RRB Nr. 870/2019
Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2020/2021 (Bachelor) und 2024/2024 (Master), Festlegung
25 da settember 2019German3 min
Source zh.ch
Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2020/2021 (Bachelor) und 2024/2024 (Master), Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2019
870. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium,
Erwägungen
Studienjahre 2020/2021 (Bachelor) und 2023/2024 (Master) Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 1. Dezember 2010 (Zulassungsbeschränkungsverordnung, LS 415.432) legt der Regie- rungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudien- gänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudien- gänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2020/2021 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich der Schwei- zerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Gründen frühzeitig be- kannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studien- jahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2020 auf der Grundlage der Vor- anmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zulassungsbeschränkungs- verordnung). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 899/2018 die Aufnahmekapa- zität für das erste Studienjahr 2019/2020 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 422 (Humanmedizin: 372 Plätze einschliess- lich 20 Plätzen für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vet- suisse-Fakultät Zürich auf 90 Studienplätze festgelegt; für das erste Stu- dienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedi- zin auf 365, für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 70 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahmekapazität bei der Zahnmedi- zin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die lang- jährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe. Die Aufnahmekapazität von 372 Plätzen in Humanmedizin galt erst- mals für das Studienjahr 2017/2018 und wurde damals im Vergleich zum Vorjahr um 72 (Bachelor) bzw. 65 (Master) Plätze erhöht (RRB Nr. 738/ 2016). Dies erfolgte im Zuge des Sonderprogramms Humanmedizin des Bundes und wird im Rahmen des Bildungsnetzwerkes Humanmedizin umgesetzt. Diesem gehören neben der Universität, den universitären Spi- tälern des Kantons Zürich und den bisherigen Lehr- und Partnerspitä-
lern neu die ETH Zürich und die Hochschulen St. Gallen, Luzern und Tessin an. Die Kapazität für die Veterinärmedizin wurde gemäss RRB Nr. 899/2018 auf das Studienjahr 2019/2020 um zehn Plätze erhöht. An der bisherigen Aufnahmekapazität in Humanmedizin und Veteri- närmedizin ist festzuhalten, da sich die Rahmenbedingungen nicht ver- ändert haben. Universität und Kanton nehmen mit diesen Aufnahme- kapazitäten ihre Verantwortung für eine zahlenmässig genügende Aus- bildung von Ärztinnen und Ärzten für die Humanmedizin wie für die Veterinärmedizin wahr. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 26. August 2019 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich ausgesprochen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahres 2020/2021 wird fol- gende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätzen für Chiropraktik): 372 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.
II. Für die anschliessenden Masterstudiengänge der Medizinischen Fa- kultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahres 2023/ 2024 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (ein- schliesslich höchstens 20 Plätzen für Chiropraktik): 365 Plätze; Zahnmedi- zin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an den Universitätsrat, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli