RRB Nr. 911/2023
Neuthal Bäretswil, Instandsetzung und Anpassungen Museumsareal, Rahmenkredit, Stellenplan
12 da fanadur 2023German20 min
Source zh.ch
Neuthal Bäretswil, Instandsetzung und Anpassungen Museumsareal, Rahmenkredit, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023
911. Fabrikensemble Neuthal, Bäretswil, Instandsetzung und Anpassungen des Museumsareals (Rahmenkredit, Ausgabenbewilligung, Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Entwicklungsziele Die ehemalige Spinnerei Neuthal liegt zwischen Bäretswil und Bauma. Das Fabrikensemble, entstanden im Zeitraum von 1827 bis 1890, um- fasst das Spinnereigebäude, Lager- und Ökonomiegebäude, Wasserkraft- anlagen, Kosthäuser, eine Fabrikantenvilla und Parkanlagen. Sie gilt als wichtiger Zeuge der industriellen Entwicklung des Zürcher Oberlandes. Mit RRB Nr. 5113/1979 wurde das Fabrikensemble in das Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler von überkommunaler Bedeutung aufgenommen. Das Ensem- ble mit seinen technischen und sozialen Einrichtungen der Gründerzeit ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) erfasst. Dem Ensemble kommt hohe architek turgeschichtliche Qualität und grosse wirtschafts- und sozialhistorische Bedeutung zu. Es ist ein Schutzobjekt im Sinne von §§ 203 Abs. 1 lit. c und f sowie 204 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1). Ihm ist kantonale Bedeutung zuzumessen. Das Ensemble ist in seiner Authentizität einmalig. Nirgends sonst in der Schweiz gibt es ein derart umfassendes und gut erhaltenes Industrie- ensemble in intakter Umgebung (unverbaute Landschaft / wertvolle Bio- tope und Naturschutzflächen). Die Anlage mit Arbeitsstätten, Lager- und Ökonomiegebäuden, Wasserkraftanlagen, Kosthäusern und dem Fabrikantenwohnhaus präsentiert sich noch heute als bemerkenswerte Einheit, eindrücklich überspannt vom Viadukt der früheren «Uerikon- Bauma-Bahn». Zwischen 1978 und 1988 erwarb der Kanton den grössten Teil des Fa- brikensembles samt Weiher- und Wasserkraftanlagen in das Portfolio des Natur- und Heimatschutzfonds (RRB Nr. 1184/1988, BDV Nr. 2220/1978). Das sechsgeschossige Spinnereigebäude beherbergt seit 1994 eine Mu- seumsspinnerei, seit 2010 eine europaweit einzigartige Webmaschinen- sammlung (vgl. RRB Nr. 622/2008) und wurde 2014 mit der Handma- schinenstickerei erweitert. Das Museum mit Schaubetrieb wird vom Verein Neuthal Textil- und Industriekultur (NIK) betrieben. Der Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Ober-
land (VEHI) erhält als Dachorganisation einen jährlichen Betriebsbei- trag von Fr. 200 000 aus dem Denkmalpflegefonds, davon werden jährlich Fr. 165 000 bis Fr. 180 000 dem NIK für den Betrieb des Museums in Neuthal übertragen. Für die Jahre 2023–2026 soll der jährliche Betriebs- beitrag an den VEHI aus dem Denkmalpflegefonds auf jährlich Fr. 370 000 erhöht und davon jährlich Fr. 235 000 an den NIK für den Betrieb des Museums übertragen werden. Der Regierungsrat entscheidet darüber mit separatem Beschluss. Zur Umsetzung des Museumskonzepts sowie während des Umbaus sind externe Lagerflächen erforderlich. Der NIK hat hierfür geeignete externe Lagerflächen gefunden und angemietet. Dem NIK wurde mit Amtsverfügung vom 26. Oktober 2021, AREV Nr. 1164/2021, für den Zeitraum 2021–2026 eine Subvention von jährlich Fr. 18 000, insgesamt höchstens Fr. 90 000, für die Anmiete von externen Lagerflächen für schwere Maschinen zugesichert. Das Neuthal-Ensemble mit seinen Sammlungen und den freiwillig mit- arbeitenden Fachleuten unterscheidet sich von anderen Textilindustrie- Museen durch folgende Merkmale: – intaktes Gebäudeensemble, – bedeutende Sammlung an funktionsfähigen Textilmaschinen (Spinn-, Web- und Handstickmaschinen), – grosses technisches Wissen (bei den Fachleuten des NIK) für den Unterhalt der Maschinen und für die Vermittlung und – Einbettung in die reichhaltige Industrielandschaft des Zürcher Ober- landes. Diese Alleinstellungsmerkmale bilden zusammen mit den vorhande- nen Raumreserven in den Gebäuden gute Voraussetzungen, den Stand- ort Neuthal unter Berücksichtigung von Technik-, Wirtschafts- und So- zialgeschichte zu einem bedeutenden historischen Museum der Schweiz zu entwickeln. Grundlage dafür bilden die «Vision Neuthal: Ein euro- päischer Ankerpunkt der Industriekultur» vom 22. März 2016 sowie der daraus abgeleitete Masterplan Neuthal 2.0 vom 14. Dezember 2017. Mit Beschluss vom 2. März 2020 gewährte der Kantonsrat dem VEHI für das Projekt Museumsentwicklung in Neuthal einen Beitrag von Fr. 850 000 aus dem Lotteriefonds (heute gemeinnütziger Fonds, Vor- lage 5561). Damit soll das Neuthal zu einem Zentrum für die Geschichte der Textilindustrie der Schweiz und zu einem Etappenpunkt der Euro- päischen Route der Industriekultur werden. Besucherinnen und Besucher sollen durch die neue Ausstellung in die Welt der früheren Textilindustrie eintauchen und einerseits den technischen und wirtschaftlichen Fort- schritt durch die Industrialisierung ermessen können, anderseits einen
wirklichkeitsnahen Eindruck der harten Arbeitsbedingungen und der einfachen Lebensbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter bzw. Arbeiterfamilien erhalten. In einem ersten Schritt sollen die Besucher- zahlen auf 10 000 pro Jahr verdoppelt werden. Mit der internationalen Verankerung sollen schliesslich fünfmal mehr Besucherinnen und Be- sucher aus dem Ausland angezogen werden. In Koordination mit dem Volksschulamt (Schule+Kultur) und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll ein breites und interaktives Bildungsangebot geschaffen werden. Das Museum Neuthal hat als ausser- schulischer Lernort ein grosses Potenzial und erbringt bereits heute ein einzigartiges, ausserschulisches Angebot. Es ist auf die Kompetenzen des Lehrplans 21 ausgerichtet. Die Themenvielfalt (Kulturgeschichte, Textilverarbeitung, Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Energie- gewinnung) ist gross und deckt mehrere Fächer ab. Die noch funktions- tüchtigen Maschinen zeigen anschaulich den gesamten Prozess der Textil herstellung. Die Wissens- und Erfahrungsvermittlung durch die freiwil- ligen ehemaligen Berufsexpertinnen und -experten des NIK können als immaterielles Kulturerbe betrachtet werden und bieten eine einmalige Chance des Generationenlernens. Verschiedene Vermittlungsformate laden die Schülerinnen und Schüler zu kultureller Teilhabe und Parti- zipation ein. Sie wiederum tragen zu einem lebendigen Museumsbetrieb bei und erweitern den Besucherkreis als Multiplikatorinnen und Multi- plikatoren. Um die angestrebte Entwicklung zu ermöglichen, sind Anpassungen an der Infrastruktur erforderlich: Das Fabrikgebäude benötigt statische und bauphysikalische Ertüchtigungen, eine neue, brandgeschützte Ver- tikalerschliessung sowie die Erneuerung der gesamten Haustechnik. Die 1960 stillgelegte historische Francis-Turbine soll zu Demonstrations- zwecken wieder in Betrieb genommen werden und es ist eine Hochwasser entlastung zu erstellen. Die Anlage als Ganzes benötigt ein angemessenes Besucherzentrum sowie ausreichend Besucher- und Betriebsparkplätze. Parallel zur Vorstudie der baulichen Massnahmen entwickelte das Mu- seum sein Vermittlungskonzept weiter. Daraus resultiert unter anderem die räumlich relevante Erkenntnis, dass für die Stärkung der Freiwilligen- arbeit und die kulturelle Teilhabe Raumreserven für das «Produzierende Museum» erhalten bleiben müssen. Zudem hat das Museum sein Leit- bild geschärft. Die Abstimmung des Betriebs mit den baulichen Mass- nahmen kann zu weiteren Erkenntnissen bezüglich räumlicher und baulicher Bedürfnisse führen, die im vorliegenden Projekt nicht berück- sichtigt wurden.
B. Geschichte der Industrieanlage in Neuthal Im 18. Jahrhunderts war die Baumwollspinnerei im Zürcher Oberland das dominierende Gewerbe; gebietsweise verbreitete sich auch die Baum- wollweberei. Beide wurden in Heimarbeit ausgeführt. Infolge technischer Neuerungen geriet das «System Heimarbeit» um 1800 in eine Krise, wo- durch handwerklich erfahrene Arbeitskräfte billig zur Verfügung stan- den. Dies und die Wasserkraft im Zürcher Oberland bildeten für Unter- nehmen, die sich in der Region ansiedeln wollten, gute Voraussetzungen. 1825 erwarb die Winterthurer Baumwollhandelsgesellschaft Geilinger & Blum mit Beteiligung von Johann Rudolf Guyer (1803–1876) die Mühle Müedsbach (im heutigen Neuthal, diese ist erstmals 1379 schrift- lich verbrieft) samt dazugehörigem Wasserrecht. Das Unternehmen er- stellte dort 1826/1827 eine Baumwollspinnerei und produzierte unter dem Namen «Reinhart & Guyer». Johann Rudolf Guyer liess sich 1834 neben dem Fabrikgebäude ein Wohnhaus bauen. Hinzu kam ein erstes Ökonomiegebäude. Von 1853 bis 1866 führte Johann Rudolf Guyer das Unternehmen alleine, danach mit seinem Sohn Adolf (1839–1899) als Partner. Bis 1876 wurde das Fabrikensemble um einen Pferdestall, ein Schlossereigebäude und ein Baumwollmagazin sowie um drei Arbeiter- wohnhäuser («Kosthäuser») erweitert. Nach dem Tod von Johann Rudolf Guyer 1876 leitete der Sohn die Fabrik, allerdings von Zürich aus. Unter seiner Direktion erfolgte ein wesentlicher Ausbau der Fabrik (Turbinen- haus, Batteur- und Zwirnereigebäude mit Dampfmaschinenraum, Dampf- kesselhaus, Hochkamin, Magazin) und der Wasserkraftanlagen. Zudem liess Adolf Guyer-Zeller das zierlose Fabrikantenhaus prunkvoll ausstaf- fieren und zwei Parkanlagen erstellen. Die letzte nachhaltige Prägung erhielt das Ensemble mit dem Bau der Uerikon-Bauma-Bahn (Eröffnung 1901), insbesondere durch das Viadukt Neuthal. 1911/1912 verkaufte die Erbengemeinschaft Adolf Guyer-Zeller die gesamte Fabrikanlage an die Spinnerei-Weberei Zürich AG. 1930 ging die Anlage an die Hegner & Cie. über. 1956 wurden das Kesselhaus und der Hochkamin abgebrochen. 1965 legte die Hegner & Cie. den Fabrikationsbetrieb still. 1980 erwarb der Kanton Zürich den grössten Teil des Fabrikensembles. Seit 1994 wird im Hauptgebäude die Museumsspinnerei Neuthal betrieben und auf Spinnmaschinen aus dem letzten und vorletzten Jahrhundert die Garn- herstellung praxisnah gezeigt. Das Museum konnte 2010 um die Web- maschinensammlung Rüti und 2014 um den Bereich Handmaschinen- stickerei erweitert werden. Damit wurde es möglich, den ganzen Prozess, von der rohen Baumwolle bis hin zum fertigen Garn (auf bis zu 150-jäh- rigen, produzierenden Maschinen) sowie die Weiterverarbeitung auf den Web- und Handstickmaschinen in einem Schaubetrieb zu demonstrieren. Weiter vermitteln die Freiwilligen des NIK das Konzept der Wasserkraft- anlagen und zeigen, wie eine Girardturbine funktioniert und die Seil- transmission in Bewegung setzt.
C. Bauliches Entwicklungskonzept und Massnahmenbeschrieb Bauliches Entwicklungskonzept Das bauliche Entwicklungskonzept beschreibt die räumlichen, bau- lichen und nutzungsspezifischen Bedürfnisse und Ziele für die Entwick- lung gemäss dem Masterplan Neuthal 2.0. Als Koordinations- und Kom- munikationsinstrument bildet es einerseits die Grundlage für die Vor- studie und anderseits für den Eintrag in den kantonalen Richtplan (Teilrevision 2020, Vorlage 5870). Die thematische Gliederung des Entwicklungskonzepts in vier Hand- lungsfelder (Erschliessung, Gebäude, Aussenräume und Wasserkraft) und die Formulierung von Entwicklungsgrundsätzen (Substanzerhalt, respektvolle Integration neuer Elemente in den Bestand, Berücksichti- gung Museumskonzept/Betriebsabläufe, Koordination zwischen be- trieblichen und baulichen Entwicklungen, Aufwärtskompatibilität usw.) bildeten die Grundlage für die Festlegung des vorliegenden Projektum- fangs. Projektablauf/Teilprojekte Viele Eingriffe können und müssen unter laufendem Betrieb erfolgen, im Einzelnen erfolgt die Abstimmung zwischen dem Bauprojekt und dem Museumsbetrieb mit der Projektierung. Einzelne Museumsbereiche werden voraussichtlich nur eingeschränkt oder vorübergehend nicht zu- gänglich sein. Um den Museumsbetrieb bei grösseren Eingriffen möglichst nicht über längere Zeit ganz zu unterbrechen, werden diese möglichst in die Zwischensaison gelegt und müssen dazu allenfalls etappiert werden. Um die Projektlaufzeit zu optimieren und auf die unterschiedlichen Ab- hängigkeiten reagieren zu können, wird das Gesamtprojekt in vier Teil- projekte gegliedert. Einzelne bauliche Massnahmen, die für sich allein umgesetzt werden können, wurden vorgezogen und mit entsprechenden Objektkrediten auf Direktionsstufe (Verfügung der Baudirektion vom 4. März 2022 über Fr. 840 000 für die Instandsetzung der Turbine sowie Verfügung der Baudirektion vom 21. Juli 2022 über Fr. 990 000 für vorgezogene Massnahmen im Fabrikgebäude) bewilligt. Mit den bewilligten Objekt- krediten wurde zuerst die Projektierung des Turbinenraums und Mass- nahmen an der Turbine finanziert. Für beide Objektkredite zusammen wurden Verpflichtungen von rund Fr. 720 000 eingegangen. Die bewil- ligten Objektkredite für die beiden bisher unabhängigen Projekte «Tur- bine» und «Museumsgebäude» sind in den vorliegenden Rahmenkredit einzubeziehen; die beiden Baudirektionsverfügungen sind daher auf- zuheben.
Erste bauliche Massnahmen erfolgen ab 2023. Nach Festsetzung des Richtplaneintrags (ungefähr Ende 2023) sollen die wesentlichen An- passungen bewilligt und umgesetzt werden. Die Teilprojekte A und B erfordern keinen Richtplaneintrag und können unabhängig davon um- gesetzt werden. Der Zeitplan sieht vor, dass das Bauprojekt Ende 2026 abgeschlossen ist, damit die neue Ausstellung rechtzeitig auf das 200-Jahr- Jubiläum der Baumwollspinnerei im Jahr 2027 eröffnet werden kann. Massnahmenbeschrieb Teilprojekt A (Vorgezogene Massnahmen) Das Teilprojekt A besteht aus bereits bekannten, für den Erhalt der Schutzgüter notwendigen Unterhalts- und Instandstellungsmassnahmen sowie kleineren Anpassungen, die ohne den erwarteten Richtplaneintrag bewilligt werden können und grösstenteils unabhängig vom Gesamt- projekt ohnehin vorgenommen werden müssen (u. a. Einbau rollstuhl- gängiger Lastenaufzug, Fassadensanierung Nebengebäude, Turbinen- raum, Instandsetzung der Francis-Turbinen). Teilprojekt B (Wasserbau) Im Teilprojekt B werden Anpassungen an den Wasserbauten vorge- nommen, um Personen sowie die Schutzobjekte Park, Gebäude und Exponate vor Hochwasser (HQ30) zu schützen. Dies ist auch erforder- lich, um den Turbinenraum im Untergeschoss Besucherinnen und Be- suchern zugänglich zu machen. Weiter wird die Wasserführung für den Schaubetrieb im Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes angepasst. Dazu gehören gegebenenfalls auch ökologische Ausgleichs- massnahmen. Teilprojekt C (Anpassungen Museum) Das Teilprojekt C umfasst die baulichen Massnahmen, die ermögli- chen, dass sich das Museum wie geplant entwickeln kann. Dazu zählen insbesondere die Ertüchtigung und Anpassungen des Fabrikgebäudes (Brandschutz, Statik, Bauphysik), Energieversorgung mit neuer Heiz- zentrale im Kohlemagazin und Erschliessung Medien, neue Parkplätze (Besucher- und Betriebsparkplätze), Besucherzentrum (Kasse, Shop, Café und Infrastruktur für Schulklassen) sowie die Aussenräume (Be- pflanzungen, Wege und Plätze). Teilprojekt D (Nebengebäude – Optionen) Die Optionen werden nach Überarbeitung des Museumskonzepts sowie einem Nachweis der Notwendigkeit, Verhältnismässigkeit sowie der Machbarkeit (baulich/betrieblich/wirtschaftlich/Bewilligungsfähig- keit) durch den Projektausschuss geprüft und der entsprechende Teil- betrag der zuständigen Stelle zur Freigabe beantragt.
– Anpassungen Baumwollmagazin: Das Vermittlungskonzept sieht vor, das Baumwollmagazin als Lernwerkstatt für Schulklassen, Gruppen und Familien zu nutzen. Noch nicht geklärt ist, ob dies zu einem ganz- jährigen Betrieb führt und welche zusätzliche Infrastruktur dazu er- forderlich ist. Die Option umfasst vorerst einen Wasseranschluss und den Einbau einer Heizung. – Lagerflächen für Maschinendepot: Rund 40 Maschinen der Webma- schinensammlung Rüti können aus Platzgründen nicht im Museum gezeigt werden. Für die nicht gezeigten Maschinen wird eine externe Lagerung bevorzugt, es liegt zurzeit aber noch keine Lösung vor. Ist eine externe Lagerung nicht möglich, muss im Kohlemagazin ein Ein- bau erstellt werden, der die klimatischen Anforderungen für den lang- fristigen Erhalt der wertvollen Sammlung erfüllt. – Erstellung Photovoltaikanlage (PV-Anlage): Die Bewilligungsfähig- keit einer PV-Anlage ist zurzeit unklar. Im Zusammenhang mit dem neuen Energiekonzept für das Areal und den kantonalen Nachhaltig- keitszielen bieten sich die gut ausgerichteten Dachflächen jedoch an.
D. Finanzielle und personelle Mittel Überblick Rahmenkredite werden für Vorhaben bewilligt, die sich über mehrere Jahre erstrecken und ein zusammenhängendes Programm von Einzel- vorhaben bilden. Das Programm für die Instandsetzung und Anpassun- gen des Museumsareals Neuthal erstreckt sich über mehrere Jahre und ist in mehrere Teilprojekte gegliedert (vgl. Erwägung C). Daher soll die Finanzierung mit einem Rahmenkredit erfolgen und nicht mit mehreren aufeinanderfolgenden Objektkrediten. Damit kann der Regierungsrat frühzeitig und steuernd über die Gesamtkosten entscheiden, bevor hohe Projektierungs- und Realisierungskosten anfallen. Die einzelnen Mass- nahmen des Instandsetzungs- und Optimierungsprogramms bedingen sich zwar nicht gegenseitig und könnten daher auch einzeln bewilligt werden. Sie tragen aber alle zusammen zur Entwicklung des Neuthals bei und bilden ein aufeinander abgestimmtes Ganzes, das sinnvoller- weise durch einen Rahmenkredit verbunden wird. Insbesondere werden die beiden bisher separat geführten Projekte «Instandsetzung Turbine» sowie «Instandsetzung und Anpassungen des Museumsareals» mit dem Rahmenkredit zusammengefasst. Der Umfang der einzelnen Teilpro- jekte kann innerhalb des Rahmenkredits phasengerecht mit der gefor- derten Kostengenauigkeit freigegeben werden und neue Erkenntnisse und Abhängigkeiten können berücksichtigt werden. Der Rahmenkredit ermächtigt, bis zu einer bestimmten Summe für einen bestimmten Zweck
finanzielle Verpflichtungen einzugehen (§§ 39 Abs. 1 lit. b sowie 38 Abs. 1 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611]). Be- schliesst der Regierungsrat einen Rahmenkredit, legt er gemäss § 38 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) gleichzeitig fest, wer über dessen Aufteilung entscheidet. Über die Aufteilung des Rahmen- kredits entscheidet der Regierungsrat. Die Freigabe des Rahmenkredits erfolgt in zwei bis drei Teilbeträgen. Die Kosten für die Instandsetzung und Anpassungen des Industrie- ensembles Neuthal belaufen sich auf Fr. 27 100 000 (Stand Kostenschät- zung vom 22. Dezember 2022; Preisstand 1. April 2022, Teuerungsindex 1128,6 Punkte [Basis Zürcher Index der Wohnbaupreise 1939]). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Gliederung Rahmenkredit Schätzung der Kosten (in Franken, einschliesslich MWSt) Teilprojekt A – Vorgezogene Massnahmen 2 000 000 Instandsetzung Turbinenhalle 530 000 Instandsetzung und Einbau Turbinen 640 000 Ersatz Aufzug 300 000 Digitalisierung Bestandespläne 20 000 Vorbereitung Maschinensäle 300 000 Instandsetzung Nebengebäude 210 000 Teilprojekt B – Wasserbau 1 900 000 Hochwasserschutz 1 250 000 Triebwasserwege 550 000 Ökologische Ausgleichsmassnahmen 100 000 Teilprojekt C – Anpassungen Museum 13 860 000 Besucherparkplätze 310 000 Betriebsparkplätze 120 000 Besucherzentrum 1 530 000 Fabrikgebäude 9 200 000 Energieversorgung/Erschliessung Medien 400 000 Auslagerung Heizzentrale in Kohlemagazin 600 000 Aussenraum 1 450 000 Kunst am Bau 150 000 Budget für Spezialistinnen und Spezialisten 100 000 Teilprojekt D – Anpassungen Nebengebäude 3 400 000 (Optionen) Maschinendepot in Kohlemagazin 1 990 000 Lernwerkstatt in Baumwollmagazin 560 000 PV-Anlage 850 000 Reserve Unvorhergesehenes (25%) 5 300 000 Projektstelle (Erfolgsrechnung) 640 000 Total Rahmenkredit 27 100 000
Gemäss SIA erfolgt die Schätzung der Kosten in der Vorstudienphase mit einer Genauigkeit von ±25%. Entsprechend ist vorliegend die Reserve für Unvorhergesehenes (Kostenungenauigkeit) phasengerecht für die Vorstudienphase mit 25% ausgewiesen. Entscheide des Projektausschusses sowie neue Erkenntnisse während der Projektierung können zu Verschiebungen der Kosten innerhalb des Rahmenkredits führen. Stellenplan Das Projekt ist umfang- und anforderungsreich und weist eine grosse Komplexität auf. Die anstehenden Interessenabwägungen erfordern eine intensive Moderation und eine umfassende Koordination mit den Nutzerinnen und Nutzern, verschiedenen Interessenverbänden, Nach- barinnen und Nachbarn sowie weiteren Stakeholdern. Auch die parallele Bearbeitung unterschiedlicher Projektphasen führt – besonders auf der Bauherrenseite – zu hoher Arbeitsintensität während der ganzen Projekt- laufzeit. Die dafür erforderlichen personellen Mittel belaufen sich für die restliche Projektphase auf 1,0 Vollzeitstellen. Im Rahmen des bestehen- den Stellenplans des Hochbauamtes (HBA) können sie nicht abgedeckt werden, sie sind aber für den Projekterfolg entscheidend. Daher ist der Stellenplan des HBA ab 1. August 2023 befristet bis 31. Juli 2027 wie folgt zu ergänzen: Stellen Funktion Richtposition Klasse VVO 1,0 Projektleiter/in Architekt/in 19
Die Kosten belaufen sich jährlich auf rund Fr. 160 000 (einschliesslich Sozialabgaben) und für die gesamte Dauer des Projekts auf insgesamt Fr. 640 000. Die entsprechenden Mittel sind im Rahmenkredit enthalten und gehen zulasten der Erfolgsrechnung des Natur- und Heimatschutz- fonds. Würde keine Projektstelle bewilligt, müsste stattdessen die Kosten der Unterstützung durch ein externes Projektbüro in den Rahmenkredit aufgenommen werden. Dafür müssten jedoch höhere Kosten als für eine Projektstelle veranschlagt werden. Im Stellenplan des HBA sind bereits gleichartige Stellen in der Richt- position «Architekt/in» Lohnklasse 19 vorhanden. Bei der Schaffung der befristeten Stelle handelt es sich um eine Aufstockung bestehender Stellen, weshalb sich eine Überprüfung der Einreihung durch das Per- sonalamt erübrigt.
Finanzierung Bei der Instandsetzung und den Anpassungen des Industrieensembles Neuthal handelt es sich um eine bauliche Massnahme an einem Kultur- gut. Daher werden die Investitionen sofort abgeschrieben (Handbuch für Rechnungslegung des Kantons Zürich 2021, Ziff. 3.2.13.3). Es ent- stehen keine Kapitalfolgekosten (im Sinne von Abschreibungen oder Zinsen). Der Rahmenkredit ist gestützt auf § 4 in Verbindung mit § 1 des Natur- und Heimatschutzfondsgesetzes (NHFG, LS 702.21) als Aus- gabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum des Kantons und wird im Portfolio des Natur- und Heimatschutzfonds geführt. Die vollständige Instandsetzung und Anpassungen (einschliesslich des für den Museums- betrieb erforderlichen Besucherzentrums und der Parkplätze) können gestützt auf § 2 lit. c NHFG mit Mitteln des Natur- und Heimatschutzes finanziert werden. Der Rahmenkredit zur Verwendung der Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank (ZKB-Jubiläumsdividende, Vorlage 5694a) sieht eine Förderung von Massnahmen vor, die der Bevölkerung einen besonderen Zugang zu Fliessgewässern bieten und die ansonsten nicht über das ordentliche Budget finanziert werden könnten. Neben baulichen Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Fliessgewässern sollen auch Informationen und Zusammenhänge zum Thema Wasser gefördert werden (RRB Nr. 354/2022). Die Instandstellung der in dieser Art ein- maligen, historischen Wasserkraftanlage dient diesem Zweck, da mit den baulichen Anpassungen die Wasserkraftnutzung als besonderes Erlebnis der Bevölkerung zugänglich gemacht wird. Aus diesem Grund werden die Elemente, die für den Betrieb der historischen Wasserkraft- anlagen erforderlich sind, einschliesslich der Instandsetzung und des Einbaus der Turbine, der Instandstellung und Zugänglichkeit der Tur- binenhalle sowie der Anpassung der Triebwasserwege, mit einem Teil- betrag aus der ZKB-Jubiläumsdividende finanziell unterstützt. Der Beitrag aus dem Rahmenkredit der ZKB-Jubiläumsdividende orientiert sich an den Teilprojekten A bis D, wobei die Teilbeträge jeweils anhand des Projektfortschritts durch die zuständige Stelle freigegeben und zugesichert werden. Gesamthaft ist ein Betrag von 1 Mio. Franken aus der ZKB-Jubiläumsdividende vorgesehen. Zusätzlich kann mit einem pauschalen Beitrag aus der Programm- vereinbarung 2021–2024 zwischen der Schweizerischen Eidgenossen- schaft und dem Kanton Zürich betreffend die Programmziele und deren Finanzierung im Bereich Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbild- schutz (Programmziel A, Ziff. 5.2) von rund 1 Mio. Franken an die Ge- samtkosten gerechnet werden. Der Beitrag des Bundes ist subsidiär zur Investition des Kantons aus dem Natur- und Heimatschutzfonds.
Unter Berücksichtigung des Beitrags aus der ZKB-Jubiläumsdivi- dende und des pauschalen Beitrags des Bundes ist mit Kosten von rund 25,1 Mio. Franken zulasten der Investitionsrechnung und der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, zu rechnen. Finanzierung in Franken Rahmenkredit 27 100 000 Voraussichtlicher Beitrag ZKB-Jubiläumsdividende 1 000 000 Voraussichtlicher Beitrag Bund (Programmvereinbarung) 1 000 000 Nettokosten zulasten Natur- und Heimatschutzfonds 25 100 000
Der Betrag ist im Entwurf zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2024–2027 der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, nur teilweise enthalten. Die fehlenden finanziellen Mittel für das Jahr 2024 sollen nach Möglichkeit innerhalb dieser Leis- tungsgruppe kompensiert werden. Das Fondskapital des Natur- und Heimatschutzfonds betrug Ende 2022 17,5 Mio. Franken. In den letzten Jahren wurde das Budget regel- mässig nicht ausgeschöpft und das Fondskapital geäufnet. Dies ist mehr- heitlich darauf zurückzuführen, dass im Bereich Denkmalpflege das Budget von Investitionsrechnung und Erfolgsrechnung nicht ausge- schöpft wurde. Grund hierfür waren Projektverzögerungen, insbeson- dere beim vorliegenden Projekt. Entsprechend ist es gerechtfertigt, das Fondskapital zugunsten des vorliegenden Rahmenkredits zu verwenden. Das Fondskapital verringert sich dadurch vorübergehend stark, eine zu- sätzliche Einlage erscheint aus heutiger Sicht aber nicht notwendig. Die Durchführung des Projekts steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budget- kredite der Investitionsrechnung und Erfolgsrechnung finanziert werden kann. Etappierung Der Rahmenkredit soll aufgeteilt und vom Regierungsrat in zwei bis drei Teilbeträgen freigegeben werden. Diese orientieren sich am Projekt- fortschritt. Entsprechend dem derzeitigen Projektstand soll ein Teilbetrag von 11 Mio. Franken vom Regierungsrat sogleich freigegeben werden. Betriebliche Folgekosten für das Museum Bei einer externen Lagerung der nicht im Museum ausgestellten Ma- schinen (Teilprojekt D) werden zusätzliche Betriebskosten (Miet- und Nebenkosten) anfallen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Lösung, einschliesslich geringfügiger Investitionen in den Mieterausbau, auf eine Dauer von 60 bis 70 Jahren gerechnet insgesamt kostengünstiger wäre als eine Lagerung auf dem Museumsareal.
Im Zusammenhang mit der Museumsentwicklung hat der NIK eine Planrechnung für den Zeitraum 2023 bis 2031 erstellt. Der Zeitraum entspricht den nächsten drei Betriebsbeitragsperioden. Die Rechnung geht von einem Betriebsbeitrag von jährlich Fr. 370 000 für den VEHI aus, wovon Fr. 235 000 pro Jahr für das Museum Neuthal vorgesehen sind (vgl. Erwägung A). Die Planrechnung geht für 2023 bis 2031 von einem insgesamt höhe- ren Betriebsaufwand aus. Dieser entfällt hauptsächlich auf die laufende Museumsentwicklung, die mit einem einmaligen Beitrag aus dem gemein- nützigen Fonds finanziert wird. Für den übrigen Betriebsaufwand wird nur ein moderater Anstieg ausgewiesen. Die Personalkosten werden sich durch die Museumsentwicklung voraussichtlich verdoppeln. Auf der anderen Seite prognostiziert die Planrechnung durch die an- gestrebten Besucherzahlen eine knappe Verdoppelung des Umsatzes bis 2031. Weiter weist die Planrechnung einen deutlichen Anstieg der Eigen- mittel des Museums aus. Während 2023 die Eigenmittel 13% betragen, rechnet der NIK für 2027 mit 30% und 2031 mit 34% Eigenmitteln. Die Erhöhung wird ebenfalls auf die angestrebte Museumsentwicklung bzw. auf die Steigerung der Besucherzahlen zurückgeführt. Die Zielvorgabe von 40% Eigenmittelfinanzierung, wie im Masterplan 2.0 vom 14. De- zember 2017 anvisiert, erscheint damit erreichbar.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung und Anpassungen des Fabrikensemble Neuthal, Bäretswil, wird ein Rahmenkredit von Fr. 27 100 000 als gebun- dene Ausgabe bewilligt. Davon gehen Fr. 640 000 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, und Fr. 26 460 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds.
II. Der Rahmenkredit wird in zwei bis drei Teilbeträgen freigegeben.
III. Aus dem Rahmenkredit für die Anpassung des Fabrikensembles Neuthal gemäss Dispositiv I wird ein Teilbetrag von Fr. 11 000 000 zu- lasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, freigegeben.
IV. Der Betrag für die Instandsetzung und Anpassungen wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
V. Die mit Verfügung der Baudirektion vom 4. März 2022 bewilligten Ausgaben von Fr. 840 000 für die Instandsetzung der Turbine sowie die mit Verfügung der Baudirektion vom 21. Juli 2022 bewilligten Ausgaben von Fr. 990 000 für vorgezogene Massnahmen am Fabrikgebäude werden aufgehoben.
VI. Im Stellenplan des Hochbauamtes wird mit Wirkung ab 1. August 2023 bis 31. Juli 2027 folgende befristete Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Architekt/in 19
VII. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli