RRB Nr. 846/2014
Universität Zürich, Weiher Irchelpark, Instandsetzung, neue und gebundene Ausgabe
20 d’avust 2014German5 min
Source zh.ch
Universität Zürich, Weiher Irchelpark, Instandsetzung, neue und gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2014
846. Universität Zürich, Weiher Irchelpark (Instandsetzung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Irchelpark entstand in den 80er-Jahren und war fur die Land- schaftsarchitektur dieser Zeit wegweisend. Der grosse Weiher mit dem Wasserspielplatz sind die besonderen Anziehungspunkte im Park. Nach fast 30 Jahren Betrieb treten starke Abnutzungs- und Alterungserschei- nungen auf. Ursprünglich waren die Ufer bis zum Wasserspiegel begrünt, heute tritt die Seeabdichtung aus Asphalt zutage. An einzelnen Stellen haben Baumwurzeln die Abdichtung des Weihers beschädigt. Der auf Holzpfählen im Wasser installierte Kinderspielplatz ist teilweise verrottet und aus Sicherheitsgründen nicht mehr gebrauchstauglich.
B. Projekt Um weiter gehende Schäden mit den entsprechenden Kostenfolgen vermeiden zu können, ist eine Instandsetzung der Gewässerränder an den schadhaften Stellen notwendig. Irchelweiher: Aus betrieblichen und ökologischen Grunden wird die Asphaltabdichtung abgesenkt. Dazu werden die Uferbereiche vom übri- gen Weiher phasenweise abgetrennt und leer gepumpt. Die bestehende Abdichtung in Ufernähe wird zurückgebaut und tiefer liegend zusam- men mit einer Abtreppung neu angelegt. Dank der Tieferlegung kann eine abgeflachte, dickere Kiesschicht aufgebracht werden. Mit der Ab- flachung des Ufers wird den Sicherheitsempfehlungen der Beratungs- stelle für Unfallverhütung (bfu) entsprochen und die Kiesdecke schützt die Abdichtung nachhaltig vor erneuten Schäden. Der sogenannte Reflecting Pool wird für die Instandsetzung voll- ständig leer gepumpt. Die Sedimentablagerungen werden entfernt, die Asphaltabdichtung wird im ganzen Pool ersetzt. Zum Schutz und zur Überdeckung des Asphalts wird eine schützende Abgrenzung aus Sand- stein erstellt.
Der Spielplatz am und auf dem Weiher wird vollständig ersetzt. Bis auf kleine, technisch oder aus Sicherheitsgründen notwendige Abwei- chungen wird der Originalzustand mit gewässerverträglichem, nicht im- prägniertem Holz wiederhergestellt. Im Zuge der Arbeiten wird der Weihergrund so weit angehoben, dass die Sicherheitsempfehlungen der bfu erfüllt sind. Um den Betrieb und die Pflege des Parks während der Bauzeit mög- lichst wenig zu stören, werden die Bauinstallationen ausserhalb des Bau- areals angebracht.
C. Finanzielles Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes für die Instandsetzung und die baulichen Anpassungen beträgt Fr. 2 510 000 (Stand Kostenvor- anschlag: 18. Dezember 2013, Zürcher Index der Wohnbaupreise, Preis- stand 1. April 2013, 1060,9 Pkt., Basis 1939, einschliesslich 8% MWSt). Die Anlagekosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP Arbeitsgattung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Kosten in Franken in Franken in Franken 0 Grundstück 0 0 0 1 Vorbereitungsarbeiten 311 000 0 311 000 2 Gebäude 0 0 0 3 Spielgeräte 51 000 0 51 000 4 Umgebung 1 595 000 226 000 1 821 000 5 Baunebenkosten 77 000 0 77 000 6 Reserve (10%) 250 000 0 250 000 1–6 Anlagekosten 2 284 000 226 000 2 510 000 Die Anlagekosten für den Umbau und die baulichen Anpassungen betragen insgesamt Fr. 2 510 000. Dafür sind eine neue Ausgabe für die zu- sätzlichen Sandsteinabgrenzungen am Reflecting Pool von Fr. 226 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 284 000 gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Gesamtkosten liegen um Fr. 1 110 000 höher als im Sammelkreditantrag vom 2. Mai 2012 aufgeführt. Während des Vorprojekts wurde festgestellt, dass die zu ersetzende Abdichtung im Uferbereich eine grössere Fläche, als ursprünglich angenommen, ein- nimmt. In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten von Fr. 80 000 gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 15. Oktober 2012 enthal- ten. Diese Verfügung ist mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Die Finanzierung der Bauinvestitionen von Fr. 2 510 000
erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften). Das Vorhaben ist im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2014–2017 mit insgesamt Fr. 800 000 eingestellt. Der Restbetrag von Fr. 1 710 000 kann durch Ein- sparungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, aus- geglichen werden. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2015 geplant. Die In- betriebnahme soll Ende 2015 erfolgen. Tabelle 2: Termine Phase Projektierung Ausführungsplanung Baubeginn Inbetriebnahme Termin Abgeschlossen Juni 2014–März 2015 April 2015 Ende 2015
Tabelle 3: Investitionen Jahre 2013 2014 2015 Investitionskosten in Franken 60 000 240 000 2 210 000
C. Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten setzen sich aus den nutzungsdauergewich- teten, kalkulatorischen Abschreibungskosten und den kalkulatorischen Zinskosten von 1,75% jährlich auf dem hälftig gebundenen Kapital zu- sammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten aus dem Objekt- kredit von Fr. 2 510 000 belaufen sich somit auf Fr. 54 561 pro Jahr. Die betrieblichen Folgekosten für den Unterhalt der Weiher werden sich nach der Sanierung leicht verringern, können aber im Einzelnen nicht beziffert werden. Der Betrag für die Finanzierung der Kapitalfolgekos- ten ist im Entwicklungs- und Finanzplan der Universität eingestellt. Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 042 714 81,4 120 17 023 17 874 34 896 Hochbauten Rohbau 2 0 0,0 40 0 0 0 Hochbauten Ausbau 467 286 18,6 30 15 576 4 089 19 665 Hochbauten Installationen 0 0,0 30 0 0 0 Total 2 510 000 100,0 103,2* 32 599 21 963 54 561 * Kostengewichtete Nutzungsdauer
D. Bundesbeiträge Ein Beitrag des Bundes aufgrund des Bundesgesetzes über die Hoch- schulförderung (Art. 18 Abs. 5 UFG) kann nicht erwartet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Irchelweiher werden eine neue Aus- gabe von Fr. 226 000 und eine gebundene von Fr. 2 284 000, insgesamt Fr. 2 510 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften), bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2013)
III. Die Verfügung der Bildungsdirektion vom 15. Oktober 2012, mit der ein Projektierungskredit von insgesamt Fr. 80 000 bewilligt wurde, wird aufgehoben.
IV. Das Hochbauamt des Kantons Zürich wird mit der Ausführung beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi