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RRB Nr. 852/2015

Gesamtschau Sportförderung des Bundes, Schreiben an das VBS

2 da settember 2015German7 min

Source zh.ch

Gesamtschau Sportförderung des Bundes, Schreiben an das VBS

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. September 2015

852. Gesamtschau Sportförderung des Bundes (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 27. Mai 2015 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bei den Kantons- regierungen drei Konzepte zu einer Gesamtschau Sportförderung des Bundes in die Vernehmlassung gegeben. Es handelt sich je um ein Konzept zum Breitensport, zum Leistungssport und zu den sportspezifischen Im- mobilien des Bundes. Die in den Konzepten dargestellten Massnahmen des Bundes sollen in zwei Etappen (2018–2020, 2024–2029) verwirklicht werden. Im Endausbau (2029) rechnet der Bund jährlich mit zusätzlich rund 50 Mio. Franken für den Breiten- und Leistungssport. Den zusätz- lichen Finanzbedarf im Bereich Immobilien beziffert er auf bis zu 365 Mio. Franken (Centro Sportivo Tenero und Sportzentrum Magglingen 280 Mio. Franken; Schneesportzentrum 60 bis 85 Mio. Franken). Das Breiten- sport- und das Leistungssportkonzept enthalten auch Empfehlungen an die Kantone und Gemeinden. Dem Schreiben des VBS beigelegt ist eine Liste mit Fragen namentlich zur Vollständigkeit, zum Finanzbedarf und zu den Prioritäten bzw. zu einer Verzichtsplanung.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, 3003 Bern (auch per Mail an aemterkonsultationen@baspo.admin.ch): Für die mit Schreiben vom 27. Mai 2015 eingeräumte Gelegenheit, zu den drei Konzepten im Rahmen der Gesamtschau zur Sportförderung des Bundes Stellung zu nehmen, danken wir Ihnen. Wir äussern uns dazu nachfolgend, wobei wir auch auf die von Ihnen unterbreiteten Fragen eingehen.

1. Allgemeines und Ausgangslage Dass der Bund seine künftige Sportförderung in einer Gesamtschau darlegt, begrüssen wir. Die drei Konzepte bieten eine breite Auslegeord- nung und können als wichtige Orientierungshilfen für alle Akteure im Breiten- und Leistungssport dienen. Eigentliche inhaltliche Lücken sind nicht festzustellen. Bezüglich Schwerpunktsetzung ist aber festzuhalten,

dass dem Schneesport nach unserer Beurteilung ungeachtet seiner Be- deutung für die Bergregionen und für das touristische Image der Schweiz ein zu grosses Gewicht beigemessen wird. Aus Sicht der Sportförderung sollten im Gegensatz zu den vorgelegten Konzepten grundsätzlich alle Sportarten gleich behandelt werden. Bezüglich der von Ihnen gestellten Fragen nach der Angemessenheit der für die Umsetzung der Konzepte vorgesehenen Bundesmittel ist an- zumerken, dass die Ausführungen in den Konzepten nicht ausreichen, um aus kantonaler Sicht eine schlüssige Beurteilung zum Mittelbedarf abzu- geben. Namentlich lässt sich nicht abschätzen, welche Investitionen in die bauliche Infrastruktur der Sportanlagen des Bundes konkret erforderlich sind. Allgemein festzuhalten ist aber, dass die Sportförderung des Bun- des wie auch diejenige der Kantone und der Gemeinden unter dem Vor- behalt der finanziellen Machbarkeit stehen.

2. Breitensportkonzept Bund Die Stossrichtung des vorgelegten Konzepts hin zu mehr Bewegungs- und Sportaktivitäten der Bevölkerung entspricht auch der kantonalen Sportförderung und der langfristigen Zielsetzung des Regierungsrates «Die Bevölkerung treibt in jedem Alter Sport und bewegt sich regelmäs- sig» (Richtlinien der Regierungspolitik 2015–2019, langfristiges Ziel 3.2). Wir begrüssen zudem, dass der Schwerpunkt der Sportförderung durch den Bund auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist. Für die weitere Bearbeitung des Konzepts und dessen künftige Um- setzung stehen folgende Anliegen und Anregungen im Vordergrund: – Jugend + Sport (J+S) ist aus kantonaler Sicht das zentrale Sportförde- rungsprogramm des Bundes. Das geltende Unterstützungsniveau ist auch künftig mindestens aufrechtzuerhalten. Im Sinne der eingangs erwähnten Gleichbehandlung der Sportarten sprechen wir uns aller- dings gegen die vorgesehene Verdoppelung der Beiträge an Schnee- sportlager aus, falls dies zulasten anderer Sportarten geht (Konzept Ziffer 6.1.2). – Der Bund bildet Sportkoordinatorinnen und -koordinatoren für die kommunale Sportförderung aus. Für den Sport zuständige Stellen in den Gemeinden sind auch wichtige Ansprechpartner der kantonalen Sportförderung. Der Kanton Zürich unterstützt deshalb den Aufbau solcher Stellen. Künftig sollte der Bund nicht mehr nur mit Ausbildung, sondern auch mit Beratung und finanzieller Unterstützung dazu bei- tragen, sportverantwortliche Stellen auf Gemeindeebene zu ermögli- chen (Konzept Ziffer 4.6.3).

– Schnittstellen zu Handlungsbereichen anderer Departemente und Bun- desämter sollten im Konzept näher definiert werden. So bildet bei- spielsweise die Bewegungsförderung Teil der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie), die ein Kernelement der Gesundheitsstrategie «Gesund 2020» des Bundes- rates darstellt. Aus Gesundheitssicht ist zudem darauf hinzuweisen, dass der gesundheitsschädigende Missbrauch von leistungssteigernden Mitteln (Doping) auch die Freizeitsportlerinnen und -sportler betrifft. Dieses Thema sollte somit nicht nur im Leistungssportkonzept, son- dern auch im Breitensportkonzept Erwähnung finden. – Unter Ziffer 3.6 des Konzepts («Raum und Umwelt») sollte neben der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch auf die Notwendigkeit der schnellen Erreichbarkeit der Anlagen des Brei- tensports hingewiesen werden. Diese ist ebenfalls von erheblicher ökologischer Bedeutung (Verminderung des Freizeitverkehrs). – Die vorgesehene Schaffung von Fachstellen für den Sport wird grund- sätzlich unterstützt. Allerdings würden wir im Gegensatz zum Kon- zept (Konzept Ziffern 6.2.2, 6.3.2) die Lösung vorziehen, dass anstel- le von zwei separaten Fachstellen (Breiten- und Erwachsenensport) eine einzige übergeordnete Fachstelle alle im Konzept definierten Ziele des Breiten- und Erwachsenensports vorantreibt. Beim Er- wachsenensport ist darauf zu achten, dass dem Seniorensport genü- gend Gewicht beigemessen wird. – Ausdrücklich begrüssen wir das Gewicht, das in Ziffer 5.3.4 des Kon- zepts dem Ehrenamt und der Freiwilligenarbeit beigemessen wird. Beides trägt den Vereinssport und ist damit für den Breitensport von elementarer Bedeutung. Der Kanton Zürich arbeitet in diesen Berei- chen eng mit dem Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dach- verband der Zürcher Sportverbände zusammen.

3. Leistungssportkonzept Bund Die Stossrichtung des Konzepts unterstützen wir. In Übereinstimmung mit ihm hat die Nachwuchsförderung auch im Kanton Zürich einen hohen Stellenwert. Für die weitere Bearbeitung des Konzepts und dessen künftige Um- setzung stehen folgende Anliegen und Anregungen im Vordergrund: – Der Kanton Zürich richtet seine Förderaktivitäten an Vereine und Leistungszentren im Nachwuchsbereich nach nationalen Strukturen und Talentdefinitionen aus. Dazu sind klare, kantonsübergreifende Kriterien des Bundes für die Aufnahme in die Sportschulen erforder- lich. Diese fehlen zum Teil, weshalb der Bund ersucht wird, die ent- sprechenden Lücken zu schliessen (Konzept Ziffern 6.1.2, 6.1.3).

– Athletinnen und Athleten sind auf ihrem ganzen sportlichen Weg stetig zu fördern. Insbesondere ist der Übergang vom Nachwuchs zur Elite stärker zu unterstützen. Deshalb sind die bestehenden Alters- grenzen bei den Unterstützungsleistungen aufzuheben und das Auf- gabengebiet der kantonalen Nachwuchsförderungsbeauftragten auf den Übergang vom Nachwuchs zur Elite auszuweiten (Konzept Zif- fern 6.1.1, 7.2). – Nationale Leistungszentren müssen eine Anbindung an Schulen ge- währleisten, die zu einem anerkannten Abschluss der Sekundarstufe II führen. Bei Bildungsangeboten für Spitzensportlerinnen und -sport- ler sowie für Trainerinnen und Trainer ist die Abstimmung des Bil- dungswegs für alle Bildungsniveaus zu verbessern und nicht auf die Hochschulen zu beschränken (Konzept Ziffer 8.1.3).

4. Immobilienkonzept Sport Der Kanton Zürich betreibt aus den Mitteln des kantonalen Sport- fonds ein eigenes Sportzentrum auf dem Kerenzerberg. Dieses wird lau- fend den Bedürfnissen angepasst und steht zurzeit vor einer grösseren Erweiterung. Bei den Bundesanlagen steht für den Kanton Zürich die Stärkung und Weiterentwicklung des Centro Sportivo Tenero aufgrund seiner Ausrich- tung auf den Jugendsport im Vordergrund. Im Bereich Leistungssport sind übergeordnete Einrichtungen gegenüber sportartspezifischen Ein- richtungen zu priorisieren. Falls ein Schneesportzentrum verwirklicht wird, unterstützen wir den Standort Lenzerheide.

5. Verzichtsplanung und finanzieller Handlungsspielraum Soweit eine Verzichtsplanung erforderlich wird, sind die für den Jugend- und Breitensport vorgesehenen Mittel vorrangig beizubehalten. Zwin- gend ist für den Kanton Zürich die Aufrechterhaltung des bisherigen Niveaus der J+S-Förderung. Soweit bei den sportspezifischen Immobi- lien eine Priorisierung erforderlich wird, werden die bestehenden Anlagen in Tenero und Magglingen gegenüber dem neuen Schneesportzentrum favorisiert.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi