RRB Nr. 880/2021
Meliorationen, Flurgenossenschaft Rümlang, Unterhaltsplan und Statuten, Genehmigung
25 d’avust 2021German2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2021
880. Meliorationen, Flurgenossenschaft Rümlang
Erwägungen
(Genehmigung Unterhaltsplan und Statuten) Die Flurgenossenschaft Rümlang ersucht um die Genehmigung des neuen Unterhaltsplans für die Meliorationsanlagen vom 17. Dezember 2018 und der neuen Statuten, die von der Genossenschaftsversammlung am 25. April 2013 und am 19. April 2018 beschlossen wurden. Der Übersichtsplan 1 : 5000 zur Unterhaltsordnung der Flurgenossen- schaft Rümlang aus dem Jahr 1988, aus dem sich das Beizugsgebiet der Genossenschaft und alle zu unterhaltenden Anlagen ergeben, entsprach nicht mehr den durch die Bauentwicklung veränderten tatsächlichen Ver- hältnissen sowie den technischen Anforderungen. Der überarbeitete Unterhaltsplan, der dieser Entwicklung Rechnung trägt, wurde mit Publi- kation vom 21. Juni 2013 öffentlich aufgelegt. Während der 30-tägigen Auflagefrist sind keine Rekurse eingegangen. Auch die Statuten vom 18. Mai 1988 entsprachen nach verschiedenen Gesetzesänderungen und Änderungen tatsächlicher Natur nicht mehr den an sie gestellten Anforderungen. Die Genossenschaft hat deshalb an ihren Versammlungen vom 25. April 2013 und 19. April 2018 neue Sta- tuten beschlossen, welche die bisherigen ersetzen sollen. Die neue Unterhaltsordnung und die neuen Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu genehmigen (§§ 104 Abs. 2 und 51 Abs. 5 Landwirtschaftsgesetz vom 2. September 1979 [LS 910.1]).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Unterhaltsplan für die Meliorationsanlagen der Flurgenossen- schaft Rümlang, Übersichtsplan 1 : 5000 vom 17. Dezember 2018, wird genehmigt.
II. Der Vorstand der Flurgenossenschaft Rümlang wird eingeladen, Änderungen und Ergänzungen periodisch nachtragen zu lassen und diese dem Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, unaufgefordert mitzuteilen.
III. Die von der Genossenschaftsversammlung am 25. April 2013 und 19. April 2018 beschlossenen Statuten der Flurgenossenschaft Rümlang werden genehmigt.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an – Flurgenossenschaft Rümlang, Andreas Sauter, Reckenholzstrasse 215, 8046 Zürich – Gemeinde Rümlang, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang – Notariat Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt – Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf – Baudirektion
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli