RRB Nr. 858/2021
Heusser-Staub-Fonds, Ersatzwahl++ + .+3 .+3.+
25 d’avust 2021German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021
858. Finanzdirektion, Kommissionen (Amtsdauer 2019–2023,
Erwägungen
Ersatzwahl) Der Heusser-Staub-Fonds ist eine selbstständige, privatrechtliche Stiftung nach Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210). Sein Stiftungsrat wird als Verwaltungskommission bezeichnet und be- steht aus fünf Mitgliedern. Wahlorgan ist gemäss der Stiftungsurkunde vom 11. Januar 1919 der Regierungsrat. Mit Schreiben vom 11. Juli 2021 ersucht der Heusser-Staub-Fonds den Regierungsrat um die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Verwaltungskommission. Der Heusser-Staub-Fonds schlägt Dr. Anton H. Bucher-Bechtler, Küsnacht, als neues Mitglied vor. Dr. Anton H. Bucher-Bechtler hat sich bereit erklärt, dieses Amt zu über- nehmen. Seit Beginn der neuen Amtsdauer (2019–2023) wird der Heusser-Staub- Fonds ohne Mitwirkung des Kantons geführt (vgl. RRB Nr. 581/2019). Eine Wahl durch den Regierungsrat gemäss der Stiftungsurkunde vom 11. Januar 1919 ist daher nicht mehr zweckmässig. Folgerichtig ist für die Zukunft auf die Funktion als Wahlorgan zu verzichten, sodass mit dem vorliegenden Beschluss letztmals ein Mitglied der Verwaltungskom- mission vom Regierungsrat gewählt wird. Es liegt damit am Heusser- Staub-Fonds, seiner Aufsichtsbehörde die Bestimmung eines neuen Wahl- organs bzw. eine entsprechende Änderung der Stiftungsurkunde zu be- antragen (vgl. Art. 83d bzw. 85 ff. ZGB).
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglied der Verwaltungskommission des Heusser-Staub-Fonds wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt: Dr. Anton H. Bucher-Bechtler, Küsnacht.
II. Der Regierungsrat verzichtet für die Zukunft auf die Funktion als Wahlorgan der Verwaltungskommission des Heusser-Staub-Fonds.
III. Mitteilung an die Verwaltungskommission des Heusser-Staub- Fonds, Mühlebachstrasse 20, 8008 Zürich, Dr. Anton H. Bucher-Bechtler (durch die Finanzdirektion) sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli