Lexipedia

Decision

RRB Nr. 918/2023

Staatsanwaltschaft, Spezialist/in bei einer regionalen Staatsanwaltschaft, Höhereinreihung, Stellenplan

12 da fanadur 2023German3 min

Source zh.ch

Staatsanwaltschaft, Spezialist/in bei einer regionalen Staatsanwaltschaft, Höhereinreihung, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023

918. Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt/-anwältin, Spezialist/in

Erwägungen

bei einer regionalen Staatsanwaltschaft (Höhereinreihung) Gemäss RRB Nr. 1024/2019 können spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch in den regionalen Staatsanwaltschaften einge- setzt werden (Fachkarriere) und werden in diesem Fall in Lohnklasse 25 eingereiht. Bisher wurden entsprechende spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Bereich Para-Wirtschaftskriminalität und Cybercrime eingesetzt. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass ein ähnlicher Bedarf in zwei weiteren Bereichen besteht: bei Straf‌taten im Zusammenhang mit (Sport-) Grossveranstaltungen sowie Straf‌taten im Spezialbereich Strassenver- kehrsgesetz. Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt mit Leitung Krawallgruppe bearbeitet vorwiegend Fälle im Spezialbereich von Straf‌tatbeständen gegen die öffentliche Sicherheit und gegen die persönliche Unversehrt- heit, die sich im Umfeld von (Sport-)Grossveranstaltungen ergeben. Sie oder er hat ausserdem die fachliche Leitung und Koordination der Kra- wallgruppe inne, was insbesondere die Zuteilung von entsprechenden Fällen sowie den Know-how-Transfer und die Ausbildung der Gruppen- mitglieder umfasst. Ausserdem gehören die interne Weiterbildung aller Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft sowie die externe Vertretung der Staatsanwaltschaft im Spezialbereich zur Aufgabe. Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt mit Leitung Verkehrsgruppe bearbeitet vorwiegend Fälle im Spezialbereich des Strassenverkehrsge- setzes, durch Einbringen von qualifiziertem Know-how betreffend Straf- ‌tatbeständen von qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln und bei Verkehrsdelikten anlässlich von Dringlichkeitsfahrten der Blaulicht- organisationen. Sie oder er hat ausserdem die fachliche Leitung und Ko- ordination der Verkehrsgruppe inne, was insbesondere die Zuteilung von entsprechenden Fällen sowie den Know-how-Transfer und die Ausbildung der Gruppenmitglieder umfasst. Ausserdem gehören die interne Weiter- bildung aller Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft sowie die externe Vertretung der Staatsanwaltschaft im Spezialbereich zur Aufgabe. Beide Stellen sind in Lohnklasse 24 eingereiht, analog zu den Staats- anwältinnen und Staatsanwälten in einer regionalen Staatsanwaltschaft ohne Spezialisierung und ohne fachliche Führungsverantwortung.

Die Richtposition «Staatsanwalt/-anwältin» steht im Einreihungsplan (Anhang 1 zur Vollzugsverordnung zum Personalgesetz [VVO, LS 177.111]) und im Handbuch Vereinfachte Funktionsanalyse (VFA) in den Lohn- klassen 24 und 25 zur Verfügung. Die Funktion «Spezialist/in bei einer regionalen Staatsanwaltschaft (Fachkarriere)» ist gemäss Handbuch VFA in der Lohnklasse 25 eingereiht. Aufgrund der Spezialisierung in der Falluntersuchung, der fachlichen Führungsverantwortung sowie der Übernahme von Repräsentationsaufgaben im Bereich der Spezialisie- rung sind die beiden Stellen «Staatsanwalt/-anwältin Leitung Krawall- gruppe» und «Staatsanwalt/-anwältin Leitung Verkehrsgruppe» neu in der Lohnklasse 25 einzureihen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl wird mit Wirkung ab 1. August 2023 wie folgt geändert: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 1 Staatsanwalt/-anwältin 24 1 Staatsanwalt/-anwältin 25 (Leitung Krawallgruppe)

II. Der Stellenplan der Staatsanwaltschaft Limmattal-Albis wird mit Wirkung ab 1. August 2023 wie folgt geändert: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 1 Staatsanwalt/-anwältin 24 1 Staatsanwalt/-anwältin 25 (Leitung Verkehrsgruppe)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli