RRB Nr. 782/2019
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Fensterersatz, gebundene Ausgabe
3 da settember 2019German4 min
Source zh.ch
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Fensterersatz, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2019
782. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Fensterersatz
Erwägungen
(gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Die heutige Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies wurde 1995 eröff- net. Sie ist mit 400 Plätzen für straffällige Männer die grösste geschlossene Institution der Schweiz für den Straf- und Massnahmenvollzug. Während insbesondere im Bereich der technischen Sicherheitsanlagen seither re- gelmässig Ersatzinvestitionen getätigt wurden, sind die Gebäude, abge- sehen von punktuellen baulichen Anpassungen, noch weitgehend im ur- sprünglichen Zustand. Die Fenster der meisten Gebäude haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Der Reparaturbedarf hat in den letzten Jahren massiv zuge- nommen. Namentlich die intensive und zum Teil unsachgemässe Benut- zung der Fenster durch Insassen löst eine überdurchschnittliche Bean- spruchung aus. Ein Ersatz von 1044 Fenstern ist deshalb notwendig.
Projekt Die Fenster werden nicht mehr in Kunststoff, sondern als Holz-/Metall- fenster ausgeführt. Die Schreinerei der JVA Pöschwies kann künftig die Fenster einfacher und nachhaltiger unterhalten und instand setzen. Die Beschläge der Fenster werden so dimensioniert, dass sie auch höhe- ren Belastungen eines Gefängnisbetriebes standhalten. Die neuen Fens- ter werden mindestens Minergie-Eco-Standard aufweisen. Das Ersetzen von rund 1000 Fenstern in einem unter Betrieb stehen- den Gefängnis stellt eine grössere Herausforderung dar. Die Anstalts- sicherheit darf zu keiner Zeit gestört werden. Die Handwerkerinnen und Handwerker sowie andere externe Personen müssen in der Anstalt grund- sätzlich begleitet werden und können sich nicht frei bewegen. Der Arbeits- bereich muss zudem an den meisten Orten überwacht werden. Die JVA Pöschwies kann den Mehraufwand für die Begleitung und Überwachung nicht mit eigenen Personalmitteln abdecken. In der zu bewilligenden Aus- gabe sind deshalb die Kosten für die Bewachung durch Dritte eingerech- net. Dem ausführenden Unternehmen wird ein striktes Ablaufprogramm vorgegeben. Der Fensterersatz erfolgt in mehreren kleineren Etappen in vorgegebenen Zeitfenstern, in denen keine Insassen im Raum sind.
Finanzielles Die Kosten für den Fensterersatz in der JVA Pöschwies belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 15. März 2019 auf Fr. 3 500 000 und set- zen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 560 000 2 Gebäude 2 300 000 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 320 000 6 Reserve 320 000 9 Ausstattung 0 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 3 500 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kosten- stand 15. Mai 2018, Zürcher Index der Wohnbaupreise: 1. April 2018, Basis 1939, 1036,8 Punkte). In den Gesamtkosten von Fr. 3 500 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes vom 23. Januar 2019 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 100 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzu- heben. Der Fensterersatz ist zur zeitgemässen Ausstattung und Erhaltung der Bausubstanz notwendig. Die Kosten von Fr. 3 500 000 sind daher ge- mäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungsle- gung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewil- ligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 117 103. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 0 0 80 0 0 0 Hochbauten Rohbau 2 3 097 614 88,50 40 77 440 23 232 100 672 Hochbauten Ausbau 387 202 11,06 30 12 907 2 904 15 811 Hochbauten Installationen 15 184 0,43 30 506 114 620 Hochbauten Ausstattung 0 0 10 0 0 0 Total 3 500 000 100 90 853 26 250 117 103 Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an. Für das Bauprojekt sind in der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2019 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2019–2022 Fr. 1 250 000 eingestellt. Der Restbetrag von Fr. 2 250 000 wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert.
Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz von 1044 Fenstern in der Justizvollzugsanstalt Pösch- wies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 500 000 zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Ver- waltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2018)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes vom 23. Januar 2019 be- willigte Projektierungskredit von Fr. 100 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli