RRB Nr. 847/2012
Klosterinsel Rheinau, Sanierung Klostermauern, gebundene Ausgabe
22 d’avust 2012German4 min
Source zh.ch
Klosterinsel Rheinau, Sanierung Klostermauern, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. August 2012
847. Rheinau, Klosterinsel (Sanierung der Klostermauern)
Ausgangslage Die Umfassungsmauern des ehemaligen Klosters Rheinau sind in ihrer gesamten Ausdehnung von ungefähr 1,6 km von denkmalpflegeri- scher Bedeutung und ortsbildprägend. Die Klostermauern befinden sich einerseits im Finanz- (Festland) und zu rund 1,2 km im Verwaltungs- vermögen (Klosterinsel) der Baudirektion. Rund ein Sechstel der im Verwaltungsvermögen geführten Mauern liegen unterhalb der Wasser- oberfläche. Die Umfassungsmauern wurden in der ersten Hälfte des
Erwägungen
20. Jahrhunderts instand gesetzt. Dabei wurden die ursprünglichen Mauer- abdeckungen aus Stein durch die damals üblichen Zementplatten ersetzt. Diese sind in weiten Teilen beschädigt. Das eindringende Regenwasser führte zu Schäden im Gefüge des Mauerwerks. Weitere Schäden an den Mauern und Fugen entstanden durch den starken Pflanzenwuchs. Zudem wurde ein Grossteil der Mauern ohne Fundationen erstellt. Mit RRB Nr. 1714/2010 wurde das Projekt im Rahmen des Standardprozes- ses Immobilien für die Phase Projektierung freigegeben, wobei von einer Ausgabe von rund Fr. 450 000 ausgegangen wurde. Das Immobilienamt bewilligte am 8. März 2011 einen Projektierungskredit von Fr. 96 000. In der Folge zeigte sich, dass die Kosten wesentlich höher ausfallen dürf- ten. Mit RRB Nr. 578/2012 wurde das Projekt mit der überarbeiteten Kostenschätzung gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung erneut für die Phase Projektierung mit einem Investitionsvolumen von rund 1,1 Mio. Franken freigegeben. Mit RRB Nr. 126/2012 wurde die Sanierung der sich im Finanzvermö- gen befindlichen Mauernteile bewilligt. Das Instandsetzungsvorhaben bildet nicht Teil der geplanten Massnahmen im Zusammenhang mit der Neunutzung der ehemaligen Klinik, dessen erster Teil mit RRB Nr. 295/ 2012 dem Kantonsrat überwiesen wurde (Vorlage 4881). Sämtliche Projekte in Umsetzung der Neunutzung der Klosterinsel beziehen sich ausschliesslich auf die Instandstellung und Erneuerung bestehender Gebäude. Die Klostermauern werden so weit instand gesetzt, dass deren gefähr- deter Bestand gewahrt und die Gefährdung von Personen und Sach- objekten ausgeschlossen werden kann. Dazu werden die defekten Mauer- abdeckungen ersetzt, die losen Verputzteile im Mauerwerk entfernt und ergänzt und notwendige Fundationen erstellt. Die Mauerwerksanierung wird durch die Denkmalpflege begleitet.
Für die Sanierung der Klostermauern, Klosterinsel Rheinau, sind gemäss Projektdokumentation mit Kostenvoranschlag des Hochbau- amtes vom 29. Februar 2012 Kosten von Fr. 1 110 000 (Kostengenauig- keit +/–10%) ausgewiesen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) Fr. Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 1 079 569 97,3% 120 8 996 13 495 22 491 Hochbauten Rohbau 2 11 593 1,0% 40 290 145 435 Hochbauten Ausbau 14 491 1,3% 30 483 181 664 Hochbauten Installationen 4 347 0,4% 30 145 54 199 Ausstattung, Mobilien 0 0,0% 30 0 0 0 Total 1 110 000 100,0% 117,6* 9 914 13 875 23 789 * Kostengewichtete Nutzungsdauer
Das Vorhaben dient der Umsetzung und Erhaltung der bestehenden Bausubstanz (§ 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rech- nungslegung vom 9. Januar 2006). Dafür ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 110 000 (Kostenstand 1. April 2012) zu bewilligen. Der Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Schwei- zerischen Baukostenindexes. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Die Kosten gehen zulasten des Kontos 5041 0 00000, Hochbauten. Der Betrag ist im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan (KEF) 2012–2015 nicht enthalten, ist aber für den KEF 2013–2016 vorgesehen. In den Kosten von insgesamt Fr. 1 110 000 sind Projektierungskosten von Fr. 96 000, die das Immobilienamt am 8. März 2011 bewilligte, enthalten. Diese Bewilligung ist aufzuheben. Die Baudirektion ist zu ermächtigen, die zur Ausführung der Arbeiten nötigen Verträge abzuschliessen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Klostermauern, Klosterinsel Rheinau, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 110 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2012).
III. Die Bewilligung des Immobilienamtes vom 8. März 2011 für die Projektierung wird aufgehoben.
IV. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi