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Decision

RRB Nr. 787/2022

Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Anordnung

1 da zercladur 2022German2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Anordnung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juni 2022

787. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung

Erwägungen

der kantonalen Volksabstimmung vom 25. September 2022

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen 1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-­ Initiative») (ABl 2022-02-11) 2. Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Gross­ aktionäre» (ABl 2019-10-04) wird auf Sonntag, den 25. September 2022, angesetzt.

II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Be- antwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-­ Initiative») Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»

III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag bis spätestens 16.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungs- büro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI.

IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsi- dentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffent- lichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regie- rungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).

VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.

VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli