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RRB Nr. 802/2015

Petition "Dübi ohne Flugi", Schreiben an die "Grüne Kanton Zürich"

19 d’avust 2015German4 min

Source zh.ch

Petition "Dübi ohne Flugi", Schreiben an die "Grüne Kanton Zürich"

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2015

802. Petition «Dübi ohni Flugi»

Erwägungen

Am 2. April 2015 haben die Grünen Kanton Zürich dem Regierungsrat die Petition «Dübi ohni Flugi» mit der Forderung eingereicht, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die weitere Nutzung der Piste des Flugplatzes Dübendorf zu wehren. Sie begründen ihr Anliegen u. a. damit, dass neuer Fluglärm im dicht besiedelten Glattal gegen die Lärmschutzverordnung verstosse, am Flug- hafen Zürich ausreichende Kapazitäten für Business und General Avia- tion bestünden und der Flugbetrieb am Flughafen Zürich durch einen Betrieb am Flugplatz Dübendorf komplizierter würde. Der Regierungsrat hat im Laufe der letzten Jahre bereits mehrmals zu einer zukünftigen zivilaviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf Stellung genommen (vgl. RRB Nrn. 54/2014 und 1339/2013), letztmals mit Beschluss Nr. 1420/2013 im Rahmen des Postulats betreffend «Keine Kleinfliegerei auf dem Flugplatz Dübendorf», das am 29. Juni 2015 vom Kantonsrat als erledigt abgeschrieben wurde. Der Regierungsrat hat im Rahmen seiner Berichterstattung zu diesem Postulat auf seine Beden- ken bezüglich der vom Bund angestrebten zivilaviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf und auf seine Möglichkeiten zur Stellungnahme im Rahmen der offiziellen Mitwirkungsverfahren hingewiesen. Aller- dings obliegt die Entscheidung über die Ausgestaltung einer zukünfti- gen aviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf dem Bund.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die «Grüne Kanton Zürich», Grüne Kanton Zürich, Ackerstrasse 44, 8005 Zürich: Am 2. April 2015 hat eine Delegation Ihrer Partei der Staatskanzlei die an den Regierungsrat und den Kantonsrat gerichtete Petition «Dübi ohni Flugi» übergeben. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: Die Unterzeichnenden der Petition «Dübi ohni Flugi» fordern den Re- gierungsrat und den Kantonsrat des Kantons Zürich auf, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die weitere Nutzung der Piste des Flugplatzes Dübendorf zu wehren.

Der Regierungsrat hat im Laufe der letzten Jahre bereits mehrmals zu einer zukünftigen zivilaviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf Stellung genommen (vgl. KR-Nrn. 376/2013 und 254/2013), letztmals im Rahmen des Postulats KR-Nr. 204/2011 betreffend «Keine Kleinfliegerei auf dem Flugplatz Dübendorf». In diesem Zusammenhang hat der Regie- rungsrat erneut dargelegt, dass er aus betrieblichen und politischen Grün- den nach wie vor Bedenken gegenüber einer zivilaviatischen Nutzung in einem dicht besiedelten Gebiet und in unmittelbarer Nähe zum Flug- hafen Zürich hat. Den Betrieb eines Heliports für die Armee, die Polizei und die Rettungsflugwacht unterstützt der Regierungsrat hingegen. Allerdings obliegt die Entscheidung über die Ausgestaltung einer zu- künftigen aviatischen Nutzung des Flugplatzes Dübendorf dem Bund. Der Bundesrat hat sich denn auch im Nachgang zum Entscheid des Eid- genössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), die Piste des Flugplatzes Dübendorf in Zukunft nicht mehr weiterzubetreiben und sich auf eine Helikopterbasis zurückzuziehen, dafür ausgesprochen, einen zeitlich befristeten zivilen Weiterbetrieb des Flugplatzareals zu prüfen. Bereits 2013 hat der Bundesrat das Eidgenös- sische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, mittels Ausschreibung einen möglichen zivilaviati- schen Betreiber für den Flugplatz Dübendorf zu evaluieren. Am 3. Sep- tember 2014 hat der Bundesrat sodann entschieden, den bisherigen Mi- litärflugplatz Dübendorf künftig sowohl als Innovationspark als auch als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis zu nutzen und somit alle drei Inte- ressen des Bundes (militärische Aviatik, Zivilaviatik und Innovations- park) parallel weiterzuverfolgen. Während die Schaffung der raumplanerischen Grundlagen für den In- novationspark Zürich auf Stufe Kanton vorgesehen ist, obliegt die Schaf- fung der planungsrechtlichen Grundlagen für die aviatische Nutzung (zivil und militärisch) dem Bund. Dazu hat der Bund Anfang August 2015 die Vernehmlassungen zur Anpassung der Sachpläne Militär (SPM) und Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) eröffnet. In der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans, die der Kantonsrat am 18. März 2014 festgesetzt hat, hat er deshalb eben- falls festgelegt, dass die überwiegende Nutzung des Flugplatzareals so- wie die Pistenbeschaffenheit und -länge im Rahmen der Sachplanung ge- mäss Bundesgesetzgebung zu klären sein werden. Erst diese Verfahren werden die Grundlagen zur Beurteilung der sicherheits- und lärmtech- nischen Auswirkungen liefern, die in der Petition angesprochen werden. Der Kanton Zürich kann und wird sich dann im Rahmen der gesetzlich geregelten Mitwirkungsverfahren in die beiden Prozesse einbringen. Der

Entscheid über die Rahmenbedingungen einer zivilaviatischen Nutzung liegt aber abschliessend beim Bundesrat. Die enteignungsrechtlichen Folgen der von der Petition angesprochenen Weiternutzung lassen sich erst klären, wenn eine weitere aviatische Nutzung des Flugplatzes Düben- dorf sowohl raumplanerisch als auch betrieblich (z. B. Betriebsreglement) abschliessend feststeht. Gleiches gilt für die Frage einer möglichen Sub- ventionierung der «Privatfliegerei» durch den Bund.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi