Lexipedia

Decision

RRB Nr. 790/2022

Kulturförderungskommission, Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl

1 da zercladur 2022German2 min

Source zh.ch

Kulturförderungskommission, Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juni 2022

790. Kulturförderungskommission (Amtsdauer 2019–2023, Wahl)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 632/2019 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kulturförderungskommission für die Amtsdauer 2019–2023. Gemäss § 4 Abs. 3 der Kulturförderungsverordnung (LS 440.11) können Mitglieder längstens acht Jahre der Kommission angehören. Bob Gramsma wurde auf den 15. März 2013 gewählt (RRB Nr. 256/ 2013); er ist unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende Februar 2021 aus der Kulturförderungskommission abzuberufen. Als Nachfolge ist Sabian Baumann, geboren 1962, zu wählen. Sabian Baumann absolvierte die Klasse für Bildende Kunst der Schule für Ge- staltung Zürich und ist seit 1993 freischaffend künstlerisch tätig. Zudem hat Sabian Baumann jahrelange Erfahrung als Mitglied von Kunstkom- missionen und Fachgremien. Mit einem umfangreichen und vielbeachteten Werk und den zahlrei- chen Kunstprojekten, die sich sowohl für Gender- und Identitätsfragen interessieren als auch kulturelle Diversität und Zugehörigkeit themati- sieren, ergänzt Sabian Baumann die Fachgruppe Bildende Kunst und die Kulturförderungskommission in idealer Weise.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Bob Gramsma wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende Februar 2021 aus der Kulturförderungskommission abberufen.

II. Als Mitglied der Kulturförderungskommission wird ab 1. Juli 2022 für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt: Sabian Baumann, geboren 1962, Zürich.

III. Mitteilung an Bob Gramsma und Sabian Baumann (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli