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RRB Nr. 904/2023

Greifenseeschutzgebiet, Rangerdienst 2023-2027, Ausgabe, Rahmenvertrag, Ermächtigung

12 da fanadur 2023German5 min

Source zh.ch

Greifenseeschutzgebiet, Rangerdienst 2023-2027, Ausgabe, Rahmenvertrag, Ermächtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023

904. Greifenseeschutzgebiet, Rangerdienst 2023 bis 2027 (Ausgabe, Rahmenvertrag, Ermächtigung)

Erwägungen

A. Vorhaben Das Greifenseeschutzgebiet ist das grösste Naturschutzgebiet im Kan- ton Zürich. Es beherbergt eine Vielzahl von Lebensgemeinschaften, darunter zahlreiche geschützte und besonders gefährdete Arten. Die Fachstelle Naturschutz (FNS) des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) ist gestützt auf § 2a Abs. 1 der Kantonalen Natur- und Heimat- schutzverordnung vom 20. Juli 1977 (LS 702.11) die für den Vollzug der überkommunalen Naturschutzverordnungen zuständige Stelle im Kan- ton Zürich. Für eine ausreichende Einhaltung der Schutzbestimmungen dieser Verordnungen soll ein Rangerdienst eingesetzt werden. Neben der bereits bestehenden Reservatsaufsicht nach Art. 11 Abs. 1 der Verordnung vom 21. Januar 1991 über die Wasser- und Zugvogelre- servate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV, SR 922.32) kann die zuständige kantonale Fachstelle gestützt auf Art. 12 Abs. 2 WZVV für die Aufsicht der Reservate weitere Fachpersonen beiziehen. Für das Greifenseeschutzgebiet ist ein Rangerdienst für die Aufsicht und Information sinnvoll und nötig. Der Rangerdienst sorgt, gestützt auf die Verordnung zum Schutz des Greifensees vom 3. März 1994 sowie auf Art. 12 Abs. 2 WZVV, für die Einhaltung der Zonenbestimmungen der Schutzzonen I, II, IVA und V durch die Besucherinnen und Besucher und informiert diese über die biologischen Werte des Gebiets. Der Auftrag des Rangerdienstes umfasst im Wesentlichen die folgen- den Leistungen: – Planung, Budgetierung, Leitung und Durchführung des Rangerdienstes – Personaladministration der Rangerinnen und Ranger – Rundgänge im Schutzgebiet – Information der Besucherinnen und Besucher – Datenmanagement und Dokumentation – Wissenstransfer – Berichterstattung

Die Greifensee-Stiftung führt sowohl die Naturstation Silberweide am oberen Greifensee als auch seit 2009 einen professionellen Ranger- dienst. Das Rangerteam bringt viel Erfahrung mit und kennt sich im Gebiet bestens aus. Mit der Nähe zur Naturstation Silberweide als Um- weltbildungsstation können weitere Synergien genutzt werden. Die Grei- fensee-Stiftung ist daher prädestiniert, den Rangerdienst, der bereits in der Vergangenheit im Rahmenvertragsverhältnis abgewickelt wurde, am viel begangenen Greifensee weiterhin durchzuführen. Mit der vorgesehenen Dienstleisterin soll für den Einsatz eines Ranger­ dienstes ein Rahmenvertrag über fünf Jahre rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden, dessen Grundlage die erwähnten Arbeiten und Anforderungen gemäss Pflichtenheft Ranger­ dienst der FNS vom 12. April 2018 bilden. Die Rahmenvertragspartnerin erhält durch Abschluss des Vertrags keinen Anspruch auf den tatsäch- lichen Abruf der in Aussicht gestellten Leistungen. Der Umfang der während der Vertragslaufzeit abgerufenen Leistungen wird durch den tatsächlichen Bedarf bestimmt und erfolgt vorbehältlich der Bewilligung der jeweiligen Jahresbudgets.

B. Kosten Die Fischerei- und Jagdverwaltung des ALN beteiligt sich an den Kos- ten des Rangerdienstauftrags gemäss Art. 12 WZVV mit jährlich Fr. 15 000, davon sind Fr. 5000 für die fischereirechtlichen Aufsichtstätigkeiten vor- gesehen. Im Übrigen werden die Mittel für die Finanzierung des Ran- gerdienstauftrags gestützt auf § 2 lit. c des Natur- und Heimatschutz- fondsgesetzes vom 17. März 1974 (NHFG, LS 702.21) aus dem Natur- und Heimatschutzfonds (NHF) geleistet. Die Finanzierung durch den NHF ist gerechtfertigt. Es stehen keine anderen Finanzierungsquellen (weitere Staatsmittel oder Bundesmittel) zur Verfügung. Gemäss § 4 Abs. 1 NHFG liegt die Zuständigkeit für die Beschlussfassung über die Verwendung der Fondsmittel beim Regierungsrat. Die Zusammensetzung der Kosten ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Arbeiten Kosten in Franken Durchführung Rangerdienst (Anteil Natur- und Heimatschutzfonds) 1 025 000 Durchführung Rangerdienst (Anteil ALN) 75 000 Reserve (rund 18%), zulasten Natur- und Heimatschutzfonds 200 000 Gesamtkosten 1 300 000

Die Reserve von 18% der Kosten begründet sich durch die Berück- sichtigung von unvorhersehbaren Kosten. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Besucheraufkommen starken Schwankungen ausgesetzt ist und sich somit die Anzahl der Aufsichtsstunden sowie der Aufwand für die Berichterstattung, das Datenmanagement und die Dokumentation erhöhen können.

C. Budgetdeckung Vom Ausgabenbetrag zulasten des Natur- und Heimatschutzfonds von insgesamt Fr. 1 225 000 sind Fr. 980 000 in der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, eingestellt, davon Fr. 245 000 im Budget 2023 sowie je Fr. 245 000 in den Planjahren 2024, 2025 und 2026 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2023–2026. Der fehlende Betrag von Fr. 245 000 ist im Planjahr 2027 des KEF in der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, einzustellen. Vom Ausgabenbetrag zulasten des ALN von insgesamt Fr. 75 000 sind Fr. 60 000 in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, eingestellt, davon Fr. 15 000 im Budget 2023 sowie je Fr. 15 000 in den Planjahren 2024, 2025 und 2026 des KEF 2023–2026. Der fehlende Betrag von Fr. 15 000 ist im Planjahr 2027 des KEF der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, einzustellen. Aus den Leistungen resultieren keine zusätzlichen Folgekosten. Nach Abschluss des Projekts wird jedoch voraussichtlich weiterhin ein Ranger­ dienst notwendig sein. Dafür wird zu gegebener Zeit ein separater Kredit beantragt. Mit der Erteilung des Rangerdienstauftrags im Greifenseeschutzge- biet an die Greifensee-Stiftung wird diese direkt in ihrer gemeinnützi- gen Zielsetzung und ihren lokalen Tätigkeiten unterstützt. Diese Ver- gabe erfüllt die Voraussetzung gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. a der Interkan- tonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, LS 720.1) und ist somit vom Anwendungsbereich der IVöB sowie der Submissionsverordnung (LS 720.11) ausgenommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Rangerdienst im Greifenseeschutzgebiet wird eine Aus- gabe von insgesamt Fr. 1 300 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 1 225 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, und Fr. 75 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur.

II. Die Baudirektion wird ermächtigt, mit der Greifensee-Stiftung, Uster, einen Rahmenvertrag für 2023 bis 2027 über die Arbeiten des Rangerdienstes im Greifenseeschutzgebiet gemäss Angebot vom 13. De- zember 2022 zu Fr. 1 100 000 abzuschliessen. Dieser Betrag kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 300 000 erhöhen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli