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Decision

RRB Nr. 849/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Bubikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

25 d’avust 2021German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021

849. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Bubikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bubikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bubikon beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Auf den Zeit- punkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bubikon aufge- hoben. Die Neuerungen umfassen insbesondere die Reduktion der An- zahl Mitglieder des Gemeinderates und die Anhebung der Finanzkom- petenzen der Schulpflege.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bubikon am 13. Juni 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Bubikon, Präsidiales und Kultur, Rutschbergstrasse 18, Postfach, 8608 Bubikon, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli