RRB Nr. 850/2009
Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung 1. Quartal 2009, Freigabe
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Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung 1. Quartal 2009, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Mai 2009
850. Projektanträge der Bildungsdirektion im Rahmen des Standard- prozesses der Immobilienverordnung, 1. Quartal 2009
A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektskizzenprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegen- wärtige Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 427/2008 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die nachfolgende Phase des Standardprozesses freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Projektie- rungs- und Objektkreditanträgen entschieden.
B. Projektanträge Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen (insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen) ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Projektanträge haben die vor- gängige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Er- mittlung der Realisierungsreihenfolge.
Tabelle 1: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Hochbau Fr. Fr. Fr.
1.1 Urdorf, Neubau zweier Turnhallen und einer Aula 2011–2014 13 500 000 noch nicht 220 000 In der Luberzen 34 Kantonsschule Limmattal bestimmt Mittelschul- und Berufsbildungsamt
1.2 Dietikon, Gesamtsanierung 2012–2015 20 000 000 noch nicht 250 000 Schöneggstrasse 12 Berufsbildungszentrum Dietikon bestimmt Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Tabelle 2: Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen davon Projektierung Vorstudie Nutzer Schule Fr. Hochbau Fr. Fr. Fr.
2.1 Zürich, Sanierung Präparierräume 2009–2010 3 000 000 180 000 – Irchel Y42 Universität Zürich, Irchel Y42 Hochschulamt Anatomisches Institut –2–
2.2 Zürich, Sanierung 2009–2010 1 330 000 70 000 – Zürichbergstrasse 196 Hochschulsportanlage Fluntern Hochschulamt Akademischer Sportverband Zürich
2.3 Zürich, Tierspital, Neubau Tierspital – Pferde-Diagnostikhalle, 2009–2010 5 000 000 – – Winterthurerstrasse 260 Pferdeklinik, Vetsuisse-Fakultät (VSF), (Sponsoren- Hochschulamt Universität Zürich beiträge)
2.4 Weesen SG, Sanierung 2009–2010 2 500 000 320 000 – Hauptstrasse 20 Liegenschaftsübertragung vom +1 400 000 Mittelschul- und Finanz- ins Verwaltungsvermögen 3 900 000 Berufsbildungsamt Hauswirtschaftsschule Mariasee
2.5 Bülach, Bauliche Anpassungen 2009–2010 750 000 85 000 – Wibergstrasse 18 für den Einzug der «Husi» +1 350 000 Mittelschul- und Liegenschaftsübertragung vom 2 100 000 Berufsbildungsamt Finanz- ins Verwaltungsvermögen Hauswirtschaftsschule Bülach
1. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV
1.1 Neubau zweier Turnhallen und einer Aula, Kantonsschule Limmattal, In der Luberzen, Urdorf Ausgangslage Die Doppelturnhallen der Kantonsschule Limmattal wurden Ende der 70er-Jahre als Provisorien errichtet. Das Bauwerk besteht aus zwei Turnhallen mit identischen Abmessungen und einem Mittelbau, in dem die Garderobenräume und Haustechnik untergebracht sind. Obwohl die Doppelturnhalle – visuell beurteilt – in einem guten Zustand ist, würde eine weitere Nutzung der Hallen beträchtliche Sanierungsarbeiten erfor- dern. Eine vom Hochbauamt in Auftrag gegebene Expertise zeigte erheb- liche Mängel an Installationen und Gebäudehülle auf. Neben den Instand- stellungen der Heizung, des Sanitärbereichs, der Elektrotechnik und der drei Lüftungsanlagen wären auch Massnahmen zur Verbesserung der Stützen- und Dachkonstruktion unumgänglich. Die Kosten beliefen sich auf rund 3 bis 4 Mio. Franken. Die Sanierung der bestehenden Hallen würde keinen erkennbaren Mehrwert bringen, da ein in der Qualität vermindertes Gebäude saniert würde. An der Kantonsschule Limmat- tal fehlt es ferner an einer Aula. Die Kantonsschule liegt in einem sich günstig entwickelnden Einzugsgebiet. Mit der Bevölkerungsentwick- lung wird die Schülerzahl anwachsen. Um in einigen Jahren den ordent- lichen Betrieb der Schule gewährleisten zu können, muss eine Aula gebaut werden. Zur Lösung dieser Probleme und im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung bzw. dem Ersatz der alten Turnhallenprovisorien in der Luberzen beauftragte das Mittelschul- und Berufsbildungsamt das Hochbauamt, eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Varianten auszuarbeiten. Projektziele Im Dezember 2007 wurde dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt, dem Hochbauamt und dem Immobilienamt eine Machbarkeitsstudie vorgestellt. Als Ergebnis und in Absprache mit dem Kantonsbaumeister soll ein Wettbewerb für zwei neue Turnhallen mit angebauter Aula an einem neuen Standort ausgeschrieben werden. Die alten Turnhallen- provisorien sind durch die Strasse «In der Luberzen» räumlich vom Kantonsschulareal getrennt. Dieses Grundstück mit einer Fläche von 4925 m2 ist dem Verwaltungsvermögen zugeordnet. Ein Abtausch gegen einen gleichen Flächenanteil des Grundstücks Kat.-Nr. 4116, das sich im Finanzvermögen befindet, ist zu prüfen. Auf diesem Grundstück stehen die Baracken des Vollzugszentrums Urdorf der Direktion der Justiz und
des Innern. Für diese Bauten läuft die derzeitige Baubewilligung 2009 aus. Die Erweiterung soll neben der bestehenden Schulanlage geplant werden. Die Grösse des zusätzlich beanspruchten Grundstücks soll mit- tels eines Projektwettbewerbs ermittelt werden. Nutzwertanalyse Mit dem neuen Standort entfällt das Gefahrenpotenzial der Strassen- überquerung für die Lernenden. Die Lösung eines Baus mit neuen Turnhallen zusammen mit einer Aula nahe der bestehenden Schulanlage bietet eine bessere Gebrauchsfähigkeit. Die zudienenden Nebenräume der Aula und der Turnhallen können zusammengelegt werden. Eine weitere Nutzung der bestehenden Sporthallen im derzeitigen Zustand ist mittelfristig nicht möglich. Durch die Erstellung neuer Hallen wird eine Sanierung des mangelhaften Provisoriums vermieden. Die alte Turnhallenanlage soll als Bestandteil des Projektes rückgebaut werden. Tabelle 3: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2009 2010–2011 2011–2014
Tabelle 4: Investitionen in Franken 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Total Investitionskosten – 600 000 3 000 000 3 600 000 4 000 000 2 300 000 13 500 000
Der Aufwand für die Phase Vorstudie von rund Fr. 220 000 geht zulas- ten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2009–2012 mit 5 Mio. Franken enthalten (RRB Nr. 1158/2008). Diese Summe war das Ergebnis der Machbarkeitsstudie, die im Kostenvoranschlag das Bauen nach dem Minergiestandard nicht berücksichtigte. Der Restbetrag von 2,2 Mio. Franken kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, ausgeglichen werden.
1.2 Gesamtsanierung, Berufsbildungszentrum Dietikon, Schöneggstrasse 12, Dietikon Ausgangslage Das Schulhaus Schöneggstrasse 12 wurde 1969 im Auftrag der Stadt Dietikon erstellt. Ende der 80er-Jahre wurde die Liegenschaft vom Kan- ton übernommen. Eine umfassende Sanierung in verschiedenen Berei- chen ist heute unumgänglich. Die Gebäudehülle entspricht nicht mehr den heute geltenden energetischen Standards. Die alten Schiebefenster
sind undicht. In den Sommermonaten steigen die Raumtemperaturen stark an. In den Wintermonaten gibt es einen kritischen Temperaturab- fall im Bereich der Fassade. Ein Ersatz der Fenster und eine Verbesse- rung der Wärmedämmung sind dringend erforderlich. Die Ergebnisse einer Asbest-Untersuchung aus dem Jahre 2007 zeigen, dass Asbest in fest gebundener Form in den Bodenbelägen vorkommt. Dieser stellt heute kein Gesundheitsproblem dar, sollte aber bei einer Gesamtsanie- rung entfernt werden. Projektziele Die Aussenhülle und die Haustechnik werden erneuert, und die Wär- medämmung wird den heutigen Normen angepasst. Die Innenräume sollen entsprechend den heutigen Anforderungen saniert werden. Nutzwertanalyse Durch die Gesamtsanierung wird die Energiebilanz des Gebäudes massgeblich verbessert. Der CO2-Ausstoss und die Heizkosten werden gesenkt. Die Klassenzimmer können aufgrund des verbesserten Raum- klimas besser genutzt werden. Tabelle 5: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2010 2011 2012–2015
Tabelle 6: Investitionen in Franken 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Total Investitionskosten – 800 000 1 000 000 8 000 000 9 000 000 1 200 000 20 000 000
Der Aufwand für die Phase Vorstudie von rund Fr. 250 000 geht zulas- ten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7303, Berufsfachschu- len und Lehrabschlussprüfungen. Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2009– 2012 mit 1 Mio. Franken enthalten (RRB Nr. 1158/2008). Der Restbe- trag von Fr. 800 000 kann durch Einsparungen innerhalb der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen, ausgeglichen werden.
2. Projektanträge Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV
2.1 Sanierung Präparierräume, Anatomisches Institut, Universität Irchel Y42 Ausgangslage Im Anatomischen Institut in der Universität Irchel werden seit der Inbetriebnahme der Bauten im Jahr 1984 in drei Präpariersälen mit insge- samt 30 Arbeitstischen Präparationen an formalingetränkten Leichen vorgenommen. Im Rahmen der systematischen Arbeitsplatzbegehun- gen im Herbst 2005 wurde an verschiedenen Arbeitsplätzen festgestellt, dass sowohl die Studierenden wie auch die Mitarbeitenden gegenüber Formaldehyd exponiert sind. Um die Exposition gegenüber Formalde- hyd bestimmen und das Risiko für die Gesundheit abschätzen zu kön- nen, wurden im Mai und Juli 2006 durch die Arbeitshygienikerin der Abteilung Sicherheit und Umwelt der Universität Zürich bei verschie- denen Arbeitsprozessen Messungen durchgeführt. Diese wurden im Feb- ruar 2008 während der Tätigkeiten im Tankraum Y42 G37 und in den Präpariersälen Y42 G25, G33 und G41 wiederholt. Die gemessenen Konzentrationen bestätigten die Messwerte des Frühjahrs 2006 bzw. waren zum Teil deutlich höher und überschreiten den für Arbeitsplätze gültigen Grenzwert (MAK-Wert = maximal zulässige Konzentration an Arbeitsplätzen). Die Studierenden wie auch die Mitarbeitenden des Instituts sind ge- mäss den Messergebnissen ständig dem stark reizenden Gas Formalde- hyd ausgesetzt. Die Konzentration des kanzerogenen Gases übersteigt die MAK-Werte. In den Räumen, in denen die Leichen in besonderen Behältern aufbewahrt werden, sind die MAK-Werte beim Umladen ebenfalls überschritten. Um gesundheitliche Schäden und Haftungsan- sprüche gegen die Universität zu vermeiden, sind die gesundheitlichen Risiken durch bauliche Massnahmen zu verhindern. Projektziele Die Präparier- und Tankanlagenräume sind mit technischen Mass- nahmen wie Sanierung der Lüftungsanlagen, Direktabsaugung an den neuen Seziertischen, Überwachung und Anzeige der jeweiligen und der zulässigen Gaskonzentration so zu sanieren, dass keine unzulässigen, personengefährdenden Gaskonzentrationen mehr entstehen können. Aufgrund der durchgeführten Abklärungen des Hochbauamtes sind zur Unterstützung der technischen Massnahmen, besonders in den Präpa- riersälen, auch bauliche Massnahmen gefordert. Zur Verbesserung der Wärmedämmung müssen insbesondere die Fenster ersetzt und die Be- tondecken gegenüber den Lüftungs- und Kälteinstallationen isoliert
werden. Zudem sind die Zwischenwände gegenüber den Decken und die Durchführungen der Installationen abzudichten und die Türen, be- sonders gegenüber den Garderoben und Korridoren, mit entsprechen- den Abschlüssen auszuführen. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Werterhaltung, Ausbauqua- lität auf betriebliche Anforderungen, Verringerung der Energiekosten), qualitative (Arbeitssicherheit, Personenschutz, geringere Betriebskos- ten) als auch rechtliche Kriterien (Verhinderung von Haftungsansprü- chen). Mit dem Projekt ist keine Flächenveränderung verbunden. Tabelle 7: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2008 2009 2009–2010
Tabelle 8: Investitionen in Franken 2008 2009 2010 2011 2012 Total Investitionskosten – 1 270 000 1 730 000 – – 3 000 000
Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 180 000 geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Uni- versität. Sie gilt als Vorleistung für einen Objektkredit. Aufgrund der durchgeführten Machbarkeitsstudie und approximativen Kostenschätzungen rechnet das Hochbauamt mit einem Kostenrahmen für die vorgesehenen Baumassnahmen für die Sanierung der Präparier- räume von rund 3 Mio. Franken. Für die Ausarbeitung des Bauprojektes mit Kostenvoranschlag ist hierfür ein Objektkredit für die Projektie- rung von Fr. 180 000 zu bewilligen. Das Projekt ist in der Realisierungs- reihenfolge für den KEF 2009–2012 nicht enthalten (RRB Nr. 1158/ 2008). Im KEF 2009–2012 sind für dieses Projekt die Einstellung der gesamten Investitionskosten (Planjahr 2009 Fr. 1 270 000 und im 2010 Fr. 1 730 000) vorgesehen. Die Finanzierung der Kosten, die neu nach IPSAS der In- vestitionsrechnung belastet werden, wird durch die Verschiebung von anderen Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität, Beiträge und Liegenschaften, sichergestellt.
2.2 Sanierung Hochschulsportanlage Fluntern, Universität Zürich, Akademischer Sportverband Zürich ASVZ, Zürichbergstrasse 196, Zürich Ausgangslage Die 1974 in Betrieb genommene Hochschulsportanlage Fluntern wurde im Lauf der Zeit immer wieder den sich ändernden Bedürfnissen angepasst. In den letzten vier Jahren wurden mit hälftiger Kostenbetei-
ligung der ETHZ grosse Teile der Aussenanlage ersetzt. Flachdächer und Sporthallenfenster wurden erneuert. Im Rahmen des gegenwärtigen Unterhalts- und Instandsetzungsprojektes sollen nicht aufschiebbare Massnahmen verwirklicht werden. Projektziele Die geplanten Sanierungsmassnahmen unterstützen die Legislatur- ziele 14.2 und 17.4 und erfüllen zusätzlich wichtige staatliche Ziele und gesetzliche Vorgaben wie: – Werterhaltung und Erhöhung der Funktionsfähigkeit der Immobilie – Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhü- tung – Energie- und Wassereinsparungen Insgesamt unterstützen die baulichen Massnahmen den Hochschul- sport in Zürich und dienen somit der Vorbeugung von psychischen, physischen und sozialen Problemen. Im Rahmen des geplanten Unterhalts- und Instandsetzungsprojektes sollen folgende Massnahmen verwirklicht werden: – Erneuerung und Verringerung der Duschanlagen – Ersetzen gewisser Fenster im Verwaltungstrakt – Verschieben der Brandabschnitttüre – Anpassungen im Publikumsbereich gemäss Bericht Arbeitssicher- heit Nr. 8 des Schweizerischen Verbandes Dach und Wand (SVDW) – Einbringen des seit Bestehen der Parkplätze fehlenden Feinbelages Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Substanzerhaltung, weni- ger Energie- und Wasserverbrauch) als auch qualitative Kriterien (ver- besserte Nutzungen, geringere Betriebskosten) und unterstützt den Hochschulsport in Zürich. Tabelle 9: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2008 2009 2009–2010
Tabelle 10: Investitionen in Franken 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten 600 000 730 000 – – – 1 330 000
Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 70 000 geht zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität. Sie gilt als Vorleistung für einen Objektkredit.
Das Projekt ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2009–2012 (RRB Nr. 1158/2008). Die Finanzierung der Kosten wird durch die Verschiebung von anderen Projekten innerhalb der Leis- tungsgruppe Nr. 7401, Universität, Beiträge und Liegenschaften sicher- gestellt.
2.3 Neubau Tierspital-Pferde-Diagnostikhalle, Universität Zürich, Vetsuisse-Fakultät, Pferdeklinik, Winterthurerstrasse 260, Zürich Ausgangslage Schon seit Jahren besteht am Tierspital dringender Bedarf für eine Diagnostikhalle für die Untersuchung am bewegten Pferd. Die vorhande- nen Vortrabstrecken sind gleichzeitig Zirkulationsflächen für Mitarbei- tende und Studierende. Es kommt immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Mensch und Tier, die weit reichende Haftungsfolgen nach sich ziehen könnten. Die Bahnen sind nicht wettergeschützt und im Winter nicht verfügbar. Dasselbe gilt für den Rundlauf. Die einzel- nen Untersuchungsräume sind dezentral in verschiedenen Gebäuden auf dem Areal verteilt. Das macht die Untersuchungen ineffizient und gefährlich. Warteräume für Pferde und deren Besitzerinnen und Besit- zer fehlen weitestgehend. Professor Auer hat erstmals 2000 einen Vor- schlag für eine vollständig über Sponsorengelder finanzierte Reithalle eingebracht. Das Vorhaben wurde mehrfach überarbeitet und mögliche Standorte wurden geprüft. 2007 genehmigte die Universitätsleitung Be- darf und Konzept eines Diagnostikzentrums für die Pferdeklinik. Projektziele Das Vorhaben Pferde-Diagnostikhalle ist für die Vetsuisse-Fakultät strategisch wichtig. Innerhalb der gesamtschweizerischen Vetsuisse- Fakultät ist eine Schwerpunktbildung im Bereich Pferde grundsätzlich erfolgt. Zürich besetzt die Professuren Pferdechirurgie (Nachfolge Prof. Auer) und Innere Medizin Pferde (vom Vetsuisse-Rat und vom Univer- sitätsrat Zürich bewilligt). Obschon Entscheide über weitere Ausschei- dungen zwischen den beiden Vetsuisse-Standorten Bern und Zürich noch ausstehen, ist schon jetzt abzusehen, dass dem Departement Pferde in Zürich in Zukunft eine höhere Bedeutung zukommen wird. Mit dem Bau einer zentralen Diagnostikhalle, die neben Vorführzo- nen auch die verschiedenen Untersuchungsräume vereint, kann erst- mals eine umfassende Diagnostik als Grundlage für eine effiziente und gefahrlose Versorgung der Pferde angeboten werden. Damit kann das Tierspital den Standard privater Pferdekliniken, die eine zunehmende Konkurrenz darstellen, ebenfalls anbieten. Nur mit einer zeitgemässen Infrastruktur sind die Pferdebesitzer weiterhin bereit, ihre Pferde am
Tierspital behandeln zu lassen. Das wiederum ist die Voraussetzung, dass für Lehre und Forschung genügend Tiere und Anwendungsfälle zur Verfügung stehen. Das Raumprogramm sieht eine zweckmässige Dimensionierung der Reithalle (17 × 35m) und eine betriebsgerechte, eingeschossige Anord- nung der weiteren geforderten Untersuchungsräume vor. Gesamthaft umfasst der Bedarf eine Nutzfläche von 1432 m2. Dazu kommt eine ge- deckte Vortrabstrecke im Aussenbereich, die unmittelbaren Bezug zur Diagnostikhalle haben muss. Als Standort ist das freie Areal beim nörd- lichen Zugang zum Tierspital vorgesehen. Der Bau der Pferde-Diagnostikhalle ist auf die dringenden Bedürf- nisse der Vetsuisse-Fakultät zur Sicherstellung einer professionellen Pferdediagnostik auszurichten. Der Bauentscheid soll die mittel- bis langfristige Option der Universität Zürich einer Auslagerung des Be- reichs Nutztiere und Pferde aus dem Areal Irchel/Tierspital weiterhin ermöglichen. Es ist deshalb eine flexible Baulösung anzustreben, die nach einer gewissen Nutzungsdauer bei Bedarf auch an einen neuen Standort verlegt werden könnte. Das Vorhaben soll 2009 in die Realisierungsphase treten, weil Profes- sor Auer Ende Januar 2010 zurücktritt. Anschliessend kann mit einer Spendeneinwerbung nicht mehr gerechnet werden. Die Erstellung des Gebäudes einschliesslich Ausstattung mit geschätzten Kosten von 5 Mio. Franken wird zu 100% mit Sponsorengeldern finanziert. Das Gebäude wird nach der Erstellung ins Eigentum des Kantons Zürich übergehen (Verwaltungsvermögen der Bildungsdirektion für Zwecke der Universität). Die Folgekosten gehen zulasten der Laufen- den Rechnung der Universität. Es ist vorgesehen, dass diese weitest- gehend über Mehreinnahmen aus der Patientenversorgung gedeckt werden können. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Spitzenleistungen im Wis- sens- und Forschungsbereich sowie in der hochspezialisierten medizini- schen Versorgung ermöglichen) als auch qualitative Kriterien (verbes- serte Nutzungen, Erhöhung der Sicherheit für Personen und Pferde). Tabelle 11: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2009 2009 2009–2010
Tabelle 12: Investitionen Fremdfinanziert (Kanton keine Investitionskosten) in Franken 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten – – – – – – (Sponsorenbeiträge) (2 000 000) (3 000 000) (5 000 000)
Die geschätzten Kosten für die Pferde-Diagnostikhalle wurden vom Projekturheber auf der Grundlage von Richtpreisen von spezialisierten Erstellern von Pferdehallen ermittelt. Einschliesslich Ausstattung wird mit Kosten von rund 5 Mio. Franken gerechnet. Die Finanzierung soll zu 100% mit Sponsorengeldern sichergestellt werden. Um Zeit zu gewin- nen, bis die erforderlichen Sponsorengelder eingeworben werden kön- nen, ist die Universitätsleitung bereit, für die Phase Vorstudie höchstens Fr. 250 000 aus der Laufenden Rechnung der Universität vorzufinanzie- ren. Die endgültige Finanzierung der Erstellung einschliesslich der Ab- geltung der Vorstudienkosten soll über die Stiftung für das Pferd erfol- gen. Die Folgekosten werden aus Budgetmitteln der VSF im Rahmen der Laufenden Rechnung der Universität finanziert. Vom Kanton werden weder zusätzliche Finanzmittel für die Erstellung noch für Folgekosten beansprucht. Einzig das Grundstück auf dem Areal des Tierspitals wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
2.4 Sanierung und Liegenschaftsübertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Hauswirtschaftsschule Mariasee, Weesen SG Ausgangslage Im Rahmen des Sanierungsprogramms 2004 hat der Regierungsrat die Abschaffung der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen beschlos- sen (RRB Nr. 585/2003). Als Folge wurde die kantonale Liegenschaft Mariasee in Weesen SG ab August 2004 nicht mehr für Hauswirtschafts- kurse an Mittelschulen genutzt. Sie wurde mit RRB Nr. 89/2005 vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen. Die Liegenschaft Mariasee in Weesen besteht aus dem Schulgebäude Vers.-Nr. 360, dem Pavillon Vers.-Nr. 359 und dem Werkgebäude Vers.- Nr. 552. Die Gebäudegrundfläche und der Umschwung betragen 4076 m2. Die Liegenschaft wird derzeit nicht genutzt und steht leer. Am 1. November 2004 wurde die Volksinitiative zur Weiterführung der Hauswirtschaftskurse an kantonalen Mittelschulen «Ja zur Husi» eingereicht. Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat, die Volks- initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Am 2. Juli 2007 beschloss der Kantonsrat durch Änderung des Mittelschulgesetzes die Hauswirt- schaftskurse an den Mittelschulen wieder einzuführen. Die Liegen- schaft Mariasee wird folglich wieder für staatliche Zwecke benötigt und ist auf den Zeitpunkt der Objektkreditbeantragung gemäss den Grund- sätzen von IPSAS zum Buchwert vom Finanz- ins Verwaltungsvermö- gen zu übertragen. Projektziele Da die Liegenschaft früher für die Durchführung der Hauswirt- schaftskurse genutzt wurde, ist eine entsprechende Infrastruktur mit Schulküche bereits vorhanden. Die Schulküche wurde 1998 erneuert,
dennoch sind Sanierungsarbeiten unerlässlich. Das Gebäude ist nicht isoliert und die Fenster sind bereits 50 Jahre alt. Türen, Wände und Böden sind in einem schlechten Zustand. Aus Sicherheitsgründen ist die Sanierung der Elektroinstallationen der Obergeschosse dringend not- wendig. Das Gebäude muss wärmetechnisch verbessert werden, ebenfalls sind die Anforderungen des Brandschutzes zu erfüllen. Der Dachboden und Bereiche der Aussenwände sollen innen wärmegedämmt werden. Neue Fenster führen zudem zu einer Verbesserung der Energiebilanz. Die Innentüren, Täfer und Einbauschränke sind in einem äusserst schlechten Zustand und müssen entsprechend den Brandschutzanfor- derungen ersetzt werden. Abklärungen betreffend Massnahmen die Liegenschaft behindertentauglich zu sanieren, sind vorgesehen. Nutzwertanalyse Durch die Gebäudesanierung kann das seit Jahren leer stehende Ge- bäude wieder einer kantonalen Nutzung zugeführt werden. Der Eingriff umfasst einerseits die unabhängig von der Nutzung fällig gewordenen Sanierungsmassnahmen und anderseits Investitionen, die spezifisch für die Kursdurchführung notwendig sind. Die Haushaltungsschule Weesen wurde früher bereits für die Durchführung der «Husi»-Kurse genutzt und geschätzt. Die Raumeinteilung ist ideal und erprobt. Die Grösse des Gebäudes entspricht den Bedürfnissen der «Husi»-Kurse. Durch die Küchensanierung 1998 besteht bereits eine einwandfreie Infrastruk- tur. Die Hauswirtschaftsschule Mariasee eignet sich gut für die Durch- führung der Kurse. Mit der Sanierung der Liegenschaft Mariasee in Weesen wird ein Teil des dringend benötigten Schulungsraums wieder zur Verfügung gestellt. Durch die Sanierungsmassnahmen wird die Energiebilanz des Gebäudes verbessert. Die Modernisierung der Räumlichkeiten unterstützt einen zeitgemässen Unterricht. Die Sicher- heit wird durch ein modernes Brandschutzkonzept und die Sanierung der Elektroinstallationen erhöht. Den unbestrittenen Qualitäten für die beabsichtigte Hauswirtschafts- nutzung stehen Investitionen gegenüber, die bei einer langfristigen Bei- behaltung des vorgesehenen Verwendungszwecks für die Ausbildung der Jugendlichen gerechtfertigt sind. Gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinde- rungen soll der für Behinderte zu erwartende Nutzen verhältnismässig zum wirtschaftlichen Aufwand sein. Sollten Auflagen zur behinderten- gerechten Erschliessung des Gebäudes zusätzliche und unverhältnis- mässig hohe Kosten auslösen, ist das Gesamtprojekt hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Angemessenheit neu zu beurteilen.
Tabelle 13: Termine Phase Projektierung Realisierung Beginn Hauswirtschaftskurse Jahre 2009 2009–2010 Herbst 2010
Tabelle 14: Investitionen in Franken 2009 2010 Total Investitionskosten 800 000 1 700 000 2 500 000 Übertragungskosten 1 400 000 – 1 400 000
Das Projekt ist nicht in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2009– 2012 enthalten (RRB Nr. 1158/2008). Um die Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen jedoch wieder einzuführen, hat der Kantonsrat einen Nachtragskredit von 4 Mio. Franken bewilligt. Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 320 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Sie gilt als Vor- leistung für einen Objektkredit.
2.5 Bauliche Anpassungen für den Einzug der «Husi» und Liegenschaftsübertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Hauswirtschaftsschule Bülach, Wibergstrasse 18, Bülach Ausgangslage Nach Abschaffung der Hauswirtschaftslehre an Mittelschulen wurde die kantonale Liegenschaft, Wibergstrasse 18, Bülach, nicht mehr für die Hauswirtschaftskurse genutzt und vom Verwaltungs- ins Finanzver- mögen übertragen (RRB Nr. 89/2005). Die Haushaltungsschule Bülach an der Wibergstrasse 18 in Bülach be- steht aus einem Schulgebäude Vers.-Nr. 406. Die Gebäudegrundfläche und der Umschwung betragen 3390 m2. Zurzeit mieten die Psychiatrie- klinik Hard und das Unternehmen Cecchetto Import AG die Liegen- schaft. Der Mietvertrag mit der Cecchetto Import AG endet am 31. März 2010, jener der Psychiatrieklinik Hard per 30. September 2010. Am 2. Juli 2007 beschloss der Kantonsrat durch Änderung des Mittel- schulgesetzes, die Hauswirtschaftskurse an den Mittelschulen wieder einzuführen. Die Liegenschaft Bülach ist auf den Zeitpunkt der Objekt- kreditbeantragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu übertragen. Projektziele In der Haushaltungsschule Bülach sollen wie früher Hauswirtschafts- kurse durchgeführt werden. Die Liegenschaft ist baulich in einem ziem- lich guten Zustand. Für den Einzug der Hauswirtschaftsschule sind Malerarbeiten an Wänden und Fenstern vorgesehen. Beim Dach sind Reparaturarbeiten notwendig. Zudem soll die Liegenschaft behinder- tengerecht werden. Ein Lifteinbau sowie behindertengerechte Sanitär-
anlagen sind unabdingbar. Es ist vorgesehen, die Sanierungsarbeiten in zwei Etappen durchzuführen. Die Liegenschaft soll im Herbst 2010 fürs Schuljahr 2010/11 bezugsbereit sein. Nutzwertanalyse Die Haushaltungsschule Bülach wurde früher bereits für die Durch- führung der «Husi»-Kurse genutzt. Nach entsprechenden Sanierungs- arbeiten sind die Räume für die Hauswirtschaftskurse wieder nutzbar. Die Raumeinteilung ist erprobt. Mit der Übernahme der Haushaltungs- schule Bülach wird ein Teil des dringend benötigten Schulungsraums wieder zur Verfügung gestellt. Die baulichen Massnahmen sichern die Werterhaltung des Gebäudes. Tabelle 15: Termine Phase Projektierung Realisierung Bezug Jahre 2009 2009–2010 Herbst 2010
Tabelle 16: Investitionen in Franken 2009 2010 Total Investitionskosten 250 000 500 000 750 000 Übertragungskosten 1 350 000 – 1 350 000
Das Projekt ist nicht in der Realisierungsreihenfolge für den KEF 2009–2012 enthalten. Der Betrag von Fr. 2 100 000 kann durch Einspa- rungen innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, ausge- glichen werden. Die Ausgabe für die Phase Projektierung von rund Fr. 85 000 geht zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Sie gilt als Vorleis- tung für einen Objektkredit.
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Folgende Projektanträge werden genehmigt und freigegeben für:
1. die Phase Vorstudie, Neubau zweier Turnhallen und einer Aula, Kan- tonsschule Limmattal, In der Luberzen 34, Urdorf;
2. die Phase Vorstudie, Gesamtsanierung des Berufsbildungszentrums Dietikon, Schöneggstrasse 12, Dietikon;
3. die Phase Projektierung, Sanierung der Präparierräume, Universität Zürich, Irchel Y42, Anatomisches Institut, Zürich;
4. die Phase Projektierung, Sanierung Hochschulsportanlage Fluntern, Universität Zürich, Akademischer Sportverband Zürich ASVZ, Zürich- bergstrasse 196, Zürich;
5. die Phase Vorstudie, Neubau Tierspital – Pferde-Diagnostikhalle, Universität Zürich, Vetsuisse-Fakultät, Pferdeklinik, Winterthurer- strasse 260, Zürich;
6. die Phase Projektierung, Sanierung der Hauswirtschaftsschule Maria- see, Hauptstrasse 20, Weesen;
7. die Phase Projektierung, bauliche Anpassungen für den Einzug der «Husi», Hauswirtschaftsschule Bülach, Wibergstrasse 18, Bülach. II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi