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RRB Nr. 83/2021

Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat, Erneuerungswahl

3 da favrer 2021German3 min

Source zh.ch

Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat, Erneuerungswahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2021

83. Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat (Erneuerungswahl)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Zentrumsrat ist gemäss § 5 des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Sprache vom 11. Februar 2008 (LS 412.41) das oberste Füh­ rungsorgan des Zentrums. Gemäss § 5 Abs. 2 wählt der Regierungsrat die Mitglieder und die Präsidentin oder den Präsidenten auf eine Amts­ dauer von vier Jahren. Mit Beschluss Nr. 1176/2016 wählte der Regierungsrat für die Amts­ dauer 2017–2020 des Zentrumsrates folgende Mitglieder: Tino Käser, Prä­ sident, geboren 1964, Rheinau; Doris Hermann, geboren 1962, Nieder­ hasli; Dr. Dorothe Veraguth, geboren 1966, Zumikon; Michael Neidhart, geboren 1950, Zürich; Ulrich Zellner, geboren 1949, Männedorf; Dr. Daniela Nussbaumer, geboren 1974, Zürich.

2. Wahl für die Amtsdauer 2021–2024 Die Amtsdauer 2017–2020 des Zentrumsrates endete am 31. Dezember 2020. Michael Neidhart stellt sich nicht mehr zur Wahl als Zentrumsrat. Als neues Mitglied soll Ofebia Wettstein gewählt werden. Ofebia Wett­ stein ist Rechtsanwältin bei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG, Zürich. Sie verfügt über einen juristischen Abschluss der Universität Zürich so­ wie seit 2006 über das Anwaltspatent. Sie weist eine 16-jährige Erfahrung als Juristin aus. Zudem war sie von 2011 bis 2017 Beiständin einer be­ tagten Person und ist seit 2018 Mitglied des Schulrates Lachen SZ. Die weiteren bisherigen Zentrumsratsmitglieder stellen sich für die Amtsperiode 2021–2024 zur Verfügung.

3. Entschädigung Die Entschädigung des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Zentrumsrates wird als Jahrespauschale ausgerichtet. Sie beträgt unver­ ändert Fr. 10 000 für den Präsidenten und Fr. 4000 für die übrigen Mit­ glieder des Zentrumsrates. Die Spesenentschädigung wird von der Bil­ dungsdirektion festgelegt.

4. Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsident des Zentrumsrates wird für die Amtsdauer ab 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 gewählt: – Tino Käser, geboren 1964, Salmenweg 6, 8462 Rheinau.

II. Als weitere Mitglieder des Zentrumsrates werden für die Amtsdauer ab 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 gewählt: – Doris Hermann, geboren 1962, Stationsstrasse 2, 8155 Niederhasli; – Dr. Daniela Nussbaumer, geboren 1974, Hadlaubstrasse 138, 8006 Zürich; – Dr. Dorothe Veraguth, geboren 1966, Max-Daetwyler-Strasse 24, 8126 Zumikon; – Ofebia Wettstein, geboren 1971, Sagenriet 5, 8853 Lachen SZ; – Ulrich Zellner, geboren 1949, Glärnischstrasse 288, 8708 Männedorf.

III. Der Präsident des Zentrumsrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 10 000 entschädigt. Jedem weiteren Mitglied des Zentrumsrates wird eine Jahrespauschale von Fr. 4000 ausgerichtet.

IV. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli