RRB Nr. 858/2020
Strassen, Stadt Zürich, Winterthurerstrasse HVS 17, Projektgenehmigung
9 da settember 2020German3 min
Source zh.ch
Strassen, Stadt Zürich, Winterthurerstrasse HVS 17, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2020
858. Strassen (Zürich, Winterthurerstrasse HVS 17)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich (TAZ) reichte mit Schreiben vom 22. Juli 2020 das Projekt betreffend Sanierung der Winterthurerstrasse, im Be- reich der Haltestelle Langmauerstrasse, Zürich (Projekt Nr. 14 138), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Winterthurerstrasse (Hauptverkehrsstrasse HVS 17) gilt im Pro- jektperimeter als überkommunale Strasse im Sinne von § 43 StrG. Das Projekt sieht eine hindernisfreie Ausgestaltung der Haltestelle Langmauerstrasse vor. Die Haltestelle wird somit von den bestehenden 57 m auf normgemässe 69 m verlängert und die beiden Haltekanten wer- den auf 0,3 m erhöht. Ebenso werden die Strassenränder der neuen Geo- metrie angepasst. Der Strassenoberbau wird im ganzen Projektperimeter erneuert. Im Rahmen des Projektes sollen auch die Werkleitungen er- neuert werden. Der Baubeginn ist für den Herbst 2020 geplant. Mit Schreiben vom 6. Juli 2020 hat das TAZ den Antrag gestellt, die Werkleitungsarbeiten an der Winterthurerstrasse vor der Genehmigung des Strassenbauprojektes ausführen zu dürfen. Damit die Arbeiten an den Werkleitungen, u. a. der Gasversorgung, vor dem Beginn der Heizperiode im Herbst abgeschlossen werden können und weil das Strassenbaupro- jekt nicht vor dem Herbst 2020 genehmigt werden konnte, stimmte das Amt für Verkehr mit Schreiben vom 10. Juli 2020 dem Antrag um vor- zeitige Baufreigabe für die Werkleitungen zu. Dies erfolgte unter der Vo- raussetzung, dass bei einer Ablehnung des Strassenbauprojektes oder aufgrund einer zeitlichen Verschiebung der Genehmigung die Oberflä- che der Winterthurerstrasse im ursprünglichen Zustand instand gestellt werden muss. Das Amt für Verkehr hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 30. September 2019 Stellung genommen. Die darin angebrachten Bemerkungen sind vollumfänglich in das Projekt eingeflossen und die Begehrensäusserung gilt somit als bereinigt. Mit dem geplanten Vorhaben werden die Verkehrsführung und die Strassengeo- metrie der überkommunalen Winterthurerstrasse nicht verändert, womit das Projekt den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsver- fassung (LS 101) entspricht.
Im Projekt sind an der Strassenoberfläche nur marginale Anpassun- gen ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung vorgesehen. Aus die- sem Grund wurde auf das Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 StrG sowie auf die Planauflage gemäss § 16 StrG verzichtet. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 643 vom 8. Juli 2020 wurde das Projekt festgesetzt. Die Projektfest- setzung ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Winterthurerstrasse im Be- reich der Haltestelle Langmauerstrasse betragen voraussichtlich rund Fr. 1 585 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendun- gen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 087 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung der Winterthurerstrasse, im Bereich der Haltestelle Langmauerstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli