RRB Nr. 8/2020
Tripartite Kommission, Amtsdauer 2019-2023, Neuwahl stellvertretender Vorsitz
15 da schaner 2020German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020
8. Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben,
Erwägungen
Amtsdauer 2019–2023 (Neuwahl stellvertretender Vorsitz) Mit Beschluss Nr. 987/2019 änderte der Regierungsrat die Verordnung über die tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben und die Kontrollbehörde gemäss Entsendegesetz (TPK-Verordnung, LS 823.41). Neu wählt der Regierungsrat aus dem Kreis der Vertreterinnen und Ver- treter von Staat und Gemeinden neben der oder dem Vorsitzenden auch eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzen- den (§ 2 Abs. 2 TPK-Verordnung). Somit wurde mit RRB Nrn. 643/2019 bzw. 866/2019 erst der Vorsitz der TPK bestellt, und zwar durch die Wahl von Andrea Engeler, Chefin des Amtes für Wirtschaft und Arbeit. Für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 soll als stellvertretender Vorsitzender der TPK der Vertreter der öffentlichen Hand in der TPK, Marc Gysin, geboren 28. März 1968, von Allschwil BL, Direktor der Sozialversiche- rungsanstalt des Kantons Zürich, gewählt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als stellvertretender Vorsitzender der Tripartiten Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt: Marc Gysin, geboren 28. März 1968, von Allschwil BL, Direktor der So- zialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, Mitglied der TPK als Ver- treter der öffentlichen Hand.
II. Mitteilung an Marc Gysin, Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zü- rich, die Tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli