RRB Nr. 909/2023
Kantonale Mittelschulen, Projekt Gymnasium 2022, Sozialplan
12 da fanadur 2023German6 min
Source zh.ch
Kantonale Mittelschulen, Projekt Gymnasium 2022, Sozialplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023
909. Kantonale Mittelschulen, Projekt Gymnasium 2022
Erwägungen
(Sozialplan) Der Bildungsrat hat am 13. März 2017 den Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich (BRB Nr. 4/2017) und die Lektionentafel (BRB Nr. 5/2017) auf der Grundlage des Lehrplans 21 erlassen. Um den An- schluss an die Volksschule weiterhin optimal gewährleisten zu können, wurden im Rahmen des Projekts «Gymnasium 2022» die Stundentafeln der Untergymnasien überarbeitet und auf den Lehrplan 21 abgestimmt. Im Zuge dessen wird der Unterricht auf der gymnasialen Unterstufe neu um die Fächer «Informatik» und «Religionen, Kulturen, Ethik» er- weitert. Auch auf der gymnasialen Oberstufe wird der Fächerkanon an- gepasst. Neu kommt das Fach «Informatik» als obligatorisches Fach hin- zu und die Zürcher Gymnasien können das Schwerpunktfach «Philo- sophie/Pädagogik/Psychologie» anbieten. Die vom Regierungsrat und vom Bildungsrat erlassenen, neuen Vorgaben zur Stundentafelgestaltung treten ab dem Schuljahr 2023/24 in Kraft (RRB Nr. 898/2021, BRB Nrn. 21/2022 und 22/2022). Das Profil «Philosophie/Pädagogik/Psycho- logie» wird zum Schuljahr 2024/25 eingeführt (BRB Nr. 18/2022). Die veränderten Stundentafeln führten zu Verschiebungen von Lek- tionen zwischen den Fächern und in der Folge zu Änderungen am Be- darf an Lehrpersonen. Um die Anzahl betroffener Lehrpersonen mög- lichst gering zu halten, wurden im Rahmen eines Teilprojekts Massnah- men erarbeitet. In diesem Teilprojekt waren das Mittelschul- und Be- rufsbildungsamt, die Präsidialkonferenz der Schulkommissionspräsidien der Zürcher Mittelschulen, die Schulleiterkonferenz der Mittelschulen, die Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und der Mittelschullehrer- verband Zürich als Teilverband der Vereinigten Personalverbände (VPV) vertreten. Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zeigte sich, dass aufgrund der unbekannten Anzahl Schülerinnen und Schüler im neuen Profil «Philosophie/Pädagogik/Psychologie», der Übergangslektionentafel für das Schuljahr 2023/24 sowie der Verteilung der prognostizierten zusätz- lichen Schülerinnen und Schüler auf die Profile erhebliche Unsicher- heiten bestehen, welche die mittelfristige Personalplanung erschweren.
Somit wird die personelle Umsetzung in zwei Schritten erfolgen: Der erste Schritt erfolgt auf Beginn des Schuljahres 2023/24 und umfasst die zum jetzigen Zeitpunkt notwendigen Personalmassnahmen. Der zweite Schritt soll auf Beginn des Schuljahres 2024/25 erfolgen und die weiteren Personalmassnahmen enthalten, die unter Berücksichtigung der ge- nannten Unsicherheitsfaktoren beschlossen werden können. Von den (Teil-)Kündigungen des ersten Schritts sind acht Personen betroffen. Die Kündigungen der Anstellungsverhältnisse wurden im Februar 2023 auf Ende August 2023 ausgesprochen. Die vom zweiten Schritt betroffenen Lehrpersonen werden voraussichtlich im Mai 2024 feststehen. Die Mitarbeitenden wurden von den Schulen ab Februar 2022 fortlaufend über den aktuellen Stand der Projektarbeiten informiert und in den Fachschaften in die Personalplanung einbezogen. Die VPV und der VPOD waren im Rahmen der Mitarbeit im Teilprojekt Personal stets über den aktuellen Stand im Bild. Die Bildungsdirektion hat in Anwendung von § 27 des Personalge- setzes vom 27. September 1998 (PG; LS 177.10) in Verbindung mit §§ 16d ff. der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO; LS 177.111) einen Sozialplan ausgearbeitet. Die Leistungen gemäss So- zialplan und die Situation der Mitarbeitenden lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: – Der Sozialplan sieht Abfindungen zwischen zwei und fünf Monats- löhnen vor. Es liegt kein Härtefall vor. Die gesamten Kosten für die Abfindungen betragen rund Fr. 227 630. – Den Mitarbeitenden wird eine berufliche Standortbestimmung in einem Berufsinformationszentrum im Umfang von Fr. 2000 (§ 16e Abs. 1 VVO) angeboten. Stattdessen können die Mitarbeitenden auf ihren Wunsch einen Beitrag an eine Weiterbildung im Umfang von Fr. 2000 (§ 16e Abs. 2 VVO) beanspruchen. Auf begründeten Antrag hin kann das Mittelschul- und Berufsbildungsamt den Betrag für die Unterstützungsmassnahmen nach § 16e Abs. 2 VVO bis auf Fr. 5000 erhöhen. Die Kosten dieser Massnahmen betragen insgesamt höchs- tens Fr. 40 000. – Bei fünf Mitarbeitenden erfolgt eine Entlassung altershalber gemäss § 24b lit. c PG. Die Kosten für diese Massnahme betragen Fr. 298 544. Gesamthaft werden 3,0 Stellen abgebaut. Der Sozialplan führt zu Kosten von insgesamt Fr. 566 174, einschliesslich Sozialleistungen. Die Kosten pro abgebaute Stelle belaufen sich auf Fr. 187 252.
Den VPV und dem VPOD wurde der Entwurf des Sozialplans am 6. April 2023 zur Stellungnahme unterbreitet. Der VPOD begrüsst grundsätzlich das gewählte Verfahren im Vorfeld der Entlassungen, würde jedoch aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktchancen der be- troffenen Lehrpersonen ein grösseres Ausnutzen des Abfindungsrahmens und entsprechend Abfindungen im oberen Bereich begrüssen. Insbe- sondere bei drei Personen, die nicht oder nur teilweise altershalber ent- lassen werden, regt der VPOD eine Erhöhung der vorgeschlagenen Ab- findung an: Bei der ersten Person aufgrund des verhältnismässig jungen Alters von 43 Jahren verbunden mit relativ langer Dienstzeit von 18 Jah- ren um zwei Monatslöhne, bei der zweiten Person um einen Monatslohn, da bei dieser eine Wiederaufstockung des Pensums unwahrscheinlich ist, und bei der dritten Person aufgrund des Einschnitts in die berufliche Laufbahn ebenfalls um einen Monatslohn. Seit den Änderungen vom 14. Dezember 2020 des Personalgesetzes, die auf den 1. Oktober 2022 in Kraft getreten sind, werden mehr Dienst- jahre und mehr Altersjahre in einem Abfindungsrahmen zusammenge- fasst. Die VPV beanstanden angesichts der grösseren Rahmen die Fort- führung der bisherigen Praxis, wonach vom Minimum des Abfindungs- rahmens ausgehend der individuelle Abfindungsanspruch ermittelt wird. Sie argumentieren für grösseres Ausnutzen des Ermessensspielraums und beantragen höhere Abfindungssummen als vorgeschlagen. Zudem solle bei der Lehrperson, die nicht altershalber und vollumfänglich ent- lassen wird, geprüft werden, ob eine Nachqualifikation unterstützt werden kann. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit der Lehrperson soll ihr zudem eine höhere Abfindung zugesprochen werden. Die Überprüfung der Rückmeldungen der Sozialpartner durch die Bildungsdirektion und die Finanzdirektion hat ergeben, dass bei der Person, die vollumfänglich, aber aufgrund ihres Alters von 43 Jahren nicht altershalber entlassen wird, ein zusätzlicher Abfindungsmonat ge- rechtfertigt ist. Bei den beiden anderen Personen ist hingegen keine Er- höhung der Abfindung angezeigt. Auch wenn bei der zweiten Person eine Wiederaufstockung des Pensums aufgrund des Alters unwahr- scheinlich ist, ist die Reduktion des Beschäftigungsgrads bereits mit der Abfindung abgegolten und rechtfertigt keine Erhöhung. Bei der dritten Person ist das geringe Dienstalter von fünf Jahren zu beachten, das einer Erhöhung der Abfindung entgegensteht. Das Personalamt stimmte den vorgesehenen Sozialplanleistungen zu. Bei den Aufwendungen handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) um gebundene Ausgaben. Für den Sozialplan sind in der Er- folgsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, Fr. 566 174 zu bewilligen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Sozialplan für die Umsetzung des Projekts «Gymnasium 2022» wird festgelegt.
II. Für den Sozialplan wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 566 174 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschu- len, bewilligt.
III. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (Peter Reinhard, Präsident, Härdlenstrasse 11, 8302 Kloten), den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste Zürich (Roland Brunner, Regionalsekretär, Birmensdorferstrasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich) sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli