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Decision

RRB Nr. 879/2017

Private Spital- und Klinikschulen, Beitragsberechtigung, Erneuerung

27 da settember 2017German3 min

Source zh.ch

Private Spital- und Klinikschulen, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. September 2017

879. Private Spital- und Klinikschulen (Beitragsberechtigung)

Erwägungen

Gestützt auf § 14a des Volksschulgesetzes bieten folgende Spital- und Kli- nikschulen Unterricht für Kinder und Jugendliche im Volksschulalter an: Spital- und Klinikschulen mit kantonaler Trägerschaft: – Klinikschulen der Psychiatrischen Universitätsklinik – Spitalschule der Adoleszentenstation der Klinik Schlosstal – Patientenschule der Kinderklinik des Kantonsspitals Winterthur Spital- und Klinikschulen mit privater Trägerschaft: – Spitalschule der Klinik Lengg AG – Spitalschulen des Kinderspitals Zürich Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Mit RRB Nr. 1445/2013 erteilte der Regie- rungsrat den Spital- und Klinikschulen mit privater Trägerschaft eine bis 31. Dezember 2017 befristete Beitragsberechtigung. Mit Schreiben vom 30. Juni 2017 bzw. 4. September 2017 ersuchen das Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung und die Klinik Lengg AG um Erneuerung der Beitrags- berechtigung. Gestützt darauf ist die Beitragsberechtigung für folgende Spital- und Klinikschulen mit privater Trägerschaft weiterhin anzuerken- nen und um vier Jahre zu verlängern: – Spitalschule der Klinik Lengg AG, Zürich (EPI-Spitalschule) – Spitalschulen des Kinderspitals Zürich, Zürich (Kinderspital Zürich, Rehabilitationszentrum, Affoltern a. A., und Psychosomatische Thera- piestation, Zürich) Die voraussichtlichen Staatsbeiträge sind Teil der für die Spital- und Klinikschulen im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2018–2021 zur Verfügung stehenden Mittel. Sie werden gemäss § 12 Abs. 2 der Spital- schulverordnung vom 28. August 2013 vom Volksschulamt ausgerichtet.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der folgenden Spitalschulen wird mit Wir- kung ab 1. Januar 2018 erneuert: – Spitalschule der Klinik Lengg AG, Zürich – Spitalschulen des Kinderspitals Zürich, Zürich

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2021. Gesuche um Erneuerung sind bis 31. Juli 2021 beim Volksschulamt, Abteilung Sonder- pädagogisches, einzureichen.

III. Wesentliche Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vor- gängigen Genehmigung durch das Volksschulamt.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Spitalschule der Klinik Lengg AG, Bleulerstrasse 60, 8008 Zürich (E), die Spitalschulen des Kinderspitals Zürich, Steinwies- strasse 75, 8032 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion, die Gesund- heitsdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi