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Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2013/2014 (Bachelor) und 2016/2017 (Master), Festlegung, Erhöhung der Aufnahmekapazität

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. September 2012

909. Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahre 2013/14 (Bachelor) und 2016/17 (Master); Erhöhung der Aufnahmekapazität

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1719/2010 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengän- gen der Universität Zürich vom 1. Dezember 2010 (Zulassungsbeschrän- kungsverordnung, LS 415.432) neu erlassen. Der Neuerlass erfolgte unter anderem aufgrund der Umstellung des Medizinstudiums auf das Bolog- namodell mit seinen gestuften Studiengängen. Die Regelungen betref- fend Zuständigkeit und Verfahren zur Festlegung der Studienplätze blieben im Wesentlichen unverändert. Gemäss § 3 der Zulassungsbeschränkungsverordnung legt der Regie- rungsrat jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstu- diengänge sowie für das erste Studienjahr der anschliessenden Master- studiengänge des betreffenden Studiengangs (Kohorte) unter Berück- sichtigung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) aus planerischen Gründen die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2013/14 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über allfällige Zulassungsbeschränkungen zum be- treffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2013 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Uni- versitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 3 Zu- lassungsbeschränkungsverordnung). Der Regierungsrat hat im September 2011 die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2012/13 der Bachelorstudiengänge an der Medi- zinischen Fakultät auf 290 (Humanmedizin: 240 Plätze, einschliesslich 20 Plätze für Chiropraktik; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse- Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt; für das erste Studien- jahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 240, für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 60 Plätze festgelegt (RRB Nr. 1066/2011). Die geringere Aufnahmeka-

pazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der Bachelor- zur Masterstufe.

B. Bedarfsklärung auf nationaler Ebene Der Regierungsrat hat sich 2011 dafür ausgesprochen, den Bericht des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierats (SWTR) vom Herbst 2007 zu den Ausbildungsplätzen in der Humanmedizin zu aktua- lisieren und im Hinblick auf möglichen zusätzlichen Handlungsbedarf in einem nationalen Rahmen überprüfen zu lassen (vgl. RRB Nr. 1066/ 2011). Der Bericht des Bundesrates vom 23. November 2011 zur Stra- tegie gegen Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin emp- fiehlt zur Stabilisierung des heute verfügbaren ärztlichen Arbeitsvolu- mens «aus eigener Kraft» eine Erhöhung der Anzahl Arztdiplome auf jährlich 1200–1300 (2012: rund 880 Abschlüsse). Gestützt auf diesen Be- richt hat sich eine Arbeitsgruppe der Plattform «Zukunft ärztliche Bil- dung» unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheitswesen und der SUK und unter Einbindung der fünf medizinischen Fakultäten ein- gehend mit Fragen zur künftig erforderlichen Ausbildungskapazität aus- einandergesetzt. In ihrem Bericht zur Erhöhung der Abschlusszahlen in Humanmedizin vom 29. Mai 2012 spricht sich die Arbeitsgruppe für eine Erhöhung der Anzahl Arztdiplome auf 1100 bis zum Ende des Stu- dienjahres 2018/19 aus. Diesem Ziel haben auch der Bund bzw. das Eid- genössische Departement des Innern und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zugestimmt. Damit besteht gesamtschweizerisch ein breit abgestützter Konsens, die Ausbildungskapazität in Humanmedizin mittelfristig um rund 300 Stu- dienplätze zu erhöhen.

C. Umsetzung an der Medizinischen Fakultät Die Medizinische Fakultät hat schon frühzeitig im Auftrag der Uni- versitätsleitung eine Erhöhung ihrer Aufnahmekapazität geprüft. Im Bericht «Szenario Studienplatzerhöhung +60 Studierende Humanmedi- zin» vom 7. Mai 2012 hält sie fest, dass eine Erhöhung der bestehenden Aufnahmekapazität um höchstens 60 Plätze bei gleichbleibend hoher Ausbildungsqualität bereits auf Beginn des Studienjahres 2013/14 mög- lich ist, sofern zusätzliche Räumlichkeiten und Mittel zur Verfügung gestellt und die Zusammenarbeit mit Lehrspitälern und Grundver- sorgern ausgebaut werden. Gemäss dem Bericht ist im vorklinischen Studium die Erhöhung der Kapazität weitgehend im Rahmen der be- stehenden Infrastruktur möglich, allerdings verbunden mit Einschrän- kungen im Praktikumsbetrieb.

Für das klinische Studium (3. Studienjahr, ab 2015) sind demgegen- über zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich. Benötigt werden insbe- sondere weitere Gruppenräume (600–800 m2), für jedes Studienjahr ein Hörsaal mit einer Kapazität von 300 Plätzen sowie ein grosser klinischer Kursraum. Diese Räumlichkeiten sollen, zusätzlich zur effizienteren Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur, im Sinne einer Über- gangslösung mietweise in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich, dem Universitätsspital Zürich und dem Careum Bildungszentrum bereitge- stellt werden. Längerfristig ist die für die Ausbildung benötigte Infra- struktur im Rahmen des Projekts «Strategische Entwicklungsplanung USZ/UZH (SEP)» sowie der Erweiterung Irchel zu planen. Für die Durchführung des klinischen Gruppenunterrichts am Kranken- bett ist der Ausbau der Zusammenarbeit mit Lehrspitälern sowie ambu- lanten Einrichtungen, einschliesslich Praxen der Grundversorgung, er- forderlich. Die Medizinische Fakultät bereitet zurzeit die erforderlichen Absprachen mit den betreffenden Institutionen vor. Schliesslich müssen für das vorklinische wie klinische Studium zusätzliche Dozierende (Lehr- aufträge) gewonnen werden.

D. Kosten Die Bruttokosten der Kapazitätserhöhung belaufen sich im Endaus- bau ab 2018 auf jährlich rund 11–14 Mio. Franken. Im ersten Studien- jahr 2013/14 wird mit Kosten von 1,3–1,7 Mio. Franken gerechnet. Diese Kostenschätzung beruht auf einer Hochrechnung der Pauschalbeiträge für Studierende gemäss Interkantonaler Universitätsvereinbarung (IUV) und auf der detaillierten Berechnung der zusätzlich benötigten Mittel durch die Fakultät. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus der IUV (Beiträge für ausserkantonal Studierende) im Umfang von jährlich rund 5,5 Mio. Franken gegenüber. Die Nettokosten der Kapazitätserhöhung belaufen sich somit auf jährlich rund 5,5–9,5 Mio. Franken. Noch offen ist in diesem Zusammenhang, in welchem Umfang sich der Bund an die- sen Zusatzkosten beteiligt. Hinzu kommen einmalige Aufwendungen für Anschaffungen der Ins- titute und Kliniken und die Ausstattung der Gruppenräume in der Höhe von rund 1,3 Mio. Franken. Die zusätzlichen Aufwendungen für die Kapazitätserhöhung sind im Rahmen der ordentlichen KEF-Planung im Globalbudget der Univer- sität einzustellen. Die Notwendigkeit der Erhöhung der Ausbildungskapazität in der Humanmedizin ist landesweit ausgewiesen und in zeitlicher Hinsicht dringlich. Mit der Erhöhung der Ausbildungskapazität um 60 auf 300 Plätze nimmt die Medizinische Fakultät der Universität ihre Ver-

antwortung wahr und trägt ihren Teil dazu bei, dass in der Schweiz auch künftig Ärztinnen und Ärzte in angemessener Zahl ausgebildet werden können. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 20. August 2012 für die Erhöhung der Ausbildungskapazität ausgesprochen. Die übrigen medizinischen Fakultäten in der Schweiz prüfen zurzeit eben- falls die Erhöhung ihrer Aufnahmekapazitäten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bachelorstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2013/14 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (einschliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veteri- närmedizin: 80 Plätze.

II. Für die anschliessenden Masterstudiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät Zürich des ersten Studienjahrs 2016/ 17 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin (ein- schliesslich höchstens 20 Plätze für Chiropraktik): 300 Plätze; Zahn- medizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 60 Plätze. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an den Universitätsrat und an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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