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RRB Nr. 868/2017

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Mettmenstetten, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

27 da settember 2017German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Mettmenstetten, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. September 2017

868. Gemeindeordnung (Gemeinde Mettmenstetten)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zu- ständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung (GO). Die Gemein- deordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam (§ 4 Abs. 1 Gemeindegesetz vom 15. April 2015 [GG]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde und der Politischen Gemeinde Mettmenstetten haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Ge- meinde sowie sinngemäss die Auflösung der Primarschulgemeinde Mett- menstetten beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Der Gemein- devorstand bestimmt das Datum des Inkrafttretens der totalrevidierten Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Mettmenstetten, die auch die notwendigen Anpassungen an das neue Gemeindegesetz vom 20. April 2015 enthält. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeindevorstand der politischen Gemeinde Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung werden die bis da- hin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Mettmenstet- ten und die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Mettmenstetten aufgehoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten am 21. Mai 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Mettmenstetten, Gemeindever- waltung, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, den Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bil- dungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi