RRB Nr. 826/2010
Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache, Änderung
2 da zercladur 2010German2 min
Source zh.ch
Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache, Änderung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juni 2010
826. Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum
Erwägungen
für Gehör und Sprache (Änderung) Der Kantonsrat hat am 11. Februar 2008 das Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache (LS 412.41) verabschiedet. Am 17. Dezember 2008 hat der Regierungsrat dieses Gesetz auf 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Zugleich erliess er auf 1. Januar 2009 eine Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache (LS 142.415, vgl. RRB Nr. 2037/2008). Die Übergangsordnung regelt die Bereiche Perso- nal und Finanzen. Sie gilt gemäss § 14 bis 30. Juni 2010. Gemäss § 6 lit. b des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Spra- che erlässt der Regierungsrat für das Zentrum für Gehör und Sprache ein Personalreglement und ein Finanzreglement. Die Ausarbeitung die- ser beiden Reglemente bedarf noch weiterer Abklärungen. Sie können deshalb nicht bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2010 verabschiedet werden. Die Geltungsdauer der Übergangsordnung ist daher bis zum 31. Dezember 2010 zu verlängern.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache vom 17. Dezember 2008 wird geändert.
II. Veröffentlichung der Verordnungsänderung in der Gesetzessamm- lung (OS 65, 365) und der Begründung im Amtsblatt (ABl 2010, 1241).
III. Mitteilung an das Zentrum für Gehör und Sprache, Frohalp- strasse 76, 8038 Zürich, sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli