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Decision

RRB Nr. 811/2021

Rahmenverträge für Expertenpool Informationssicherheit, Vergabe

14 da fanadur 2021German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2021

811. Rahmenverträge für Expertenpool Informationssicherheit

Erwägungen

(Vergabe) Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 795/2019 die Allgemeine In- formationssicherheitsrichtlinie (AISR) erlassen. Sie dient der Umset- zung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit. Ziel der AISR ist es, die Informationssicherheit in der gesamten kantonalen Verwaltung nachhaltig und wirtschaftlich zu verbessern und ein durch- gehend risikoadäquates Sicherheitsniveau zu erreichen. Aus der AISR sind Besondere Informationssicherheitsrichtlinien (BISR) abgeleitet, welche die Ziele und Grundsätze der AISR konkre- tisieren. Die von der kantonalen Fachgruppe Informationssicherheit (FAGIS) erarbeiteten BISR wurden im Juni 2020 vom Steuerungsgre- mium Digitale Verwaltung und IKT festgesetzt. Der Einsatz des Expertenpools Informationssicherheit erfolgt in zwei Bereichen: – Um Rückstände in Bezug auf die Anforderungen der AISR und BISR aufzuarbeiten, hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1193/2020 den Direktionen und der Staatskanzlei rund 3,2 Mio. Franken zur Ver- fügung gestellt. Die Mittel werden vom Amt für Informatik (AFI) bzw. dem dort angegliederten Kantonalen Informationssicherheitsbeauf- tragten (ISIK) verwaltet. Die entsprechenden Einsätze in den Direk- tionen und der Staatskanzlei werden damit zentral finanziert. – Im zweiten Bereich sollen die Direktionen und die Staatskanzlei für neue Projekte direkt auf das Fachwissen des Expertenpools zugrei- fen können. Der zukünftige Bedarf wurde grosszügig geschätzt und berücksichtigt verschiedene Szenarien. Der Expertenpool Informationssicherheit soll aus fünf Unterneh- men bestehen, von denen konkrete Leistungen abgerufen werden kön- nen. Das AFI hat hierzu am 18. Mai 2021 die Ausschreibung im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich auf der Plattform simap.ch publi- ziert. Bis zur Eingabefrist am 21. Juni 2021 sind insgesamt 26 Angebote eingegangen. Drei Angebote sind vom Verfahren auszuschliessen, da

sie die Teilnahmekriterien nicht erfüllen. Die Bewertung der gültigen Angebote ergab, dass die folgenden Unternehmen die Zuschlagskrite- rien am besten erfüllen und ihnen somit der Zuschlag zu erteilen ist (alphabetisch geordnet): – AdNovum Informatik AG, Zürich – Detecon Schweiz AG, Zürich – Redguard AG, Bern – T-System Schweiz AG, Zollikofen – Zühlke Engineering AG, Schlieren Mit den fünf Zuschlagsempfängerinnen wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen; dieser kann um längs- tens zwei Jahre verlängert werden. Die konkreten Leistungen können gemäss dem in den Ausschreibungsunterlagen definierten Verfahren bezogen werden. Mit dem Abschluss der Rahmenverträge entsteht we- der eine Abnahmepflicht für den Kanton noch eine Leistungspflicht für die Vertragspartnerinnen. Die Vergabesumme ergibt sich aus dem höchsten Angebotspreis im Zuschlag. Sie entspricht dem Höchstbetrag der insgesamt möglichen Leistungsabrufe. Für die Umsetzung der BISR in den Direktionen und der Staatskanzlei hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1193/2020 eine gebundene Ausgabe zulasten der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, bewilligt. Die Ausgabenbewilligung wird ab 2022 über die neue Leistungsgruppe Nr. 4620, IKT-Sicherheitsbeauftragter des Kantons Zürich (ISIK), geführt (vgl. RRB Nr. 268/2021). Für neue Pro- jekte der Direktionen und der Staatskanzlei sind die Ausgaben im Ein- zelfall von diesen selbst entsprechend den Ausgabenkompetenzen zu bewilligen, da die Vorhaben voneinander unabhängig sind. Betrag in Franken Vergabesumme Expertenpool Informationssicherheit, einschliesslich MWSt 7 163 342 rund 5% Reserve 357 858 Total 7 521 200 davon bewilligte Ausgaben gemäss RRB Nr. 1193/2020 3 211 200 (Finanzierung durch AFI bzw. ISIK) davon verfügbar für Direktionen und Staatskanzlei für neue Projekte 4 310 000 (Ausgabenbewilligung im Einzelfall) Der Leistungsbezug richtet sich in jedem Fall nach den verfügbaren Budgetkrediten. Für die Verwendung der bewilligten Mittel erstellt die FAGIS Vorgaben und stellt die Einhaltung der Vergabesumme sicher.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Expertenpool Informationssicherheit wird gemäss den Erwä- gungen zu Fr. 7 163 342 an folgende Unternehmen vergeben: – AdNovum Informatik AG, Zürich – Detecon Schweiz AG, Zürich – Redguard AG, Bern – T-System Schweiz AG, Zollikofen – Zühlke Engineering AG, Schlieren Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 7 521 200 erhöhen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli