RRB Nr. 78/2021
Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, David Galeuchet, Bülach, und Jonas Erni, Wädenswil, betreffend Agglomerationsprogramme im Kanton Zürich, Beantwortung
3 da favrer 2021German9 min
Source zh.ch
Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, David Galeuchet, Bülach, und Jonas Erni, Wädenswil, betreffend Agglomerationsprogramme im Kanton Zürich, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 412/2020
Sitzung vom 3. Februar 2021
78. Anfrage (Agglomerationsprogramme im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Thomas Schweizer, Hedingen, David John Galeuchet, Bülach, und Jonas Erni, Wädenswil, haben am 9. November 2020 fol- gende Anfrage eingereicht: Mit dem Programm Agglomerationsverkehr unterstützt der Bund seit 2007 kommunale, regionale und kantonale Verkehrsinfrastrukturpro- jekte. Voraussetzung ist, dass Agglomerationsprogramme eingereicht wer- den, mit denen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abgestimmt werden. Von diesen Beiträgen profitieren auch der Kanton Zürich bzw. die Gemeinden, welche kommunale Verkehrs- infrastrukturprojekte im Rahmen der Agglomerationsprogramme er- arbeitet haben. Der Kanton Zürich ist Träger der Agglomerationsprogramme Stadt Zürich – Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland. Zudem ist der Kanton Zürich zusammen mit dem Kanton Aargau Träger des Agglomerationsprogramms Limmattal und nimmt als Mitträger an den Agglomerationsprogrammen Obersee und Schaffhausen teil. Die Programme der vierten Generation sind derzeit in Erarbeitung und wer- den Mitte 2021 an den Bund eingereicht. Im Kanton Zürich bestehen aber weitere Gebiete, welche gemäss Bun- desamt für Statistik als Agglomerationen gelten und daher Agglomera- tionsprogramme erarbeiten und von einer Unterstützung profitieren könnten. Agglomerationsprogramme beinhalten eine Gesamtschau bzw. eine Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Die Agglomerationsgemeinden profitieren damit sowohl von dieser gemeindeüberschreitenden Ge- samtschau als auch von der finanziellen Unterstützung bei Bau von ent- sprechenden Verkehrsinfrastrukturen. Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie hoch sind die beantragten Unterstützungsbeiträge, die bei den bis- herigen Agglomerationsprogrammen beim Bund der ersten bis drit- ten Generation beantragt wurden?
2. Wie hoch sind die vom Bund zugesicherten Beiträge?
3. Wie hoch sind die vom Bund bisher ausbezahlten Beiträge?
4. Wie hoch sind die Anteile zu Gunsten des Fuss- und Veloverkehrs, des öffentlichen Verkehrs und des motorisierten Verkehrs?
5. Wie hoch sind die Beiträge, welche an den Kanton gehen, wie hoch die- jenigen, welche an die Gemeinden gehen?
Wir bitten bei den obigen fünf Fragen um tabellarische Aufstellung nach Generation der Agglomerationsprogramme, nach Agglomerations- region, nach Verkehrsmittel, sowie Unterscheidung, ob die Beiträge an den Kanton oder die Gemeinde geflossen sind.
6. Erachtet der Regierungsrat die Agglomerationsprogramme als sinn- voll und erfolgreich?
7. Warum wurden für die übrigen Agglomerationsgebiete, namentlich Unterland, Zimmerberg und Knonaueramt, noch keine Programme erstellt?
8. Ist der Regierungsrat bereit, sich für die Erstellung von Agglomera- tionsprogrammen in allen Agglomerationsregionen zu engagieren? In welchem Zeitraum?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Thomas Schweizer, Hedingen, David John Galeuchet, Bülach, und Jonas Erni, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kanton Zürich beantragt nicht direkt beim Bund Unterstüt- zungsbeiträge. Er nimmt die aus seiner Sicht unterstützungswürdigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben in die Agglomerationsprogramme (AP) auf und reicht diese dem Bund zur Prüfung ein. Der Bund legt sodann die Unterstützungsbeiträge fest. Er orientiert sich dabei an der Qualität der eingereichten Programme und an einem schweizweiten Quer- vergleich. Im Rahmen der Prüfung kann der Bund auch Änderungen in der Priorität der Massnahmen (z. B. Umsetzung auf eine Folgegeneration verschieben) vornehmen oder aber Bundesbeiträge grundsätzlich ver- weigern (d. h., Massnahmen werden aufgrund zu geringer Wirkung zu Eigenleistungen erklärt). Die Höhe der Investitionskosten der zur Mit- finanzierung eingereichten Massnahmen kann der folgenden Tabelle (alle Werte in Mio. Franken) entnommen werden: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 1531,0 162,9 588,9 1012,2 736,0 4031,0
Massnahmen, die nicht eindeutig einem Perimeter zugeordnet werden können, werden unter Gesamtkanton Zürich (Gesamtkanton) aufgeführt («Ausfinanzierung Durchmesserlinie» und «4. Teilergänzung S-Bahn, Prio 1»). Die Beträge im Limmattal umfassen immer auch einen Anteil, der dem Kanton Aargau (bzw. den Aargauer Gemeinden im Perimeter Limmattal) zusteht. Zu Frage 2: Die vorgenannten Beträge bildeten die Grundlage für die Bemessung der Beiträge durch den Bund. Für die ersten drei Generationen der Agglo- merationsprogramme sicherte der Bund Beiträge von insgesamt rund 1040 Mio. Franken (1. und 2. Generation mit Preisstand Oktober 2005, 3. Generation mit Preisstand April 2016, jeweils ohne MWSt) zu. Die Auf- teilung der Bundesbeiträge auf Perimeter und Generation kann der fol- genden Tabelle (alle Werte in Mio. Franken) entnommen werden: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 315,4 40,9 150,5 195,0 337,9 1039,7
Zu Frage 3: Die Auszahlung der Bundesbeiträge erfolgt entsprechend dem Bau- fortschritt. Von den zugesicherten Beiträgen von rund 1040 Mio. Franken gelangten bis Ende 2020 rund 522 Mio. Franken zur Auszahlung: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 100,2 1,0 50,5 54,3 316,2 522,2
Zu Frage 4: Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Beiträge zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs, des öffentlichen Verkehrs und des motorisierten In- dividualverkehrs auf. Alle aufgelisteten Beiträge für Massnahmen der 1. und 2. Generation sind mit Preisstand Oktober 2005 angegeben, jene der 3. Generation mit Preisstand April 2016 (alle Werte in Mio. Franken, ohne MWSt).
Für Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs sind Beiträge von insgesamt rund 123 Mio. Franken bewilligt worden: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 18,9 14,3 47,3 42,4 122,8 Für Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs sind Beiträge von insgesamt rund 740 Mio. Franken bewilligt worden: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 257,6 6,7 54,5 83,1 337,9 739,8 Für Massnahmen zugunsten des motorisierten Individualverkehrs sind Beiträge von insgesamt rund 55 Mio. Franken bewilligt worden: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 28,8 8,2 18,2 55,2 Für die weiteren Massnahmenkategorien «Aufwertung/Sicherheit Stras- senraum» und «Multimodale Drehscheiben» sind Bundesbeiträge von rund 122 Mio. Franken bewilligt worden: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 10,1 20,0 40,5 51,2 121,8
Zu Frage 5: Die nachfolgenden Tabellen stellen die der jeweiligen Gruppe von Mass- nahmenträgern zugesprochenen Bundesbeiträge dar. Als Massnahmen- träger werden diejenigen Akteure bezeichnet, die für die Projektierung und Umsetzung der Massnahmen verantwortlich sind. Neben dem Kan- ton (vertreten durch das Tiefbauamt) und den Gemeinden treten auch Transportunternehmen als Massnahmenträger auf. Insbesondere durch
die grossen Schienenmassnahmen (z. B. Teilergänzungen S-Bahn-Netz, Limmattalbahn) fallen die Beiträge an die Transportunternehmen be- sonders hoch aus. Die Spalte Gesamtkanton enthält die Massnahmen, die nicht eindeutig einem der Perimeter der Agglomerationsprogramme zu- geordnet werden können. Für Massnahmen der 1. und 2. Generation gilt der Preisstand Oktober 2005, für Massnahmen der 3. Generation der Preisstand April 2016 (alle Werte in Mio. Franken, ohne MWSt). Beiträge an den Kanton Zürich für Massnahmen in den verschiedenen Perimetern: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 49,5 17,3 14,8 44,4 126,0 Beiträge an die Gemeinden für Massnahmen in den verschiedenen Perimetern: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 8,9 23,7 89,1 98,8 220,5 Beiträge an die Transportunternehmen für Massnahmen in den ver- schiedenen Perimetern: Limmattal Zürcher Winterthur und Zürich – Glattal Gesamtkanton Total Oberland Umgebung Total 257,1 46,6 51,8 337,9 693,4 Bei Projekten, an denen verschiedene Massnahmenträger beteiligt sind, wird die genaue Aufteilung des Bundesbeitrags erst im Rahmen der Schlussrechnung vorgenommen. Teilweise beteiligen sich Gemeinden an kantonalen Projekten, sodass ihnen ebenfalls ein Anteil des Bundesbei- trags zusteht. Hingegen verbleibt der Bundesbeitrag beim Kanton, wenn Massnahmen der Städte Winterthur und Zürich über die Baupauschale des Kantons finanziert werden.
Zu Frage 6: Die Agglomerationsprogramme legen die langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft fest und enthalten Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Der Kanton Zürich kann auf eine langjährige Erfahrung mit den Pro- grammen zurückblicken: 2007 reichte der Regierungsrat das Programm der 1. Generation ein, 2012 und 2016 folgten die 2. und die 3. Generation. Die Programme der 4. Generation sollen Mitte 2021 beim Bund einge- reicht werden. Die Agglomerationsprogramme sind ein wirksames Instrument, um die grössten und dringendsten Verkehrsprobleme im Kanton Zürich (und landesweit) gezielt anzugehen. Sie stimmen die Verkehrs- und die Sied- lungsentwicklung langfristig aufeinander ab. Die Schweiz hat mit diesem Instrument eine international beachtete Pionierrolle eingenommen. Die Programme haben sich – auch im landesweiten Vergleich – als sehr erfolgreich erwiesen. Eine Vielzahl von Verkehrsvorhaben, die gemäss dem kantonalen Richtplan, der regionalen Richtpläne sowie dem kan- tonalen Gesamtverkehrskonzept geplant und umgesetzt werden, erhält durch die Agglomerationsprogramme eine namhafte finanzielle Unter- stützung durch den Bund. Zahlreiche Massnahmen wurden durch die zu- ständigen Städte, Gemeinden, Transportunternehmen oder den Kanton bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Die Agglomera- tionsprogramme bewähren sich in der täglichen Planungs- und Umset- zungspraxis. Die Zusammenarbeit unter den Gemeinden und Planungs- regionen hat sich im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung der Pro- grammgenerationen intensiviert. Die Zusammenarbeit mit den Nach- barkantonen, insbesondere mit dem Kanton Aargau im Rahmen des Agglomerationsprogramms Limmattal, ist konstruktiv. Der Regierungs- rat erachtet deshalb die Agglomerationsprogramme als sehr sinnvoll und erfolgreich. Zu Frage 7: Die Auswahl der Perimeter der Agglomerationsprogramme stützt sich auf die Vorgaben des Bundes, insbesondere auf die Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr. Darauf aufbauend werden die Entwicklungen insbesondere in den Bereichen Siedlung und Verkehr mit den Kriterien Zentrumsfunktionen und Arbeitsplatzkonzentration, Verkehrsaufkom- men und Überlastsituationen sowie die Entwicklungsdynamik von Be- völkerung und Beschäftigten analysiert. Die grössten raum- und verkehrs- planerischen Herausforderungen bestehen in der Stadt Zürich, in Win- terthur und Teilen seiner Umgebung, im Glattal, im Limmattal mit den angrenzenden Aargauer Gemeinden und in Teilen des Zürcher Ober- lands. Daneben weist auch der Raum Bülach im Zürcher Unterland sowie
Regensdorf im Furttal eine ähnliche Charakteristik auf. Diese Räume sind funktional und damit auch verkehrlich stark miteinander verfloch- ten, was hohe Ansprüche an die Koordination der Planungen stellt. Sie stehen deshalb für die Behandlung ihrer Herausforderungen im Rahmen der Agglomerationsprogramme im Vordergrund. Aufgrund deutlich geringerer Entwicklungsdynamik und starker Orien- tierung auf die Wohnfunktion sind weitere Regionen wie Unterland, Zimmerberg und Knonaueramt bis und mit der 4. Generation nicht als Agglomerationsprogrammperimeter vorgesehen. Zu Frage 8: Im Rahmen der Erarbeitung der Programme der 5. Generation ab Mitte 2023 werden die Perimeter entsprechend den dargestellten Krite- rien wiederum überprüft. Eine Erweiterung bzw. Neufestsetzung der Programmperimeter kann daraus resultieren. Ebenso werden die dann- zumal geltenden Bundesvorgaben einzuhalten sein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli