RRB Nr. 843/2020
Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Projekt Kompetenzzentren Berufsfachschulen, Stellenplan
2 da settember 2020German5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. September 2020
843. Mittelschul- und Berufsbildungsamt – Projekt Kompetenzzentren Berufsfachschulen (Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) legt der Bil- dungsrat fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bil- dung vermitteln, und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe (Berufszuteilung). Mit Beschluss Nr. 01/2020 vom 3. Februar 2020 hat der Bildungsrat die Berufszuteilung an die 29 Berufsfachschulen im Kanton Zürich neu geregelt. Durch eine bessere Zuteilung der Berufe sollen grössere Fach- schaften möglich werden. Diese Konzentration der Fachexpertise, unter- stützt durch eine moderne, berufsspezifische fachtechnische Infrastruk- tur, soll auch in Zukunft die Unterrichtsqualität auf hohem Niveau garan- tieren und den engen Bezug zur Wirtschaft sicherstellen. Die Umsetzung soll ab Sommer 2020 bis 2024 erfolgen. Gemäss dem «Konzept Berufszuteilung» des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) vom 3. Februar 2020 sind von der Neuregelung rund 4000 Ler- nende bzw. Lernendenplätze und rund 120 Lehrpersonen-Vollzeitstel- len, verteilt auf rund 220 Lehrpersonen, betroffen. Das Gesamtprojekt ist gegliedert in zwölf schul- bzw. berufsfeldspezifische Teilprojekte, die ge- staffelt ab 2020 umgesetzt werden. Neben den personellen Auswirkungen müssen die Einzugsgebiete für mehrere Berufe neu festgelegt werden, was Einfluss auf die Schulzuteilung der Lehrbetriebe haben wird. Zudem sind Fragen der Zuteilung der Lernenden zu den Berufsmaturitätsschulen zu klären, die Finanzierung der Schulen in der Übergangszeit anzupassen und die Daten der Lernenden in den EDV-Systemen des MBA und der Schulen zu überzuführen. Diese Aufgaben sind zeitkritisch und müssen aufeinander abgestimmt werden. Sie werden in fünf zentral beim MBA angesiedelten Teilprojekten behandelt. Aufgrund der langen Umsetzungsdauer bis 2024 und der in den nächs- ten Jahren steigenden Lernendenzahlen ist davon auszugehen, dass alle Lehrpersonen weiterbeschäftigt werden können. Es werden sich aber bei einem Teil der Lehrpersonen der Arbeitsort oder der unterrichtete Be- ruf verändern. Es ist auch zu erwarten, dass Lehrpersonen nahe dem Pen- sionsalter eine vorzeitige Pensionierung einem Schulwechsel vorziehen
werden. Um die Umsetzung dieses komplexen Projekts sicherzustellen, ist eine zentrale Koordination und Steuerung notwendig. Bereits im Rah- men der Konzeptphase des Projekts wurden die Personalverbände und die Lehrpersonenvereinigungen in einem Teilprojekt Personal in die Erarbeitung von Massnahmen für den Schulwechsel der Lehrpersonen einbezogen. Ein wesentlicher Punkt dieser Massnahmen ist die Schaf- fung einer zentralen Anlaufstelle für Lehrpersonen und Schulleitungen im MBA.
B. Projektkoordination Die zwölf berufsfeld- bzw. schulspezifischen Teilprojekte werden mit drei Ausnahmen von den betroffenen Schulen koordiniert und in der Regel von derjenigen Schule geleitet, die einen neuen Beruf aufnimmt. Die Neueinteilung der Schulgebiete, die Zuteilung an die Berufsmaturi- tätsschulen, die Überführung der Daten in den EDV-Systemen, die Ko- ordination der personellen Veränderungen sowie die Auswirkungen auf die Finanzierung der Schulen werden als übergreifende Teilprojekte im MBA geführt. Die Gesamtkoordination der Umsetzung des Projekts Kompetenzzentren erfolgt ebenfalls zentral durch das MBA.
C. Mittelbedarf Für die Umsetzung dieses komplexen Projekts ergibt sich beim MBA ein befristeter zusätzlicher Personalbedarf: Für die Unterstützung der Schulen und Lehrpersonen in personellen Fragen, die sich bei der Überführung der Lehrpersonen ergeben, soll im MBA eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden. Diese soll auch die einheitliche Umsetzung an allen Schulen sicherstellen und wo nötig als Schlichtungsstelle tätig sein. Damit soll ein zentrales Anliegen der Lehr- personen- und Personalverbände erfüllt werden, die im Rahmen der Ver- nehmlassung das Projekt unterstützt haben. Dafür sind ab 1. September 2020 0,8 befristete Stellen einer bzw. eines Personalverantwortlichen (LK 16) für drei Jahre zu schaffen. Im Rahmen der Umsetzung werden Berufe und Lernende neuen Schu- len zugewiesen sowie die Schulkreise neu eingeteilt. Dadurch ergeben sich grosse Mehraufwendungen bei der Anpassung der Stammdaten in den EDV-Systemen der Lehraufsicht (Neuzuteilung der Lehrbetriebe zu Berufsfachschulen, Anpassung der automatischen Zuweisung an die Be- rufsfachschule) und den Schuladministrationssystemen sowie beim Daten- austausch zwischen diesen. Dafür sind ab 1. September 2020 1,0 befristete Stellen (LK 16) einer Informatikspezialistin bzw. eines Informatikspezia- listen für drei Jahre zu schaffen.
Durch das Projekt werden rund 2000 Lehrbetriebe einer neuen Berufs- fachschule zugeteilt. Diese müssen frühzeitig über die Änderungen in- formiert werden. Zudem sind zahlreiche Anfragen und Rückmeldungen zu erwarten, die behandelt werden müssen. Wenn Lernende von einer Schule an eine andere verschoben werden, sind zudem die Daten bei den einzelnen Lehrverträgen im EDV-System der Lehraufsicht anzupassen. Dafür sind ab 1. September 2020 1,0 befristete Stellen einer Verwaltungs- sekretärin bzw. eines Verwaltungssekretärs (LK 12) für drei Jahre zu schaffen. Die Kosten für die Umsetzung des Projekts Kompetenzzentren, die an den Schulen anfallen, können aufgrund des aktuellen Planungsstandes erst zu einem späteren Zeitpunkt bewilligt werden und werden deshalb mit einer separaten Ausgabenbewilligung geregelt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Kosten, die durch die Versetzung von Lehrperso- nen an eine andere Schule sowie durch personelle Mehraufwendungen entstehen.
D. Finanzen Für die Stellenplananpassung im Rahmen der Umsetzung des Projekts Kompetenzzentren fallen im MBA gemäss lit. C folgende zusätzliche Kosten an: Stellen Richtposition Jährlich Jahre Personalkosten in Franken in Franken 0,8 Personalverantwortliche/r (LK 16) 99 670 3 299 010 1,0 Informatikspezialist/in (LK 16) 124 588 3 373 764 1,0 Verwaltungssekretär/in (LK 12) 100 242 3 300 726 Kosten 973 500 Mit den befristeten Stellen im MBA wird die zentrale Unterstützung der Umsetzung der vom Bildungsrat beschlossenen Anpassung der Be- rufszuteilung sichergestellt. Die Ausgaben gehen zulasten der Leistungs- gruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Sie sind weder im Budget 2020 enthal- ten noch im Budgetentwurf 2021 eingestellt, können aber innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, kompensiert werden. Für die Jahre 2022 und 2023 sind die Mittel im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025, Planjahre 2022 und 2023, einzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes wird befristet auf drei Jahre (1. September 2020 bis 31. August 2023) um fol- gende Stellen erweitert: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,8 Personalverantwortliche/r 16 1,0 Informatikspezialist/in 16 1,0 Verwaltungssekretär/in 12
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli