RRB Nr. 79/2021
Gesamtverkehrsmodell 2 Kanton Zürich, neue Ausgabe
3 da favrer 2021German8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2021
79. Gesamtverkehrsmodell 2 Kanton Zürich (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
1. Ausgangslage 2007 liess das Amt für Verkehr (AFV) ein Gesamtverkehrsmodell des Kantons Zürich (GVM-ZH) erstellen. Das GVM-ZH ist ein multimoda- les, makroskopisches Verkehrsmodell, das den Verkehr im Grossraum Zürich (im Grundsatz das Einzugsgebiet der S-Bahn) in seinen Ausprä- gungen und Wirkungszusammenhängen über die Schritte Verkehrserzeu- gung, Verkehrsverteilung, Verkehrsmittel- und Routenwahl modellmäs- sig für den Strassen- und öffentlichen Verkehr (öV) nachbildet. Mithilfe dieses makroskopischen Modellansatzes werden kantonale Statistiken erstellt und können verlässliche Aussagen zu verkehrlichen Auswirkun- gen von regionalen Entwicklungen und Ausbauprojekten des Verkehrs- angebots (Strassen und öV) prognostiziert werden. Wesentliche Teile des GVM-ZH beruhen auf dem Wissensstand, den technologischen Möglich- keiten und den Anforderungen des Jahres 2007. Das GVM-ZH wurde seither periodisch mit den jeweils aktuellen Daten nachgeführt. Das GVM-ZH hat sich in der Anwendung sehr bewährt und dient so- wohl amtsintern (z. B. für Agglomerationsprogramme) als auch anderen kantonalen Ämtern und Fachstellen als wichtige Grundlage für Auswer- tungen, Statistiken, Analysen und weiterführende Berechnungen mit Be- zug zum Verkehrsgeschehen. Darüber hinaus wird es auch von Dritten (Stadt Zürich, Ingenieurbüros, Hochschulen und weitere) als Gesamt- modell für verschiedene Fragestellungen angewendet oder als spezifische Datengrundlage weiterverwendet. Die Nutzung des GVM-ZH ist in der Verordnung über das Gesamtverkehrsmodell (GVMV, LS 722.61) gere- gelt. Nutzungsgebühren für Dritte fallen gemäss § 5 Abs. 1 GVMV an. Um die langfristige Ausrichtung im Bereich der Verkehrsmodellierung auf ein fachlich abgesichertes Fundament zu stellen, wurde 2016 die Stu- die «Anforderungen an die mittel- und langfristige Weiterentwicklung an das kantonale Gesamtverkehrsmodell» (Roadmap) im Auftrag des AFV durch ein externes Beratungsbüro erarbeitet. Beruhend auf den Ergeb- nissen der Roadmap, hat sich die Amtsleitung des AFV für einen Ausbau der Makromodellierung entschieden. Der Entscheid umfasst auch, dass das GVM-ZH ab dem Jahr 2019 umfassend weiterentwickelt werden soll.
Zurzeit ergeben sich zudem weitere Anforderungen und Bedürfnisse für die Anwendung des GVM-ZH durch die Digitalisierung im Verkehr, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie durch die Neuausrich- tung des Amtes für Verkehr hin zum Amt für Mobilität (AFM, RRB Nr. 771/2020). Die vielfältige Nutzung des GVM-ZH soll auch zukünftig in vergleich- barer Art und Weise möglich sein. Dafür muss es jedoch in Bezug auf die Technologie und den Wissensstand auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Weiter soll zudem auch eine Verbesserung des Detaillierungsgra- des erreicht werden, um die Übereinstimmung von Modell und Wirklich- keit sowie die Prognosegenauigkeit zu verbessern. Dafür ist eine Er- neuerung des GVM-ZH auf der Grundlage neuer Daten und aktuellen Modellansätzen erforderlich. Das GVM-ZH 2 muss wie bisher einsetzbar sein für folgende Auf- gabenbereiche: – Regionale Gesamtverkehrskonzepte, Agglomerationsprogramme und weitere Gesamtverkehrsplanungen – Verkehrsstatistiken und -controlling (Verkehrsaufkommen und -leis- tung, Modal Split) – Prognosen mit Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsmitteln (multimodal) – Abstimmung von Siedlung und Verkehr (Gebietsentwicklungen, Ge- staltungspläne) – Überprüfung von verkehrlichen Massnahmen, Verkehrsgutachten, Pla- nungsstudien und Projekten – Auswirkungs- und Folgeabschätzungen zu technologischen Innova- tionen im Verkehr – Räumliche Analysen (Erreichbarkeiten, Erschliessungsqualitäten) – Grundlage für weiterführende Analysen und Berechnungen (Um- weltauswirkungen, Lärm und Energieverbrauch) Mithilfe einer externen Fachberatung im Bereich der Verkehrsmodel- lierung wurde ein detailliertes Pflichtenheft erarbeitet. Die kantonalen Bedürfnisse und Anforderungen sowie die Inputs aus dem Austausch mit Dritten sind darin eingeflossen. Das Pflichtenheft wurde allen kan- tonsinternen Nutzenden von Modellergebnissen sowie den Städten Zü- rich und Winterthur zur Stellungnahme unterbreitet und von allen gut- geheissen.
2. Projekt GVM-ZH 2 Es wurden verschiedene Vorgehensweisen zur Erneuerung des GVM- ZH auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Roadmap sowie in Ab- gleich mit anderen Betreibenden von Verkehrsmodellen der öffentlichen Hand in der Schweiz (z. B. Bundesamt für Raumentwicklung, Kantone Aargau, Zug und Luzern) untersucht. Die Erneuerung des GVM-ZH ist ein komplexes Projekt, das sich auf verschiedene Grundlagen von Bund, Kantonen und Dritten stützt und damit in mehreren Teilprojekten ausgeführt werden muss: JahreM 2021 2022 2023 2024 Teilprojekte Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Zähldatenerhebung
Raumstrukturdaten
Netzmodelle öV
GVM-ZH 2 (2019) Modell 2019 Prognosemodell
Start AggloProgramm-5 / neue Grundlagen Modell 2021 P. Aktualisierung GVM-ZH 2 (2021+)
Für die Erarbeitung der Agglomerationsprogramme sind jeweils de- taillierte Daten aus dem GVM-ZH erforderlich. Bis zum Start der nächs- ten Generation (5.) des Agglomerationsprogramms muss die Erneue- rung des GVM-ZH abgeschlossen sein. Um dies zeitgerecht zu erreichen, muss das GVM-ZH 2 daher auf der Datenlage vor der Covid-19-Pande- mie beruhen und einen Prognosezustand 2040 enthalten (GVM-ZH 2 2019). Mit der Aktualisierungsoption GVM-ZH 2021+ wird anschliessend bei Vorliegen der neuesten Grundlagen (Verkehrsverhaltensdaten und Zähldaten) das GVM-ZH 2 auf einen Zustand nach der Covid-19-Pan- demie gebracht, womit die längerfristige Aktualität und Anwendbarkeit des Modells sichergestellt werden kann (Aktualisierung GVM-ZH 2021+). Darüber hinaus kann dadurch auch modellmässig eine allfällige Verän- derung im Verkehrsverhalten nachvollzogen werden. Dieser Schritt wird optional ausgeschrieben, um entweder direkt mit der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer kostengünstig die Aktualisierung zu realisie- ren oder bei allfälligen Differenzen mit der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer oder fehlenden Datengrundlagen das Auftragsverhält- nis aufzugeben.
3. Submission Mit einer öffentlichen Ausschreibung nach GATT/WTO wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer für die Hauptarbeiten der Er- neuerung des GVM-ZH gesucht.
Die für die Erneuerung des GVM-ZH zwingend erforderlichen Grund- lagen werden teilweise mit separaten Aufträgen im freihändigen Verfah- ren beschafft: – Beschaffung von Raumstrukturdaten analog dem nationalen Personen- verkehrsmodell – Erstellung Netz- und Angebotsmodell öV durch SBB/VBZ gemäss bis- heriger Zusammenarbeit – Beschaffung ergänzender Strassenverkehrszähldaten durch zusätz- liche Stichprobenzählungen Das Auftragsvolumen dieser einzelnen Aufträge für die Grundlagen- beschaffung liegt erfahrungsgemäss unterhalb des Schwellenwertes für freihändige Vergaben. Das Gesamtvolumen wird aber der Ausgabenbe- willigung für die Erneuerung des GVM-ZH aufgrund der Zusammen- gehörigkeit der Materie zugerechnet.
4. Ausgaben Die geschätzten Kosten sind vergleichbar mit den Kosten ähnlicher Beschaffungen in anderen Kantonen und beim Bund. Es verbleiben aber Unsicherheiten wegen Unwägbarkeiten betreffend Grundlagen, Metho- denerfolg und Marktsituation, die aber soweit möglich in den einzelnen Modulen und Teilprojekten berücksichtigt sind. Der Kostenvoranschlag für die Erneuerung stellt sich aus folgenden Modulen und Teilprojekten zusammen: Position Modul/Teilprojekt in Franken Erläuterung 1 GVM-ZH 2 1 000 000 Erneuerung Gesamtverkehrsmodell; Schätzung (u. a. Erfahrungen anderer Kantone AG, ZG, LU) 2 Aktualisierung GVM-ZH 2 300 000 Aktualisierung auf neue Grundlagen (2021+) 2021; Schätzung (Erfahrung früherer Aktualisierung) 3 öV-Netz- und Angebots 80 000 Netzgrundlage für 2019, 2021, modell (Auftrag an SBB/VBZ) Prognosenetz 2040; Schätzung (Erfahrung früherer Aufträge) 4 Raumdaten 2019/2021/ 130 000 neue Erstellung 2019, Aktualisierung 2040 (separater Auftrag) 2021, Prognose 2040; Schätzung (Basis Richtofferten) 5 Zähldaten-Erhebungen AFM 100 000 ab 2021 jährliche Pakete (selektives (separate Aufträge) Verfahren); Schätzungen (Erfahrung früherer Aufträge) 6 Projektreserve (Ergänzungs- 160 000 u. a. für Optionen gemäss Ausschreibung optionen GVM-ZH) (z. B. weitere Prognoseszenarien); Schätzung Total Erneuerung GVM-ZH 1 770 000 Ohne MWSt, Gesamtsumme für 2021–2024
Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021– 2024 und im Budget 2021 für die Verkehrsmodellierung mit folgenden Jahrestranchen budgetiert: Planung externe Aufträge (Konto 3130 0 00000) 2021 2022 2023 2024 Kostenträger Bezeichnung 5205 110 05 060 Verkehrsmodellierung 440 000 460 000 490 000 380 000 Der Betrag für die Erneuerung des GVM-ZH geht zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Mobilität. Die Ab- schreibungen und Zinsen werden je zur Hälfte zulasten der Erfolgsrech- nungen der Leistungsgruppen Nr. 5205, Amt für Mobilität, und Nr. 5925, Strassenfonds, aufgeteilt. Mit diesem Verteilschlüssel wird sowohl dem Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehr als auch der Interessenlage der übrigen Verkehrsträger und Verkehrsteilnehmen- den in den Gesamtverkehrsplanungen angemessen Rechnung getragen. Für die nachfolgenden Jahre fallen die üblichen Betriebskosten des GVM-ZH an. Eine nächste Erneuerung dürfte in 10–15 Jahren erforder- lich sein. Die Kosten für die Erneuerung des GVM-ZH von Fr. 1 770 000 (ohne MWSt) sind eine neue Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Der Nutzen des GVM- ZH ist wesentlich für die aktuellen und zukünftigen Anwendungen im AFM und für weitere kantonale Ämter und Fachstellen. Die Aktualität des GVM-ZH ist eine wichtige Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der kantonalen Daten und Analysen. Ohne Erneuerung des GVM-ZH würden die Kosten bei den einzelnen Projekten und Anwendungen um einiges höher ausfallen, da jeweils eine spezifische Teilaktualisierung not- wendig würde.
5. Öffentlichkeit Damit die Angebote im Rahmen der Submission nicht durch die vor- liegende Kostenschätzung beeinflusst werden, ist dieser Beschluss bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Gesamtverkehrsmodell 2 Kanton Zürich wird eine neue Aus- gabe von Fr. 1 770 000 (ohne MWSt) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5205, Amt für Mobilität, bewilligt.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli