RRB Nr. 841/2018
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Knonau, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
11 da settember 2018German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Knonau, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. September 2018
841. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Knonau)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV; LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Knonau haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 10. Juni 2018 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Knonau beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Knonau aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Knonau am 10. Juni 2018 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli