RRB Nr. 909/2009
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Grüningen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
10 da zercladur 2009German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Grüningen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2009
909. Gemeindeordnung (Grüningen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Grüningen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 8. Februar 2009 eine Totalrevi- sion ihrer Gemeindeordnung beschlossen. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an das Gesetz über die politischen Rechte und an die Kantonsverfassung. Für die Erneuerungswahlen der an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane werden anstelle von gedruckten Wahlvorschlägen leere Wahlzettel verwendet. Die Gemeindeordnung bestimmt die Stimmberechtigten in der Gemeindeversammlung als zu- ständiges Organ zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts, soweit keine Pflicht zur Aufnahme besteht. Soweit eine Pflicht zur Aufnahme besteht, ist der Gemeinderat dafür zuständig. Ebenso ist der Gemeinderat zu- ständig, ein Gemeindereferendum zu unterstützen. Im Weiteren wer- den die Finanzbefugnisse neu geordnet. Der Gemeinderat ernennt die Betreibungsbeamtin oder den Betreibungsbeamten anstelle einer Wahl an der Urne. Die Gesundheitskommission wird aufgehoben, deren Auf- gaben kommen neu dem Gemeinderat zu. Frau und Mann sind in den einzelnen Bestimmungen grundsätzlich sprachlich gleich behandelt. Die Neuerungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Grünin- gen am 8. Februar 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Grüningen, Stedtligass 12, 8627 Grü- ningen, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi