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Decision

RRB Nr. 861/2015

HEA Holzenergie AG, Berichterstattung, Auftrag

9 da settember 2015German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2015

861. HEA Holzenergie AG (Berichterstattung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die HEA Holzenergie AG (HEA; ehemals Heizgenossenschaft Affol- tern a. A.) betreibt einen Holzschnitzel-Wärmeverbund mit 8,4 MW Heiz- leistung, der 1999 nach Liquiditätsproblemen saniert werden musste. Der Kanton gewährte der HEA 1999 einen Sanierungsbeitrag à fonds perdu von 3 Mio. Franken und einen zinslosen, bedingt rückzahlbaren Beitrag von höchstens 2,2 Mio. Franken (RRB Nr. 1037/1999). Die Baudirektion wurde beauftragt, die Sanierung zu überwachen und ab 2008 alle zwei Jahre Bericht zu erstatten (RRB Nr. 815/2007). Ab 2005 erreichten die Anlagen der Wärmezentrale das Ende ihrer technischen Lebensdauer und mussten erneuert werden. Die Bilanzgewinne der jeweiligen Geschäfts- jahre wurden dazu verwendet, die Rückstellungen für die Anlagenerneue- rung aufzustocken. Aus diesem Grund konnte die HEA das zinslose Dar- lehen von 2,2 Mio. Franken nicht weiter zurückzahlen (RRB Nr. 1526/ 2010). 2005 überwies die HEA dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft einen einmaligen Betrag von Fr. 35 030 zur Tilgung des zinslosen Darlehens (RRB Nr. 1102/2005).

B. Berichterstattung 2011–2014 2012 hat die HEA für insgesamt 13 Mio. Franken die Heizzentrale er- neuert, die Kapazität der Feuerungsleistung um rund einen Fünftel ausge- baut sowie das Netz und die Effizienz des Betriebes optimiert. Gut 40% dieser Investitionen konnte aus den Rückstellungen finanziert werden. Für die verbleibenden 60% gewährte die Neue Aargauer Bank (NAB) am 29. April 2014 eine Kreditlimite von 8,35 Mio. Franken, wovon die HEA 7,6 Mio. Franken beanspruchte. Dieser Kredit ist bis spätestens 2024 zu- rückzuzahlen, wovon in den ersten beiden Jahren je Fr. 500 000 und da- nach jährlich 1 Mio. Franken. Gemäss Finanzplan ist die HEA in der Lage, die Kreditkosten für dieses Fremdkapital, bestehend aus Amortisationen und Zinsen, aus dem laufenden Betrieb zu decken.

Das zinslose Darlehen des Kantons an die HEA wird seit August 1999 linear über 20 Jahre abgeschrieben und beträgt nach der Rückzahlung von 2005 noch Fr. 2 164 970. Am 31. Dezember 2014 betrug der Restbuch- wert noch Fr. 505 156. Den abgeschriebenen Teil des Darlehens weist der Kanton in seinen Büchern als Eventualforderung aus (31. Dezember 2014 Fr. 1 659 814). Gemäss Berichterstattung 2010 (vgl. RRB Nr. 1526/2010) ist nach vier Jahren zu prüfen, ob eine weitere Teilrückzahlung des zinslo- sen Darlehens nach den im Darlehensvertrag vom 6. August 1999 festge- setzten Bedingungen möglich ist. Dies ist nicht der Fall: Der hohe Finanz- bedarf für die Abschreibung der Investitionen und die Rückzahlung des Bankkredites der NAB erlauben es nicht, in den kommenden Jahren das zinslose Darlehen gegenüber dem Kanton, wie auch dasjenige der Ge- meinde Affoltern a. A. (Fr. 400 000) abzutragen. Unter der Bedingung, dass die Gemeinde Affoltern a. A. auf eine Rückzahlung ihres Darlehens verzichtet und weiterhin keine Gewinnausschüttung erfolgt, wird keine Teilrückzahlung des Darlehens an den Kanton fällig (vgl. Ziff. 4 Darle- hensvertrag vom 6. August 1999).

C. Nächste Berichterstattung Die HEA ist mit ihren vollständig erneuerten Anlagen und den arron- dierten Absatzgebieten für die Zukunft gut aufgestellt. Sie wird sich aber in den kommenden Jahren in einem engen finanziellen Rahmen bewe- gen. Es sind daher keine massgeblichen Änderungen des Geschäftsganges zu erwarten. Eine erneute Berichterstattung und Neubeurteilung des Darlehens ist deshalb erst wieder 2020 (statt regulär 2017) angezeigt. Zu diesem Zeitpunkt wird die kantonsinterne Abschreibungsdauer abgelau- fen (31. August 2019) und das Geschäftsjahr 2018/2019 abgeschlossen sein. Vorbehalten bleibt eine Zwischenberichterstattung bei ausserge- wöhnlichen Entwicklungen. Die Baudirektion wird weiterhin die Ge- schäftsberichte und die Berichte der Revisionsstelle einsehen sowie den Kontakt zu den Gesellschaftsorganen wahrnehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Berichterstattung zur Entwicklung der HEA Holzenergie AG, Affoltern am Albis, wird Kenntnis genommen.

II. Die Baudirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat 2020 den nächsten Bericht über die HEA Holzenergie AG zu erstatten. Vorbehal- ten bleibt eine Zwischenberichterstattung bei massgeblichen Änderun- gen der finanziellen Lage der HEA Holzenergie AG.

III. Mitteilung an den Gemeinderat Affoltern am Albis, Postfach 330, 8910 Affoltern am Albis, an die HEA Holzenergie AG, Kronenplatz, Post- fach 371, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi