RRB Nr. 8/2016
Strassen, Horgen und Wädenswil, 686 Rietwiesstrasse, Bauarbeiten, Vergabe
5 da schaner 2016German2 min
Source zh.ch
Strassen, Horgen und Wädenswil, 686 Rietwiesstrasse, Bauarbeiten, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Januar 2016
8. Strassen (133 Horgen und 142 Wädenswil, 686 Rietwiesstrasse,
Erwägungen
Vergabe Bauarbeiten) Mit Beschluss Nr. 742/2015 setzte der Regierungsrat das Projekt für die Er- neuerung und Instandsetzung der 686 Rietwiesstrasse, Gemeinde Horgen sowie Stadt Wädenswil, fest und bewilligte dazu neue wie auch gebun- dene Ausgaben von insgesamt Fr. 4 360 000.00. Die Bauarbeiten für das Tiefbauamt wurden zusammen mit den gleichzeitig auszuführenden Ar- beiten der Stadt Wädenswil und der Gemeinde Horgen ausgeschrieben. Für diese Arbeiten liegen aufgrund eines offenen Verfahrens sechs gül- tige Angebote von Fr. 2 851 697.10 bis Fr. 3 462 773.25 vor. Anhand der Prü- fung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Hagedorn AG, Meilen, zu vergeben. Die Offertsumme von Fr. 2 650 439.25 (Anteil Kanton) gemäss Angebot vom 29. Oktober 2015 kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes um 15% auf rund Fr. 3 000 000 erhöhen. Die Kostenanteile betragen gemäss Objektgliederung (netto, ein- schliesslich MWSt): in Franken Kanton Zürich 2 650 439.25 Gemeinde Horgen 135 127.40 Stadt Wädenswil 10 116.15 Private Grundstücks-Anschlussleitungen 56 014.30 Total 2 851 697.10 Die Vergabesumme ist durch die Ausgabenbewilligung gedeckt und geht zulasten des Kontos 31410 80050. Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bauarbeiten an der 686 Rietwiesstrasse, Horgen und Wädens- wil, werden gemäss Angebot vom 29. Oktober 2015 zu Fr. 2 650 439.25 (Anteil Kanton) an die Hagedorn AG, Meilen, vergeben. Die Vergabe- summe kann sich für Unvorhergesehenes auf rund Fr. 3 000 000 erhöhen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung auf simap.ch nicht öf- fentlich.
III. Mitteilung an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi