst sind eine Reihe von Städten, Gemein- den, Planungsregionen und Transportunternehmen als Massnahmen- träger für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Die Planung und Umsetzung erfolgt auf Grundlage der bestehenden Strassen- und Eisen- bahngesetzgebung. Vor jeder Programmeinreichung bestätigen die Exe­ kutiven der Massnahmenträger, die in ihrer Verantwortung liegenden Massnahmen bis zur Bau- und Finanzierungsreife weiterzuverfolgen. Diese Exekutivbeschlüsse gelten als verbindliche Absichtserklärung der Massnahmenträger und sind die Voraussetzung für die Einreichung der Agglomerationsprogramme durch den Kanton beim Bund. Die Be- schlüsse stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Entscheide der gesetzlich zuständigen Entscheidungsträger im Bau- und Kreditbewilli- gungsverfahren auch gefällt werden. Für jede bau- und finanzreife Mass- nahme (Bau- und Kreditbewilligung liegt rechtskräftig vor) schliesst der Kanton mit dem Bund eine Finanzierungsvereinbarung ab.

Ab der dritten Generation stehen für kleinere Massnahmen mit In- vestitionskosten bis 5 Mio. Franken pauschale Bundesbeiträge zur Ver- fügung, für die keine einzelnen Finanzierungsvereinbarungen mehr ab- geschlossen werden müssen. Über die Gewährung dieser Beiträge ent- scheidet der Kanton. Mit RRB Nr. 506/2019 wurde die Handhabung der pauschalen Bundesbeiträge festgelegt. Pauschale Beiträge sind für die Kategorien Fuss- und Veloverkehr (FVV), Verkehrsmanagement, Auf- wertung und Sicherheit des Strassenraums sowie von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (öV) möglich. Knapp 40% der zugesicherten Beiträge wurden bisher ausbezahlt oder über Finanzierungsvereinbarungen gesichert. Der überwiegende Teil der bisher beanspruchten Bundesgelder ist wenigen grossen Schieneninfra- strukturen gewidmet. Die Massnahmen, die nach Strassenrecht projek- tiert und bewilligt werden, weisen meist geringere Investitionskosten auf. Sie erfahren aufgrund von Einsprachen und Beschwerden, Umprojektie- rungen (infolge geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen und Recht- sprechung) sowie geänderter politischer Prioritäten häufig Verzögerun- gen in der Umsetzung. Für Massnahmen, welche bis zum Ende ihrer je- weiligen Umsetzungsperiode (Ende 2025/2027/2028) die Bau- und Finanz- reife nicht erreichen, verfällt der Anspruch auf Bundesbeiträge. Aktuell sind rund 140 Finanzierungsvereinbarungen noch nicht abgeschlossen und damit rund 416 Mio. Franken an Bundesbeiträgen noch nicht bean- sprucht. Das AFM ist zuständig für die Koordination der Umsetzung, kann diese aber als ausschliesslich planendes Amt nicht direkt beeinflussen. Das AFM erfüllt dabei einerseits die Vorgaben des Bundes hinsichtlich periodischer Umsetzungskontrolle, Budgetierung, Prognose der Budget- ausschöpfung, Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen, Projektän- derungen, Ersatzmassnahmen usw. Anderseits unterstützt es die Mass- nahmenträger und motiviert zur Umsetzung. Weitergehende Handlungs- möglichkeiten bestehen aber nicht.

3. Agglomerationsprogramme Zürich der fünften Generation Allgemeines Die Erarbeitung der Agglomerationsprogramme der fünften Genera- tion begann im März 2023 unter Federführung des AFM. Eng einbe- zogen sind die Vertretungen der inhaltlich betroffenen Stellen des Kan- tons, einzelner Städte und Gemeinden und der berührten regionalen Planungsgruppen. Zielsetzung und Grundlagen Mit den Agglomerationsprogrammen der fünften Generation soll die Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung weiter gestärkt werden. Massgeblich dafür sind einerseits die Festlegungen des kanto-

nalen und der regionalen Richtpläne sowie des Gesamtverkehrskonzepts 2018 (RRB Nr. 25/2018), anderseits auch die wesentlichen sektoralen Stra- tegien und Konzepte (Güterverkehrs- und Logistikkonzept, Konzept S-Bahn 2G, kantonaler Velonetzplan, Massnahmenplan Fussverkehr usw.) sowie Massnahmen mit genügend fortgeschrittenem Planungsstand. Zu- dem sind die besonderen konzeptionellen Vorgaben des Bundes aus der RPAV zu erfüllen. Diese Vorgaben betreffen insbesondere den Umset- zungsstand der Vorgängergenerationen und den daraus folgenden Hand- lungsbedarf, die Generationenkohärenz, die Abstimmung mit den na- tionalen Planungen und die inhaltlichen Themenvorgaben (insbesondere Schnittstellen Strassennetze, Verkehrsdrehscheiben, Güterverkehr, Kli- mawandel, Landschaft, Umwelt, E-Mobilität). Perimeter Der Perimeter Winterthur und Umgebung entspricht dem Perimeter der dritten Generation (keine Einreichung des Programms Winterthur und Umgebung in der vierten Generation), der Perimeter Limmattal wird im Vergleich zur Vorgängergeneration ebenfalls nicht angepasst. Der Perimeter Zürcher Oberland wird um die Gemeinde Wald ergänzt. Der Perimeter des Agglomerationsprogramms Stadt Zürich-Glattal wird um die Stadt Adliswil erweitert und um die Gemeinden Bachenbülach, Bülach, Embrach und Regensdorf reduziert. Neu sind diese Gemeinden dem Agglomerationsprogramm Unterland-Furttal zuzuordnen (Pro- gramm wird in der fünften Generation erstmals eingereicht). Aufbau Der Aufbau der Agglomerationsprogramme orientiert sich an den Vorgaben der RPAV und stützt sich weitgehend auf das Programm der vierten Generation. Das Zukunftsbild stellt in bildhafter und textlich erläuternder Form den in der Programmregion für das Jahr 2040 ange- strebten Zustand der Siedlung, der Landschaft und des Verkehrssystems dar. Die Zukunftsbilder wurden eng mit den regionalen Raumordnungs- konzepten abgestimmt. Aufgrund des festgestellten Handlungsbedarfs und des Zukunftsbildes werden die Teilstrategien Verkehr, Siedlung und Landschaft bestimmt und daraus die notwendigen Massnahmen abge- leitet. Trägerschaft Das bisherige Trägerschaftsmodell hat sich bewährt und wird beibe- halten. Für die Agglomerationsprogramme Stadt Zürich-Glattal, Win- terthur und Umgebung, Unterland-Furttal und Zürcher Oberland über- nimmt wiederum der Kanton Zürich die Trägerschaft. Für das Agglome- rationsprogramm Limmattal besteht weiterhin die interkantonale Trä- gerschaft der Kantone Zürich und Aargau.

Bearbeitungsstand Die Agglomerationsprogramme liegen im Entwurf vor. Die Program- me wurden im Rahmen einer kantonsinternen Ämterkonsultation sowie mit den betroffenen Planungsregionen, Städten und Gemeinden abge- stimmt. Die zu den einzelnen Massnahmen ausgewiesenen Kosten be- ruhen auf Schätzungen, deren Genauigkeit je nach Planungsstand unter- schiedlich ist. Zudem liegen für einige Massnahmen noch keine Kosten- angaben vor. Die Programme werden bis zu Beginn der öffentlichen Mitwirkung im August 2024 schrittweise ergänzt und bereinigt. Rahmenbericht über die gesamtkantonalen Zielsetzungen der Programme Wie in der vierten Generation wird ein Rahmenbericht (in der zwei- ten und dritten Generation «Dachkonzept») erarbeitet, der die gesamt- kantonal geltenden Zielsetzungen darstellt, die von allen Agglomerations- programmen zu berücksichtigen sind. Er zeigt zudem den Aufbau, die Organisation, die Verfahren und Kompetenzen der Raum- und Verkehrs- planung im Kanton Zürich und gibt einen Überblick über die Agglome- rationspolitik des Kantons, die bisher erarbeiteten Programme sowie die Abläufe und Zuständigkeiten. Der Rahmenbericht wird zusammen mit den fünf Agglomerationsprogrammen dem Bund eingereicht. Er ist nicht Teil der öffentlichen Mitwirkung, wird aber Gegenstand des Einreichungs- beschlusses. Agglomerationsprogramm Stadt Zürich-Glattal – Schwerpunkt Verkehrsdrehscheiben als multimodale Umsteigepunkte sowie Bus-Elektrifizierung Das Agglomerationsprogramm Stadt Zürich-Glattal umfasst die Kern- stadt Zürich, das Glattal (14 Gemeinden) mit seinen mehrheitlich städtisch geprägten Gemeinden sowie neu die Stadt Adliswil. Die Stadt Zürich (Raum Zürich-Nord) und das Glattal sind über weite Strecken zu einem Siedlungsgebiet zusammengewachsen. Die Agglomeration Stadt Zürich- Glattal (einschliesslich Adliswil) ist Wohnort von knapp 636 000 Perso- nen (Stand 2022) und Arbeitsort von rund 646 000 Beschäftigten (Stand 2020). Wichtige Herausforderungen im Gebiet sind die Bewältigung des grossen prognostizierten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstums, die Ausrichtung der neuen Entwicklungsgebiete auf den öffentlichen Ver- kehr (öV) sowie den Fuss- und Veloverkehr, die Erhaltung der hohen Qualität des öV-Angebots, die Steigerung des öV-Anteils im Glattal, die Stärkung des Veloverkehrs sowie generell die bessere Verknüpfung zwischen Stadt Zürich und dem Glattal bzw. Adliswil. Neue inhaltliche Schwerpunkte bilden die Verkehrsdrehscheiben als wichtige Vernetzungs- elemente und multimodale Umsteigepunkte sowie die Bus-Elektrifizie- rung. Berücksichtigung finden teilweise auch Verkehrsdrehscheiben

ausserhalb des Agglomerationsperimeters entlang des Zürichsee-Ufers, da der Nutzenanteil mehrheitlich innerhalb des Perimeters anfällt. Auch aufgrund der Zunahme von Velounfällen in den letzten Jahren ist der Handlungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung des kantonalen Velonetz- plans bzw. der Velostrategie 2030 in der Stadt Zürich nach wie vor von grosser Bedeutung. Das Programm zeichnet sich mit entsprechenden Massnahmen durch ein sehr hohes Investitionsvolumen aus. Zu den A-Massnahmen mit den höchsten Kosten gehören (Kostenge- nauigkeit je nach Massnahme zwischen ±20% und 50%; Investitionskos- ten >15 Mio. Franken): in Mio. Franken Zürich – Franca-Magnani-Brücke (Verbindung Stadtkreise 4 und 5 / 80 Netzlückenschliessung Hauptrouten Velo) Zürich – Bahnhof Altstetten – Personenunterführung und Veloabstellplätze 51 Dübendorf – Ausbau Personenunterführung Bahnhof Dübendorf 50 Zürich – Hardturmstrasse – Umgestaltung Strassenraum 39 Meilen – Verkehrsdrehscheibe und Bushof beim Bahnhof Herrliberg-Feldmeilen 23 Zürich – Beschaffung Batterie-Busse und Batterie-Trolleybusse 21 Zürich – Quartierverbindung Seebach 20 Dübendorf – Bushof Bahnhof Dübendorf 20 Zürich – Personenunterführung Mühlebachstrasse 18 Zürich – Umsetzung Vorzugsroutennetz Velo, 2. Etappe 15 Dübendorf/Wangen-Brüttisellen – Groberschliessung Innovationspark, Parkway 15 Kloten – Unterführung Bahnhof Ost 15

Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung – Schwer- punkt eng koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie Ausbau elektrifizierte Buskapazitäten Das Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung umfasst die Stadt Winterthur sowie die Gemeinden der Planungsregion Regio- nalplanung Winterthur und Umgebung. Gegenüber dem Agglomerations- programm der 3. Generation hat sich der Perimeter nicht verändert, neu sind aber alle Gemeinden beitragsberechtigt. 2022 wohnten im Agglome- rationsperimeter rund 206 000 Personen (etwa 119 000 davon in der Stadt Winterthur), während sich die Anzahl der Beschäftigten 2020 auf knapp 103 000 Personen beläuft. Winterthur ist die zweitgrösste Stadt im Kan- ton Zürich und liegt auch bezüglich Dichte des urbanen Gebiets an zwei- ter Stelle im Kanton. Die Massnahmen des Agglomerationsprogramms konzentrieren sich demnach in Winterthur. Besonderes Augenmerk gilt der koordinierten Entwicklung von Verkehr und Siedlung in urbanen Zentren. Der öV und der FVV stehen im Vordergrund, um die weitere Entwicklung mit zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Beschäftigten verträglich auszugestalten. Zudem wird der Ausbau der Kapazitäten des elektrifizierten Busverkehrs (Fahrzeuge, Depotbauten und Ladeinfrastrukturen) vorangetrieben.

Zu den A-Massnahmen mit den höchsten Kosten gehören (Kostenge- nauigkeit je nach Massnahme zwischen ±20% und 50%; Investitionskos- ten >5 Mio. Franken): in Mio. Franken Depotneubau: Erweiterung der Depotkapazitäten um etwa 80 Fahrzeugeinheiten 40 Winterthur – Fuss- und Veloverkehrsunterführung Grüze Süd 37 Nachhaltige Mobilität, Elektromobilität, Rollmaterial 33 Elsau/Elgg – Velohauptverbindung Elsau–Elgg 16 Winterthur – Aufwertung Schaffhauser-/Lindstrasse 15 Illnau-Effretikon – Neubau Bushof Effretikon 11 Winterthur – Neues Bustrassee Kronaustrasse (Fortsetzung Leonie-Moser-Brücke) 8 Winterthur – Neugestaltung Strassenraum Lindenplatz 7 Winterthur – Aufwertung Neuwiesen-/Schaffhauserstrasse 7

Agglomerationsprogramm Limmattal – Schwerpunkt Ausbau der Verkehrsdrehscheiben, Verbesserung der verkehrlichen Vernetzung und Elektrifizierung Busverkehr Der Perimeter des Agglomerationsprogramms Limmattal umfasst acht Gemeinden des Kantons Zürich (Schlieren, Dietikon, Urdorf, Ober- engstringen, Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil, Oetwil an der Limmat) und vier Gemeinden des Kantons Aargau (Bergdietikon, Sprei- tenbach, Killwangen, Würenlos). Das Limmattal erlebte in den letzten Jahren ein erhebliches Wachstum an Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Beschäftigten. Im Zeitraum 2000 bis 2022 stieg die Bevölkerungs- zahl von rund 80 000 auf 107 000 und die Beschäftigtenzahl im Zeitraum 2000 bis 2020 von knapp 46 000 auf 67 000. Der Agglomerationsraum besteht aus unterschiedlichen Raumabfolgen und einer vielfältigen Nut- zungsstruktur, die in sehr unterschiedlicher Ausprägung erlebbar sind. Grosse Wirkung werden neben der Limmattalbahn auch die umgesetz- ten Massnahmen im Bereich Siedlung (wie beispielsweise das Stadtent- wicklungskonzept Schlieren) haben. Der grösste Handlungsbedarf be- steht in der Stärkung des FVV. Die Massnahmen aus den Programmen der zweiten, dritten und vierten Generation und zahlreiche weitere Eigen- leistungen tragen substanziell dazu bei. Der Fokus der fünften Genera- tion liegt auf dem Ausbau der Verkehrsdrehscheiben als multimodale Umsteigepunkte und der Verbesserung der Vernetzung und Erreich- barkeit für den FVV. Auch die Elektrifizierung des Busverkehrs spielt eine grosse Rolle. Zusätzlich wird mit rund 22 Massnahmen im Bereich Siedlung und Landschaft die auf die Infrastrukturentwicklungen abge- stimmte, qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach Innen auf- gezeigt.

Zu den A-Massnahmen mit den höchsten Kosten gehören (Kostenge- nauigkeit je nach Massnahme zwischen ±20% und 50%; Investitionskos- ten >5 Mio. Franken): in Mio. Franken Dietikon – Erneuerung Bushof / Verkehrsdrehscheibe Bahnhof Dietikon 20 Schlieren/Urdorf – Betriebs- und Gestaltungskonzept Kessler-/Urdorferstrasse 9 Dietikon – Ausbildung Maienallee Niderfeld 8 Oberengstringen – Betriebs- und Gestaltungskonzept Zentrum 8 Schlieren – Betriebs- und Gestaltungskonzept Goldschlägistrasse 6,5 einschliesslich Veloschnellroute und -hauptverbindung Spreitenbach – Aufwertung Zentrumsstrasse–Bahnhofstrasse 5,5 (einschliesslich Knoten)

Agglomerationsprogramm Unterland-Furttal – Schwerpunkt siedlungsverträglichere Gestaltung der Strassenräume Das Agglomerationsprogramm Unterland-Furttal wird mit der fünf- ten Generation erstmals aufgelegt. Die Gemeinden Bachenbülach, Bülach, Embrach und Regensdorf waren in der vierten Generation noch Teil des Agglomerationsprogramms Stadt Zürich-Glattal und werden auf- grund deren räumlicher Lage dem neuen Perimeter Unterland-Furttal zugeordnet. Dieser ist geprägt durch einen Wechsel zwischen Siedlungs- gebieten und Hügelzügen, die zu einem grossen Teil radial in Richtung Zürich ausgerichtet sind. Die Stadt Bülach bildet mit dem kantonalen Zentrumsgebiet das Hauptzentrum des Agglomerationsperimeters und ist als wirtschaftlicher Motor für die Region von grosser Bedeutung. Er- gänzt wird das Hauptzentrum durch die regionalen Zentren Regensdorf, Dielsdorf und Embrach und durch das nahe gelegene kantonale Zent- rumsgebiet Flughafen. Die Bevölkerung im Perimeter Unterland-Furt- tal ist zwischen 2011 und 2022 kontinuierlich gewachsen, von rund 83 000 auf knapp 98 000 Personen. 2020 waren knapp 31 000 Personen im Peri- meter beschäftigt. Schwerpunkt des Agglomerationsprogramms liegt in der siedlungsverträglicheren Gestaltung der Strassenräume. Entsprechend sollen in der fünften Generation verschiedene Betriebs- und Gestal- tungskonzepte umgesetzt werden. Zu den A-Massnahmen mit den höchsten Kosten gehören (Kostenge- nauigkeit je nach Massnahme zwischen ±20% und 50%; Investitionskos- ten >5 Mio. Franken): in Mio. Franken Regensdorf – Betriebs- und Gestaltungskonzept Wehntalerstrasse, 2. Teil 42 Bülach – Neubau Personenunterführung Ettersbühl 25 Bülach – Neubau Bushof Mitte 18 Embrach – Betriebs- und Gestaltungskonzept Dorf- und Zürcherstrasse 15 Dielsdorf – Betriebskonzept Schwenkelbergstrasse 12 Bülach – Betriebs- und Gestaltungskonzept Schaffhauserstrasse 8 (Abschnitt Glashüttenstrasse – Unterweg) Niederglatt – Betriebs- und Gestaltungskonzept Kaiserstuhl-/Zürcherstrasse 5

Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland – Schwerpunkt siedlungsverträgliche Gestaltung von Strassenräumen, Verkehrs- drehscheiben als multimodale Umsteigepunkte sowie Bus-Elektri- fizierung Der Perimeter umfasst den dichter besiedelten Teil der Planungsre- gion Zürcher Oberland ohne das ländlich geprägte Tösstal. Das Zürcher Oberland ist eine vorwiegend durch die Topografie und Landschaft ge- prägte Region mit starken Kontrasten zwischen städtischen und dörf- lichen Strukturen. 2022 zählte der Perimeter rund 165 000 Einwohne- rinnen und Einwohner sowie 2020 knapp 73 000 Beschäftigte. Die Ver- kehrsprobleme konzentrieren sich auf wenige Schwerpunkte in den regionalen Zentren und entlang der Hauptachsen, beeinträchtigen dort allerdings durch ihre Auswirkungen auf das Strassenumfeld das regio- nale Verkehrssystem. Der hohe Anteil des motorisierten Individualver- kehrs ist zudem mitverantwortlich für die Überlastungen des Strassen- netzes in den Nachbarregionen, insbesondere im Glattal. Das Programm knüpft mit der siedlungsverträglichen Gestaltung von Strassenräumen an die bewährte Stossrichtung der Vorgängergeneration an. Neue inhalt- liche Schwerpunkte bilden die Verkehrsdrehscheiben als wichtige Ver- netzungselemente und multimodale Umsteigepunkte sowie die Bus- Elektrifizierung. Zu den A-Massnahmen mit den höchsten Kosten gehören (Kostenge- nauigkeit je nach Massnahme zwischen ±20% und 50%; Investitionskos- ten >5 Mio. Franken): in Mio. Franken Grüningen – Umfahrung Stedtli 25 Pfäffikon – Bahnunterführung für Blaulichtorganisationen, öffentlicher Verkehr, 10 FVV und MIV Uster – Unterführung Wermatswilerstrasse 14 Wetzikon – Neubau Überführung Fuss- und Veloverkehr Binzackerstrasse 10,12 (entlang Bahndamm) und Neubau Binzackerunterführung einschliesslich Erstellung Kernfahrbahn und neue Fusswegverbindung Pfäffikon – Bahnhof, neue Personenunterführung Ost 10 Uster – Bushof Uster (Teil des Massnahmenpakets Uster-Bahnhofszentrum) 10 Uster – Umsetzung Velobahn Raum Uster Ost 8 Mönchaltorf – Radweglückenschliessung Mönchaltorf–Gossau 5,2 Rüti, Grüningen – Beschaffung Depot-Ladeinfrastruktur für E-Busse 5,65 Grüningen – Beschaffung E-Busse 5

4. Abstimmung mit den Agglomerationsprogrammen Obersee und Schaffhausen Das Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland der fünften Ge- neration ist mit dem ebenfalls in Erarbeitung befindlichen kantonsüber- greifenden Agglomerationsprogramm Obersee abgestimmt. Im Perime- ter liegen auch die Zürcher Gemeinden Bubikon, Dürnten, Rüti, sowie neu auch die Gemeinden Hombrechtikon und Wald, wobei die Gemein- den Bubikon, Dürnten und Rüti auch Teil des Agglomerationsprogramms Zürcher Oberland sind. Die in diesen Gemeinden vorgeschlagenen Mass- nahmen werden im Rahmen des Agglomerationsprogramms Obersee dem Bund eingereicht. Das AFM wirkt an der Erarbeitung des Programms mit und begleitet auch die Umsetzung der Massnahmen auf dem Gebiet des Kantons Zürich. Das Agglomerationsprogramm Schaffhausen umfasst auch die Zür- cher Gemeinden Dachsen, Laufen-Uhwiesen, Flurlingen und Feuertha- len. Die Gemeinden sind nicht Teil eines der Zürcher Agglomerations- programme, sodass kein besonderer Abstimmungsbedarf besteht. Das AFM wirkt an der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms Schaff- hausen mit und sorgt dafür, dass geeignete Massnahmen der berührten Zürcher Gemeinden und des Kantons ins Programm aufgenommen werden.

5. Mitwirkungsverfahren Gemäss RPAV ist den betroffenen kantonalen Stellen, den Städten und Gemeinden, den Interessengruppen und der Bevölkerung die Mög- lichkeit einzuräumen, an der Erarbeitung der Programme mitzuwirken. Vom 5. August bis zum 20. September 2024 wird daher in sämtlichen Programmregionen ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Städ- te, Gemeinden und Planungsregionen, die kantonalen Stellen und Nach- barkantone sowie die Bevölkerung werden eingeladen, zu den Program- men Stellung zu nehmen. Die Volkswirtschaftsdirektion ist zu beauftra- gen, das Mitwirkungsverfahren durchzuführen und den Regierungsrat über das Ergebnis zu informieren.

6. Weiteres Vorgehen Bis Oktober 2024 werden die Stellungnahmen aus dem Mitwirkungs- verfahren ausgewertet und gegebenenfalls in die Programme eingearbei- tet. Die endbereinigten Programme werden im November 2024 den be- troffenen Städten, Gemeinden und Planungsregion zur Fassung der Exekutivbeschlüsse bis Januar 2025 übermittelt. Der Regierungsrat wird voraussichtlich Anfang März 2025 die Einreichung der Programme be- schliessen können. Bis 31. März 2025 sind die Programme dem Bund ein- zureichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, für die fünf Agglo- merationsprogramme (Stadt Zürich-Glattal, Winterthur und Umgebung, Limmattal, Unterland-Furttal und Zürich Oberland) ein Mitwirkungs- verfahren durchzuführen.

II. Dieser Beschluss ist bis zum Beginn der öffentlichen Mitwirkung (5. August 2024) nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli