RRB Nr. 821/2013
Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Sanierung Fassade, gebundene Ausgabe
10 da fanadur 2013German4 min
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Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Sanierung Fassade, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2013
821. Kantonsschulen Freudenberg und Enge (Sanierung Fassade)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die 1957–1961 gebaute Schulanlage des Architekten Jacques Schader wurde 1986 ins städtische Inventar schützenswerter Bauten aufgenom- men. 1993–2000 wurde die Gesamtanlage saniert. Der Naturwissen- schafts- und der Turnhallentrakt bilden den Betonsockel, auf dem die mit Natursteinplatten verkleideten Hauptschulbauten stehen. Bei der Gesamtsanierung wurden die Fassaden zwar saniert, aus denkmalpfle- gerischen Gründen blieb jedoch die Betonstärke der Sockelbauten un- verändert. Deshalb wurde ein Verfahren gewählt, bei dem eine dünne Spachtelschicht aufgetragen wurde. Heute weisen die Fassaden des Na- turwissenschaftstraktes und der Turnhallen an verschiedenen Orten Ablösungen der Spachtelschicht sowie Abplatzungen des Betons auf. Zudem sind Stellen bei den Treppenaufgängen defekt. 2007 liess das Hochbauamt Betonproben vom Labor für Prüfung und Materialtechnologie (LPM) untersuchen. Es zeigte sich, dass das Ein- dringen von Feuchtigkeit die Salze im Beton löst. Bei dichten Schichten an der Oberfläche (Spachtelschichten) kristallieren die Salze beim Trock- nen vor diesen Schichten aus. Die dadurch entstehende Volumenvergrös- serung hat Abplatzungen beim Beton und der Spachtelschicht zur Folge. Mit Verfügung vom 27. Februar 2012 bewilligte das Mittelschul- und Be- rufsbildungsamt einen Projektierungskredit für die Phase Projektierung von Fr. 138 000. Anhand von Musterflächen wurde ein Verfahren gefun- den, das die Wasseraufnahme der Betonfassade deutlich verringert.
B. Projekt Im Vordergrund steht die bautechnische Sanierung des Betonsockels. Die Wasseraufnahme soll verhindert werden, um Abplatzungen des Betons vorzubeugen. Die schadhaften Betonschichten werden abge- tragen und die defekten Stellen werden instandgesetzt. Noch intakte Fassadenteile, die verschmutzt und verwittert sind, werden gereinigt und mit einer neuen Lasurschicht versehen.
C. Ausgabenbewilligung Mit Beschluss Nr. 904/2011 (Sammelantrag 2. Quartal 2011) hat der Regierungsrat die Sanierung der Fassade für die Phase Projektierung freigegeben. Die Kosten betragen gemäss Angaben des Hochbauamtes Fr. 1 300 000 (Kostenvoranschlag vom 2. April 2013; Preisstand: 1. April 2012). Sie setzen sich wie folgt zusammen: BKP Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 62 000 21 Rohbau 1 317 000 22 Rohbau 2 474 000 28 Ausbau 2 15 000 29 Honorare 224 000 4 Umgebung 33 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 15 000 61 Reserve 160 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 300 000 Da es sich um Erneuerungsunterhalt handelt, ist der Betrag von Fr. 1 300 000 als gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Cont- rolling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006, CRG) zu bewilligen. Die bisher entstandenen Projektierungskosten von Fr. 138 000, die mit Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 27. Februar 2012 bewilligt wurden, sind im Betrag von Fr. 1 300 000 enthalten. Die Verfügung vom 27. Februar 2012 ist deshalb aufzuheben. Die Finanzie- rung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Die Kosten gehen zulasten des Kontos Nr. 5041 0 00000, Erneuerungsunterhalt Hochbauten. Sie sind im Budget 2013 eingestellt.
D. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen Kapitalfolgekosten für die aktivierbaren Investitionskategorien an. Sie bestehen aus den Abschrei- bungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 2,5% der Baukosten. Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten (Fr.) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 511 142 39,3% 120 6 389 4 260 10 649 Hochbauten Rohbau 2 764 472 58,8% 40 9 556 19 112 28 668 Hochbauten Ausbau 24 386 1,9% 30 305 813 1 118 Total 1 300 000 100,0% 16 250 24 185 40 435 Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 1 300 000 betragen jährlich Fr. 40 435. Zusätzliche betriebliche und personelle Folgekosten fallen keine an.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Fassaden an den Kantonsschulen Freuden- berg und Enge, Zürich, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 300 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2012)
III. Die Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 27. Februar 2012 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi